|  
 Berlin: Klinik-Ärzte spritzten Zwilling im Mutterleib tot24. Oktober 2019 in Prolife, 15 LesermeinungenDruckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
 
 Kaiserschnitt im 8. Schwangerschaftsmonat: Einer der beiden eineiigen Zwillinge war laut Medienberichten schwer geschädigt. Ärzte töteten das behinderte Kind durch Kaliumchlorid-Injektion. 
 Berlin (kath.net)In Berlin sorgt derzeit ein Gerichtsprozess um die Tötung eines ungeborenen Kindes für Diskussion. Was ist passiert? Vor etwa 9 Jahren haben zwei Berliner Ärzte bei Zwillingen im 8. Monat einen Kaiserschnitt durchgeführt. Der eineiige Zwilling war laut Medienberichten schwer geschädigt. Die Mutter wollte aber nur offensichtlich nur das kranke Kind töten lassen. Das gesunde Kind wurde zur Welt geholt, das kranke Kind wurden von den Ärzten mit einer Kaliumchlorid-Injektion getötet, für die Ärzte war dies eine legale Abtreibung im Mutterleib. Für die Berliner Staatsanwaltschaft ist das ein Totschlag, da die Geburt bereits begonnen hatte.
  
 Besonders interessant ist eine Aussage der Richter laut "BILD"-Zeitung, der ernsthaft meint: "Wir beschäftigen uns hier mit der Frage, wann beginnt rechtlich gesehen eine Geburt? Sie sind doch keine Wald- und Wiesenärztin! Haben Sie sich nie damit beschäftigt? Die Menschwerdung beginnt mit den Eröffnungswehen oder dem Blasensprung oder der Eröffnung des Uterus! Den Ärzten drohen bis 15 Jahre Haft, das Urteil wird für 26. November erwartet. 
 Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!
   
  
 
 
 LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
 kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.
 |