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Berlin: Klinik-Ärzte spritzten Zwilling im Mutterleib tot

24. Oktober 2019 in Prolife, 15 Lesermeinungen
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Kaiserschnitt im 8. Schwangerschaftsmonat: Einer der beiden eineiigen Zwillinge war laut Medienberichten schwer geschädigt. Ärzte töteten das behinderte Kind durch Kaliumchlorid-Injektion.


Berlin (kath.net)
In Berlin sorgt derzeit ein Gerichtsprozess um die Tötung eines ungeborenen Kindes für Diskussion. Was ist passiert? Vor etwa 9 Jahren haben zwei Berliner Ärzte bei Zwillingen im 8. Monat einen Kaiserschnitt durchgeführt. Der eineiige Zwilling war laut Medienberichten schwer geschädigt. Die Mutter wollte aber nur offensichtlich nur das kranke Kind töten lassen. Das gesunde Kind wurde zur Welt geholt, das kranke Kind wurden von den Ärzten mit einer Kaliumchlorid-Injektion getötet, für die Ärzte war dies eine legale Abtreibung im Mutterleib. Für die Berliner Staatsanwaltschaft ist das ein Totschlag, da die Geburt bereits begonnen hatte.


Besonders interessant ist eine Aussage der Richter laut "BILD"-Zeitung, der ernsthaft meint: "Wir beschäftigen uns hier mit der Frage, wann beginnt rechtlich gesehen eine Geburt? Sie sind doch keine Wald- und Wiesenärztin! Haben Sie sich nie damit beschäftigt? Die Menschwerdung beginnt mit den Eröffnungswehen oder dem Blasensprung oder der Eröffnung des Uterus!“ Den Ärzten drohen bis 15 Jahre Haft, das Urteil wird für 26. November erwartet.


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Lesermeinungen

 Soundy 24. Oktober 2019 
 

Für mich

ist das einfach ein Mord und sonst nichts.


3
 
 Ehrmann 24. Oktober 2019 

Wenn wir Politiker wählen, die sich klar auf die Seite der Abtreiber stellen

oder -noch ärger: dieses Thema für nicht mehr zeitgemäß und schon längst ausdiskutiert halte, die Menschen, die sich für das Leben einsetzen, in "das rechte Eck" verbannen, dann, ja, dann machen wir uns mitschuldig! Schwester Angelas "Ich wähle das Leben", das sie einst prägte, sollte in unseren Ohren und Herzen nicht weiterklingen.


4
 
 Diadochus 24. Oktober 2019 
 

Kompass

Die Aussagen und Handlungen aller Beteiligten schockieren. Der moralische Kompass ist vollkommen verloren gegangen. Auslöser war die Mutter, die ihr krankes Kind nicht wollte. Der Vater wollte es wohl auch nicht.


4
 
 Einsiedlerin 24. Oktober 2019 
 

Zwilling

Ich kenne persönlich einen Fall einer Familie mit nunmehr drei erwachsenen Kindern, wo die Mutter mit Zwilligen schwanger war. Auch in ihrem Fall stellte sich heraus, dass ein Zwilling schwer behindert ist. Bei der schwierigen Geburt (das ist schon mindestens 35 Jahre her) starb das gesunde (!) Kind und das bedinderte überlebte. Gelegentlich treffe ich die Mutter und ich bewundere sie zutiefst wie sie mit allergrößter Hingabe und RUHE um ihren Sohn besorgt ist.


10
 
 Ehrmann 24. Oktober 2019 

@elmar 69 und andere:Gewissen, Paragraphen, Gerichtsurteile und die Folgen

Solche Tötungen sind nicht selten - schon lange seit Straffreiheit der Abtreibung und Spätabtreibung in Österreich schon seit der Kreisky-Ära.
Gewissen: das PAS-Syndrom ist bekannt, kommt oft später: der psychische Schaden für die Frau DURCH Abtreibung kommt auch früher oder später, wenn die Entscheidung zunächst "problemlos" war. Das Gewissen gibt es eben, kein Gericht kann das verhindern.
Paragraphen als Voraussetzung von Urteilen machen Entscheidungen scheinbar leichter, in diesen Fällen hoffentlich vor allem für Ärzte schwerer. Das Dilemma besteht,wenn auch Verweigerung der Kindstötung oder nur zu geringer Druck auf die Frau dem Arzt als Fehler zur Last gelegt werden, der dann existenzgefährdende Folgen zu tragen hat.
Die Giftspritze ist üblich, auch wenn Mehrlinge einfach "reduziert" werden- tragisch, wenn ein Fötus behindert ist und versehentlich der gesunde getötet wird (nicht selten!).Wollte man das durch Zuwarten vermeiden?Es wird davon berichtet:Eine politische Chance ?


4
 
 doda 24. Oktober 2019 

Im Guten kann es auch Schlechtes geben, im Schlechten jedoch niemals Gutes

Die Mutter hatte schon früh nach der Diagnose, daß das eine Zwillingskind eine Hinschädigung habe, einen Beratungsschein für eine Abtreibung.
Sie wünschte eine selektive Abtreibung ihres behinderten Kindes.
Die beiden angeklagten Ärzte sagten vor Gericht, daß sie die Schwangerschaft bis nach der 30. Woche ungestört lassen wollten, da bei selektiver Abtreibung immer auch die gesunden Kinder gefährdet sind.
Dann kam es früher als erwartet zu Geburtswehen und zu einem Kaiserschnitt mit der hier berichteten Tötung des behinderten Kindes.
Haben die beiden Ärzte sich und anderen tatsächlich eingeredet, sich könnten bei ihrer schlechten Absicht und Tat der Kindstötung durch taktisches Meinen und Handeln noch etwas Gerechtes (Gutes) tun?
Nein, bei der in sich schlechten Absicht und Handlung der Kindstötung gibt es niemals etwas Gutes!
Niemals.


4
 
 elmar69 24. Oktober 2019 
 

@Tonika - Abtreibung behinderter

Ist es schon allgemein anerkannt, dass ein behindertes Kind eine Gefahr für den "seelischen Gesundheitszustand" der Mutter darstellt, der nur durch eine Abtreibung vermieden werden kann?

Zumindestens das Weggeben des Kindes sollte als weitere "Vermeidungsmöglichkeit" realisierbar sein.

Nur unter soeiner Prämisse ist eine Spät-Abtreibung überhaupt straffrei.

Auf eine Behinderung des Kindes kommt es in §218a Abs. 2 übrigens nicht an, die Straffreiheit wird über die voraussichtlichen Folgen für die Mutter definiert.

Es scheint mir als müsse die Justiz da genauer hinschauen, ob die Bedingungen der Straffreiheit wirklich erfüllt sind.


2
 
 Kirchental 24. Oktober 2019 

@petrafel

Die Schöpfung hat es vorgesehen, dass der werdenden Mutter ein Vater zur Seite steht. Da ist den Männern eine große Verantwortung gegeben.
Auch Maria hat den Erlöser nicht allein erzogen. "Nimm das Kind und seine Mutter"
Gerade wenn Schwierigkeiten auftauchen - egal welcher Art - braucht die Frau, die ja ohnehin schon für zwei oder drei Leben die Verantwortung trägt, jemand, der sie in den Arm nimmt und ihr versichert : wir schaffen das!


10
 
 petrafel 24. Oktober 2019 
 

@Tonika, SpatzInDerHand

... ja, ohne die Entscheidung der Mutter wäre das nicht möglich gewesen.
Und immer wieder die gleiche Frage: Wo war der Vater. Hatte der auch eine Meinung? In jeden Fall hatte auch er eine Verantwortung! Den Ärzten allein die Schuld zuzuschieben, löst solche Probleme nicht, zumal in anderen Ländern auch schon Verfahren laufen, weil Ärzte angeblich nicht nachdrücklich genug zur Abtreibung geraten haben sollen. Es sind dann die Eltern die den Ärzten vorwerfen, das behinderte Kind nicht "verhindert" zu haben. Und der gesamtgesellschaftliche Druck, sich gegen ein behindertes Kind zu entscheiden, ist auch enorm.
Die Möglichkeit, das behinderte Kind zur Welt zu bringen, scheint ja gar keine Option gewesen zu sein.


11
 
 Tonika 24. Oktober 2019 
 

@SpatzInDerHand

"Furchtbar! Unmenschlich! Für mein Rechtsempfinden ist diesen sogenannten "Ärzten" eine
möglichst lange Haftstrafe zu geben, außerdem sollte man ihnen die Approbation lebenslang entziehen. "

Die Mutter; die ihr Kind nach der Geburt tot haben wollte, ist wiedermal das arme Opfer. Der Arzt soll bestraft werden aber nicht die Mutter, die Tötung ihres Kindes verlangt hatte. Ohne Mütter, die sich für den Tod ihre Kinder entscheiden, kann kein Arzt eine Abtreibung durchführen. Sorry aber ich empfinde es als Doppelmoral, wenn Lebensschützer Frauen, die ihr Kind abtreiben lassen als Opfer und die Ärzte als die Bösen hinstellen. Wenn der Zwilling 2, 3 Jahre alt wäre, dann wäre die Mutter und nicht nur der Arzt wegen Totschlag dran.

Außerdem darf man im Rechtsstaat Deutschland legal ein Baby mit Behinderung bis unmittelbar bis zu Geburt, also im 9. Monat abtreiben lassen.

So viel zu Thema Antidiskriminierungsgesezt, Gleiche Rechte und Inklusion.


14
 
 Kirchental 24. Oktober 2019 

selektive Abtreibung üblich

Es gibt auch Ärzte, die wegen Komplikationen bei Zwillingsschwangerschaften die Selektion eines völlig gesunden Zwillings empfehlen. "So werden Sie beide Kinder nicht austragen können. Dann haben Sie wenigstens eines. "
Die Gefahr, dass das Blutgerinnsel durch die Sauerstoffinjektion durch die Plazenta auf das zweite Kind weitergereicht wird - und dieses ebenfalls stirbt oder geistig schwer behindert wird wird dabei unterschlagen.

Die Frage, welches Kind geopfert werden soll, wird großzügig den Eltern überlassen.


8
 
 queenbix 24. Oktober 2019 

Schlimm auch für das überlebende Kind

Es wächst mit dem Wissen auf: Weil mein Zwillingsbruder/schwester behindert war, hat Mama ihn/sie vom Arzt tot spritzen lassen.
Wär ich krank gewesen, hätte Mama mich auch tot spritzen lassen ...


17
 
 Sebi1983 24. Oktober 2019 
 

Wann ist der Mensch ein Mensch?

Nicht erst mit Beginn des Geburtsvorgangs, sondern vom ersten Moment an: beim Verschmelzen von Samen und Eizelle.

Was hier in Berlin geschehen ist, ist bewusste Selektion eines behinderten Menschen.


19
 
 horologius 24. Oktober 2019 
 

Die Menschwerdung

beginnt mit den Eröffnungswehen oder dem Blasensprung oder der Eröffnung des Uterus....? Die Richterin meinte hoffentlich die Geburt.


8
 
 SpatzInDerHand 24. Oktober 2019 

Furchtbar! Unmenschlich! Für mein Rechtsempfinden ist diesen sogenannten "Ärzten" eine

möglichst lange Haftstrafe zu geben, außerdem sollte man ihnen die Approbation lebenslang entziehen.


15
 

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