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Keine Spätabtreibung sondern Totschlag - Bewährungsstrafe

20. November 2019 in Deutschland, 12 Lesermeinungen
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Das behinderte Mädchen war einem Gutachten zufolge wohl lebensfähig gewesen. Es wurde getötet, indem ihr im geöffneten Mutterleib in der 32. Schwangerschaftswoche ihre Nabelschnur abgeklemmt und Kaliumchlorid gespritzt wurde.


Berlin (kath.net) Mit Beginn des Kaiserschnittes war die Abtreibung einer der beiden Zwillinge in der 32. Schwangerschaftswoche nicht mehr zulässig, seine Tötung war vielmehr gemeinschaftlich verübter Totschlag in einem minderschweren Fall. Zu dieser Auffassung kam das Landgericht Berlin am Dienstag. Das berichteten der „Tagesspiegel“ und weitere Medien. Mit Beginn der Eröffnungswehen werde das Kind – strafrechtlich gesehen – vom Fötus zum Menschen. Direkt vor dem Kaiserschnitt wäre ein „selektiver Fetozid“ durch die Bauchdecke rechtlich noch erlaubt, allerdings mit einem gewissen Risiko für den anderen Zwilling behaftet gewesen. Der Vorsitzende Richter Matthias Schertz sagte wörtlich: „Auch Feld-, Wald- und Wiesenärzte wissen, dass es verboten ist, ein Kind im offenen Mutterleib totzuspritzen.“ Die Geburt habe mit der Eröffnung des Uterus begonnen, daher habe kein Schwangerschaftsabbruch vorgelegen. Der Richter kritisierte weiter, dass „ein Aussortieren eines kranken Kindes am offenen Mutterleib“ nicht hinnehmbar sei, so etwas sei auch ein Schlag ins Gesicht behinderter Menschen. Die Angeklagten hätten eine rote Linie überschritten.


Einer der beiden Zwillinge hatte nach Komplikationen eine massive Hirnschädigung, da sich die beiden eineiigen Zwillinge dieselbe Plazenta teilten – es war eine Hochrisikoschwangerschaft. Die Eltern entschieden sich nach ärztlichen Beratungen zur Spätabtreibung des behinderten Zwillings. Die Verteidigung argumentierte, dass ihre Mandanten den „maximal sicheren Weg für den gesunden Zwilling“ gewählt hätten. Sie seien davon ausgegangen, „dass ein Fötus ein Fötus ist, solange er in der Gebärmutter ist“. Die Anwälte plädierten auf Freispruch.

Das behinderte Mädchen war einem Gutachten zufolge wohl lebensfähig gewesen. Es wurde getötet, indem ihm im geöffneten Mutterleib die Nabelschnur abgeklemmt und Kaliumchlorid gespritzt wurde.

Den Vorgang aus dem Jahr 2010 zeigte ein Mitarbeiter 2013 anonym an, weil er die in dieser Berliner Geburtsklinik üblichen Spätabtreibungen nicht hinnehmen konnte.

Das Gericht folgte der Argumentation der Staatsanwältin und verhängte gegen den damaligen Chefarzt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung; gegen die Oberärztin ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung, außerdem droht ihr eventuell der Verlust der Approbation. Es wurden Rechtsmittel eingelegt, es wird erwartet, dass der Fall vor den Bundesgerichtshof geht.

Link zum Beitrag des „Tagesspiegel“: Totschlag-Urteil gegen Frauenärzte – „Die rote Linie wurde überschritten"


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Lesermeinungen

 AndreaP 28. November 2019 

Warum nur Bewährungsstrafe?

Wenn in dieser Klinik Spätabtreibungen "üblich" sind, dann wird dies wohl nicht die einzige derartige Abtreibung gewesen sein.
Hier wird das Töten bagatellisiert.


0
 
 Ebuber 21. November 2019 
 

Begriffe stehen über dem normalen Denken

"Mit Beginn der Eröffnungswehen werde das Kind – strafrechtlich gesehen – vom Fötus zum Menschen.", so argumentiert man im Gericht. Ist der Mensch also lt. Strafrecht erst ab Eröffnungswehe ein "Mensch"?
Wenn man das so beurteilt, dann darf man sich nicht wundern, dass immer mehr Menschen kein Problem mit "Abtreibung" haben. Aber: ist der Mensch nicht Mensch vom ersten Moment der Zeugung?
Er entwickelt sich doch nicht z u m Menschen, sondern a l S Mensch in den unterschiedlichen Phasen...


2
 
 Chris2 20. November 2019 
 

Quasi eine "partial birth abortion"!

Bei dieser Abtreibungsmethode in den USA wird (empfindliche Personen mögen jetzt nicht weiterlesen) die Geburt des Kindes mit den Beinen voraus eingeleitet, bis nur noch der Kopf fehlt. Dann wird dieser durch Absaugen seines Inhalts oder mechanischen Druck verkleinert und entfernt. Einfach nur pervers. Selbst, wenn man es so extrem zurückhaltend und verschwurbelt umschreibt, wie ich es gerade aus Rücksicht auf mögliche Jugendliche Leser getan habe oder es z.B. Wikipedia tut, um die Dinge nicht beim Namen nennen zu müssen.
Dennoch: Obwohl nur Bewährungsstrafen ausgesprochen wurden, wurde es als Straftat gewertet und bei weiteren schweren Verstößen gegen das Recht auf Leben wehrloser Kinder droht Haft. Ein schwaches Signal, aber ein Signal.


5
 
 Kirchental 20. November 2019 

@elmar69

Die Hirnschädigung ist unmittelbare Folge des FFTS. Der Akzeptor hat durch die Überversorgung mit Flüssigkeit zuviel Druck im Hirn - daherkommen die Schädigung.

Bei rechtzeitiger erfolgreicher Behandlung hätte somit sowohl die Behinderung des Zwillings wie auch die Tötung in Folge verhindert werden können.

Leider wird das FFTS offenbar immer noch unterschätzt.

Allerdings wäre eine fehlgeschlagene Behandlung eine Erklärung.


2
 
 Andrzej123 20. November 2019 
 

Richter Matthias Schertz' "Kompromiss"

Man kann offenbar zu Beginn und Ende des Lebens nach Auffassung unserer Gerichte umgebracht werden.
Bei maximal offenkundigem Tötungswillen kann es dann einmal höchstens als "minderschweres Tötungsdelikt" mit Bewährungsstrafe gewertet werden.

So Richter Schertz "streng".

Ein "Kompromiss"... wir kennen das!

Wer heute schwer krebskrank ist, überlegt sich besser zweimal, ob er in ein Krankenhaus geht, falls er noch etwas zu tun hat; denn der Weg von der Schmerzbehandlung über die Sedierung zum Tod erfolgt berechnet schnell oft in 2-3 Tagen.

(Kein Thema seltsamerweise.)


4
 
 Diasporakatholik 20. November 2019 
 

Man kann es eigentlich nicht fassen

Abtreibung, d.h. heimliches Umbringen eines behinderten aber lebensfähigen Babys unter der Bauchdecke der Mutter ist hierzulande bis kurz vor der Geburt erlaubt, aber nicht, wenn es allzu offensichtlich am "Tageslicht der Öffentlichkeit" geschieht.

Meine Frau hat seinerzeit im Religionsunterricht drastisch den Schülern demonstriert, was eine Abtreibung ist:

Sie legte einen Dreimonatsembryo aus Plastik neben ein großes Messer und fragte, wer zum Zerschneiden des Embryos bereit sei?

Natürlich niemand.

Aber bei einer Abtreibung sehe man doch nichts.

"Gut, dann legen wir ein Tuch über Messer und Embryo und zerschneiden ihn darunter - das und so ist es bei einer Abtreibung, Kinder...!"


10
 
 elmar69 20. November 2019 
 

@Kirchental

Ich meine in einem der Berichte über den Fall gelesen zu haben, dass ein Behandlungsversuch gescheitert ist - sowas geht allerdings in der Berichterstattung schnell unter und hat mit dem Tötungsdelikt auch nichts zu tun.

Der Vorwurf es nicht versucht zu haben, steht für mich deshalb nicht im Raum.


3
 
 Herbstlicht 20. November 2019 
 

erschreckend kaltblütig und erbarmungslos!

Mit welcher Kaltblütigkeit seinerzeit vorgegangen wurde!
Den Körper eines hilflosen Babys vor sich zu sehen, um es dann buchstäblich sehenden Auges umzubringen!
Das ist für mein Empfinden Mord und nicht Totschlag, wie dies auch schon @SpatzInDerHand schrieb.


4
 
 Kirchental 20. November 2019 

Behandlungsmöglichkeit

Bei dem geschilderten fetofetalen Transfusionssyndrom kann man seit 25 Jahren beide Kinder retten. Die auf der Plazenta zusammen gewachsenen Blutgefäße der Babys werden in der Gebärmutter mittels Laser getrennt. Inzwischen ist dieses Verfahren Standard.

Einzige Voraussetzung - der behandelnde Frauenarzt muss die Fehlbildung frühzeitig erkennen.

Nachdem das schon vor 25 Jahren möglich War, erschreckt es, dass Ärzte heute noch so leichtfertig das Leben von Mutter und Kindern riskieren!


7
 
 SpatzInDerHand 20. November 2019 

Es wundert mich immer, dass sich Ärzte und medizinisches Personal

für dieses blutige Geschäft hergeben... es ist direkt erlebbar das Töten eines Kindes. In diesem Fall hat es vielleicht sogar schon geatmet und geschrieen, falls man es nicht irgendwie (Betäubungsmittel oder Mund verdecken) daran gehindert hat.

Also um das klar zu sagen: Sehenden Auges wurde hier ein lebensfähiges, praktisch ausgereiftes Kind umgebracht. In meinen Augen ist das kein Totschlag, sondern MORD, egal, was die aktuelle Rechtsprechung dazu sagt. Ich hoffe, dass das in einigen Jahren durch unser Rechtssystem auch wieder klarer benannt wird.

Trotzdem bin ich dem Richter dankbar für seine Entscheidung, die in der aktuellen politischen Entwicklung keineswegs selbstverständlich war. Möglicherweise wird er für seine Entscheidung nun diskriminiert werden.


14
 
 nazareth 20. November 2019 
 

Danke!

Danke der Person die dies zur Anzeige gebracht hat, Dank an Richter Matthias Schertz für die klare Rechtssprechung und dem Benennen der roten Linie.. Leider wird man ausschließlich die dunkelrote Linie vermeiden und bei der hellroten weiterhin Kinder töten. Beten wir, dass es zum Höchstgericht geht und vielen Menschen bei Darlegung der Situation wirklich bewusst wird, was eigentlich Abtreibung heißt:Kindstötung! Und das Bewusstsein dass dies ein schreiendes Unrecht ist und eine Todsünde!


14
 
 ottokar 20. November 2019 
 

Für ein Berliner Gericht eine ungewöhnlich weise Entscheidung


8
 

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