Gouverneur blockiert Abtreibungsverbot von Down Syndrom Babys27. November 2019 in Prolife, 3 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Repräsentantenhaus und Senat von Pennsylvanian hatten zuvor ein Gesetz beschlossen, das Abtreibungen aufgrund der Diagnose Down Syndrom verbieten sollte.
Harrisburg (kath.net/LifeNews/jg) Beide Häuser des Parlaments von Pennsylvania haben ein Gesetz beschlossen, welches Abtreibungen aufgrund der Diagnose Down Syndrom verbietet. Ein Inkrafttreten des Gesetzes wurde allerdings von Gouverneur Tom Wolf verhindert. Der Politiker legte am 21. November sein Veto gegen die Bestimmung ein, berichtet LifeSiteNews.
Behindertenrechte beginnen im Mutterleib, sagte Senator Scott Martin, der für das Gesetz gestimmt hat. Kate Klunk, eine Abgeordnete des Repräsentantenhauses von Pennsylvania sagte, das Parlament habe die Aufgabe, diejenigen zu schützen die keine Stimme hätten. Es habe auch die Aufgabe, gegen Eugenik zu kämpfen und das Recht von Babys mit Down Syndrom auf Leben zu schützen, betonte sie. In Pennsylvania ist Abtreibung ohne Angabe von Gründen bis zur 24. Schwangerschaftswoche möglich. Verboten sind Abtreibungen aufgrund des Geschlechts. Das vom Parlament beschlossene Gesetz hätte den Schutz auf Ungeborene mit Down Syndrom erweitert. Der Fernsehsender CBS brachte 2017 eine Reportage, der zufolge in Island 100 Prozent der Ungeborenen bei denen Down Syndrom diagnostiziert wird, abgetrieben werden. In Frankreich waren es im Jahr 2015 77 Prozent, in Großbritannien 90 Prozent. In den USA waren es laut CBS 67 Prozent im Zeitraum von 1995 bis 2011. Foto: Kind mit Down Syndrom
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!
Lesermeinungen | Chris2 27. November 2019 | | | @Stanley Sehr gut erkannt. Danke für den Hinweis. Die Kindstötungsbefürworter logen von Anfang an sehr erfolgreich mit Hilfe unwissenschaftlich-manipulativer Sprache (z.B. "Schwangerschaftsunterbrechung" oder "werdendes Leben"). Schade, dass ich kaum Ostdeutsche kenne, deswegen musste ich mir das "zwischen-den-Zeilen-lesen" erst mühsam über Jahre selbst antrainieren. Klappt aber mittlerweile buchstäblich erschreckend gut. Auch wenn man manchmal sogar mitrechnen muss, wie etwa bei den 3261:89 Opfern sexueller Gewalt durch bzw. an Asylmigranten... | 1
| | | Anna Lea 27. November 2019 | | | Jede Abtreibung an einem Down Syndrom Baby ist auch gleichzeitig einen Vorwurf an lebendigen Menschen mit Down Syndrom dass sie am leben sind, obwohl sie von der Gesellschaft als Lebensunwürdig betrachtet werden! Die meisten DS Menschen die ich kenne arbeiten, im Gegensatz zu einiger Hartz IV Bekannten, die kerngesund sind aber trotzdem einen parasitischen Lebensstil führen. In unserem Gegend wurde ein gesunder Jugendlicher,vollbeschäftigt mit Handy gerettet als er rote Ampel missachtend, fast von einem Auto überfahren wurde, weil ein jungerer Kind mit Down Syndrom ihn zurückhielte!Es sind die Politiker und Medien unserer Zeit die die Menschheit in die Verzweiflung führen und nicht die behinderten Menschen.! Und wer entscheidet überhaupt was & wer Lebenswert oder nicht lebenswert ist ? | 1
| | | Stanley 27. November 2019 | | | Schlupfloch-Mentalität Das fällt mir spontan zu dem Satz aus dem Artikel ein:
"In Pennsylvania ist Abtreibung ohne Angabe von Gründen bis zur 24. Schwangerschaftswoche möglich. Verboten sind Abtreibungen aufgrund des Geschlechts."
Heißt im Klartext: Abtreibungen aufgrund des Geschlechts sind sehr wohl möglich und im Zweifel längst gängige Praxis. Allerings darf dieser Grund nicht angegeben werden - deshalb sind "Abtreibungen ohne Angabe von Gründen möglich"!
Solch eine Sprache ist an Perfidität m . E. kaum noch zu überbieten. | 8
| |
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. |