Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Der deutsch-synodale Irrweg möchte Kritiker zum Schweigen bringen
  2. USA werden im Jahr 2100 ein katholisches Land sein
  3. Kirche und Geld: Es geht ans Eingemachte
  4. Papst Leo XIV. möchte auf Christus hinweisen!
  5. Papst Leo an Politiker: Man kann nicht katholisch sein und gleichzeitig für Abtreibung sein
  6. Dokumentationsstelle: Islamistischer Einfluss in Österreich nimmt zu
  7. Theologen: Konzil von Nizäa nach 1.700 Jahren weiter aktuell
  8. Papst Leo XIV. betet für die Opfer des Attentats auf eine katholische US-Schule
  9. Den tradierten Glauben demütig anbieten
  10. Weißes Haus: FBI untersucht auf „Inlandsterrorismus und Hasskriminalität gegen Katholiken“
  11. UN-Sonderberichterstatterin: Leihmutterschaft ist Gewalt gegen Frauen und Kinder
  12. Zehn Jahre ewige Anbetung - ein pastorales Wunder – ein Schlüssel zur Reform!
  13. Australien wirf Iran Steuerung von antisemitischen Terroranschlägen vor
  14. Benediktiner in Solignac: Erfolgreiche Wiederbelebung monastischen Lebens im französischen Limousin
  15. "Ohne ihr heldenhaftes Handeln hätte es deutlich schlimmer kommen können"

Bewährungsstrafe für massives Stalking eines Priesters

19. November 2019 in Deutschland, 9 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Seit 18 Jahren belästigt eine liebestolle Oma einen Pfarrer durch Nackttänze vor dem Pfarrhaus, sie dekorierte den Pfarrgarten mit Phallussymbolen und überhäufte den Pfarrer mit Liebesavancen.


Köln (kath.net)
In Deutschland ist wegen Stalkings gegen einen katholischen Pfarrer in Meschede-Freienohl (Erzbistum Paderborn) eine inzwischen 76-jährige Frau am Montag zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Frau veranstaltete seit inzwischen 18 Jahren Nackttänze vor dem Pfarrhaus, dekorierte den Pfarrgarten mit Phallussymbolen und überhäufte den Pfarrer mit Liebesavancen, kath.net hat bereits berichtet. Durch ihre Kontaktversuche wurde die Gesundheit des Pfarrer erheblich beeinträchtigt, er litt unter starkem Bluthochdruck und Schlafstörungen. Trotz mehrfacher Versuche des Pfarrers, sich gegen die Seniorin zu wehren, gab die Frau nie auf und hörte nicht auf, ihn zu belästigen. Ob der Spuk vorbei ist, ist nicht sicher, die Anwälte der Frau haben Berufung gegen das Urteil angekündigt.


Die alte Dame darf sich während der zwei Jahre Bewährungszeit dem Pfarrer nicht nähern, keinen Kontakt zu ihm aufnehmen, außerdem muss sie eine Psychotherapie machen. Das Amtsgericht in Arnsberg hat ein Gutachten vorliegen, wonach die Seniorin trotz ihrer Persönlichkeitsstörung schuldfähig ist.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Gesetz

  1. Verdeckte Videos: Lebensschützer berufen gegen Urteil
  2. Kardinal von Sri Lanka begrüßt Todesstrafe für Drogendealer
  3. Papst reagiert auf Widerstände gegen Ehenichtigkeitsverfahren
  4. Zeitung: Freier von Zwangsprostituierten werden bestraft
  5. Verwaltungsgericht Gießen: Karfreitags-Tanzverbot rechtens
  6. Verfassungsbeschwerde wegen Konkordatslehrstühlen
  7. Besondere Anforderungen an die Loyalität






Top-15

meist-gelesen

  1. Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns jetzt JETZT!
  2. Oktober 2025 mit kath.net in MEDJUGORJE mit P. Leo MAASBURG
  3. Papst Leo an Politiker: Man kann nicht katholisch sein und gleichzeitig für Abtreibung sein
  4. Der deutsch-synodale Irrweg möchte Kritiker zum Schweigen bringen
  5. Papst Leo XIV. betet für die Opfer des Attentats auf eine katholische US-Schule
  6. Kirche und Geld: Es geht ans Eingemachte
  7. USA: Dominican Sisters of St. Cecilia heißen dieses Jahr 21 Postulantinnen willkommen
  8. US-Erzdiözese Denver: Pfarreien nominieren 900 junge Männer für das Priestertum
  9. Polen: Tschenstochau feiert "Schwarze Madonna" mit Friedensappell
  10. 'Alles, was künftig geschehen soll, ist für Gott bereits geschehen'
  11. Ökumenische Begegnungen zwischen Rom und Konstantinopel
  12. USA werden im Jahr 2100 ein katholisches Land sein
  13. "Ohne ihr heldenhaftes Handeln hätte es deutlich schlimmer kommen können"
  14. Zehn Jahre ewige Anbetung - ein pastorales Wunder – ein Schlüssel zur Reform!
  15. Bischof Fernandes: Schwerpunkte sind Evangelisation und Berufungen

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz