Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Piusbruderschaft kritisiert ‚Doppelmoral‘ nach Verweigerung des Zutritts zur Basilika in Assisi
  2. Eine „Erzbischöfin“ stürzt die Anglikanische Kirche ins Chaos
  3. Tantum ergo Sacramentum
  4. Kardinal Burke: Sexuelle Unmoral heute erinnert an Sodom und Gomorrha
  5. Eine vergiftete Unterstützungserklärung
  6. Kardinal Müller: „Muslime respektieren kein schwaches Christentum, das sich des Kreuzes schämt“
  7. Was Charlie Kirk Friedrich Merz antworten würde
  8. Während Messfeier mit Erstklässlern: Bengalisches Feuer in katholische Kirche geworfen
  9. Katholische Cityseelsorge St. Gallen Mitveranstalter von ‚Drag-Show‘
  10. ‚Das Exil von Pater Edmund‘
  11. Niederlande: Ein zweijähriges Kind wurde durch Euthanasie getötet
  12. Spannungen hinter den Kulissen: Papst lehnt gemeinsamen Auftritt mit Macron in Notre-Dame ab!
  13. 'Ich würde mir gerne Sorgen machen, aber ich mache mir keine'
  14. Die katholischen Bischöfe übernehmen die Schirmherrschaft zum Marsch für das Leben/Slowakei
  15. Papst Leo XIV. hebt Gehaltskürzungen im Vatikan auf

Bewährungsstrafe für massives Stalking eines Priesters

19. November 2019 in Deutschland, 9 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Seit 18 Jahren belästigt eine liebestolle Oma einen Pfarrer durch Nackttänze vor dem Pfarrhaus, sie dekorierte den Pfarrgarten mit Phallussymbolen und überhäufte den Pfarrer mit Liebesavancen.


Köln (kath.net)
In Deutschland ist wegen Stalkings gegen einen katholischen Pfarrer in Meschede-Freienohl (Erzbistum Paderborn) eine inzwischen 76-jährige Frau am Montag zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Frau veranstaltete seit inzwischen 18 Jahren Nackttänze vor dem Pfarrhaus, dekorierte den Pfarrgarten mit Phallussymbolen und überhäufte den Pfarrer mit Liebesavancen, kath.net hat bereits berichtet. Durch ihre Kontaktversuche wurde die Gesundheit des Pfarrer erheblich beeinträchtigt, er litt unter starkem Bluthochdruck und Schlafstörungen. Trotz mehrfacher Versuche des Pfarrers, sich gegen die Seniorin zu wehren, gab die Frau nie auf und hörte nicht auf, ihn zu belästigen. Ob der Spuk vorbei ist, ist nicht sicher, die Anwälte der Frau haben Berufung gegen das Urteil angekündigt.


Die alte Dame darf sich während der zwei Jahre Bewährungszeit dem Pfarrer nicht nähern, keinen Kontakt zu ihm aufnehmen, außerdem muss sie eine Psychotherapie machen. Das Amtsgericht in Arnsberg hat ein Gutachten vorliegen, wonach die Seniorin trotz ihrer Persönlichkeitsstörung schuldfähig ist.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Gesetz

  1. Verdeckte Videos: Lebensschützer berufen gegen Urteil
  2. Kardinal von Sri Lanka begrüßt Todesstrafe für Drogendealer
  3. Papst reagiert auf Widerstände gegen Ehenichtigkeitsverfahren
  4. Zeitung: Freier von Zwangsprostituierten werden bestraft
  5. Verwaltungsgericht Gießen: Karfreitags-Tanzverbot rechtens
  6. Verfassungsbeschwerde wegen Konkordatslehrstühlen
  7. Besondere Anforderungen an die Loyalität







Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Robert Bellarmin SJ – De gemitu columbae
  3. Marsch fürs Läbe: Together for Life! – Männer übernehmen Verantwortung für das Leben
  4. Während Messfeier mit Erstklässlern: Bengalisches Feuer in katholische Kirche geworfen
  5. ‚Das Exil von Pater Edmund‘
  6. Gericht stoppt Zwang zur Suizidhilfe für katholische Nonnen in Illinois
  7. Slowakei: Aufrufe zu Lebensschutz und Dialog bei Nationalwallfahrt
  8. Damit die nächste Saat aufgehen kann
  9. Kardinal Müller: „Muslime respektieren kein schwaches Christentum, das sich des Kreuzes schämt“
  10. Grußwort des DBK-Vorsitzenden Wilmer verfehlt das Thema
  11. Eine vergiftete Unterstützungserklärung
  12. „Manchmal ist es schwer, den Zusammenhang zwischen meinem Kreuz und dem Kreuz Christi zu erkennen“
  13. 'Ich würde mir gerne Sorgen machen, aber ich mache mir keine'
  14. Die Bibliothek als Herz des kirchlichen Gedächtnisses. ‚Nimm und lies!‘ - Die Unruhe der Wahrheit
  15. „Ich erwarte die Auferstehung der Toten und das Leben der kommenden Welt“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz