Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Vatikan-Kommission: Frauen können nicht zur Diakonenweihe zugelassen werden
  2. Ein entscheidungsrelevantes „We shall see“ zur Synodalkonferenz
  3. „Die Kirche in Deutschland hat abgehängt“
  4. Pater Dominikus Kraschl OFM: «Kommen Tiere in den Himmel?»
  5. Papst Leo: Deutliche Unterschiede zwischen Synodalem Prozess und deutsch-synodalem Weg!
  6. Ein gekreuzigter Frosch, Maria als Transfrau – provokante Ausstellung in Wien
  7. Wer MEHR will, soll MEHR bekommen
  8. Republik der Dünnhäutigen
  9. Nonnen von Goldenstein gegen Lösungsvorschlag von Propst Grasl
  10. Die Achillesferse des Teufels
  11. Auch Bischof em. Hanke/Eichstätt erhebt Einwände gegen DBK-Papier zur sexuellen Vielfalt
  12. Manuel Ostermann, Vize-Vorsitzender der Polizeigewerkschaft: „Die Kriminalität explodiert“
  13. US-Bischof Daniel Thomas/Ohio: „Gott hat Transsexualität nicht vorgesehen“
  14. Thomas von Aquin über Migration
  15. "Wir glauben nicht an eine Ökumene der Vermischung, sondern der versöhnten Verschiedenheit"

Keine Spätabtreibung sondern Totschlag - Bewährungsstrafe

20. November 2019 in Deutschland, 12 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Das behinderte Mädchen war einem Gutachten zufolge wohl lebensfähig gewesen. Es wurde getötet, indem ihr im geöffneten Mutterleib in der 32. Schwangerschaftswoche ihre Nabelschnur abgeklemmt und Kaliumchlorid gespritzt wurde.


Berlin (kath.net) Mit Beginn des Kaiserschnittes war die Abtreibung einer der beiden Zwillinge in der 32. Schwangerschaftswoche nicht mehr zulässig, seine Tötung war vielmehr gemeinschaftlich verübter Totschlag in einem minderschweren Fall. Zu dieser Auffassung kam das Landgericht Berlin am Dienstag. Das berichteten der „Tagesspiegel“ und weitere Medien. Mit Beginn der Eröffnungswehen werde das Kind – strafrechtlich gesehen – vom Fötus zum Menschen. Direkt vor dem Kaiserschnitt wäre ein „selektiver Fetozid“ durch die Bauchdecke rechtlich noch erlaubt, allerdings mit einem gewissen Risiko für den anderen Zwilling behaftet gewesen. Der Vorsitzende Richter Matthias Schertz sagte wörtlich: „Auch Feld-, Wald- und Wiesenärzte wissen, dass es verboten ist, ein Kind im offenen Mutterleib totzuspritzen.“ Die Geburt habe mit der Eröffnung des Uterus begonnen, daher habe kein Schwangerschaftsabbruch vorgelegen. Der Richter kritisierte weiter, dass „ein Aussortieren eines kranken Kindes am offenen Mutterleib“ nicht hinnehmbar sei, so etwas sei auch ein Schlag ins Gesicht behinderter Menschen. Die Angeklagten hätten eine rote Linie überschritten.


Einer der beiden Zwillinge hatte nach Komplikationen eine massive Hirnschädigung, da sich die beiden eineiigen Zwillinge dieselbe Plazenta teilten – es war eine Hochrisikoschwangerschaft. Die Eltern entschieden sich nach ärztlichen Beratungen zur Spätabtreibung des behinderten Zwillings. Die Verteidigung argumentierte, dass ihre Mandanten den „maximal sicheren Weg für den gesunden Zwilling“ gewählt hätten. Sie seien davon ausgegangen, „dass ein Fötus ein Fötus ist, solange er in der Gebärmutter ist“. Die Anwälte plädierten auf Freispruch.

Das behinderte Mädchen war einem Gutachten zufolge wohl lebensfähig gewesen. Es wurde getötet, indem ihm im geöffneten Mutterleib die Nabelschnur abgeklemmt und Kaliumchlorid gespritzt wurde.

Den Vorgang aus dem Jahr 2010 zeigte ein Mitarbeiter 2013 anonym an, weil er die in dieser Berliner Geburtsklinik üblichen Spätabtreibungen nicht hinnehmen konnte.

Das Gericht folgte der Argumentation der Staatsanwältin und verhängte gegen den damaligen Chefarzt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung; gegen die Oberärztin ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung, außerdem droht ihr eventuell der Verlust der Approbation. Es wurden Rechtsmittel eingelegt, es wird erwartet, dass der Fall vor den Bundesgerichtshof geht.

Link zum Beitrag des „Tagesspiegel“: Totschlag-Urteil gegen Frauenärzte – „Die rote Linie wurde überschritten"


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Abtreibung

  1. Abtreibungszentrum von Planned Parenthood in Manhattan geschlossen
  2. Mutig: Fürst Albert II. verweigert für Monaco die Ausweitung der legalisierten Abtreibung
  3. „Die Tragödie von 73 Millionen Abtreibungen jährlich weltweit ist zur Normalität geworden“
  4. Polizei räumt besetzte Kirche in Flensburg
  5. ALfA kritisiert FEMM-Beschluss zu Abtreibung als Angriff auf europäische Grundwerte
  6. 10.000 Teilnehmer bei Staffellauf für den Lebensschutz in den USA
  7. USA: Ungefähr 60 Abtreibungskliniken stellen 2025 ihren Betrieb ein
  8. Spanien: Kinostart „Verwundet“ - Zeigt, wie Gottes Barmherzigkeit die Wunden der Abtreibung heilt
  9. US-Bischof Robert Barron betet erneut vor Abtreibungsklinik
  10. US-Bischöfe haben wieder zur ProLife-Novene aufgerufen: Beten für das Ende der Abtreibung






Top-15

meist-gelesen

  1. Vatikan-Kommission: Frauen können nicht zur Diakonenweihe zugelassen werden
  2. Papst Leo: Deutliche Unterschiede zwischen Synodalem Prozess und deutsch-synodalem Weg!
  3. Ein entscheidungsrelevantes „We shall see“ zur Synodalkonferenz
  4. Pater Dominikus Kraschl OFM: «Kommen Tiere in den Himmel?»
  5. „Die Kirche in Deutschland hat abgehängt“
  6. Ein gekreuzigter Frosch, Maria als Transfrau – provokante Ausstellung in Wien
  7. Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE!
  8. Erste fliegende Papst-Pressekonferenz: Lob für Vermittler Erdogan
  9. Die Achillesferse des Teufels
  10. Wer MEHR will, soll MEHR bekommen
  11. Nonnen von Goldenstein gegen Lösungsvorschlag von Propst Grasl
  12. Papst-Attentäter Mehmet Ali Agca wollte in Iznik mit Papst Leo reden
  13. Thomas von Aquin über Migration
  14. Republik der Dünnhäutigen
  15. Auch Bischof em. Hanke/Eichstätt erhebt Einwände gegen DBK-Papier zur sexuellen Vielfalt

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz