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Wegen Missbrauchsskandal geraten US-Diözesen in akute Insolvenzgefahr

25. September 2019 in Weltkirche, 10 Lesermeinungen
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Akute Insolvenzgefahr besteht für mehrere Diözesen im US-Bundesstaat New York, nachdem hunderte von Klagen wegen sexuellem Missbrauch erhoben worden sind.


New York (kath.net) Akute Insolvenzgefahr besteht für mehrere Diözesen im US-Bundesstaat New York, nachdem hunderte von Klagen wegen sexuellem Missbrauch erhoben worden sind. Das berichtet „Vatican News“ anhand US-amerikanischer Medienberichte. Eine Gesetzesänderung ermöglicht es seit August auch jenen Opfern, deren Missbrauch Jahrzehnte zurückliegt, Anklage zu erheben.


Nachdem beispielswiese in der Diözese Buffalo 140 neue Klagen eingegangen waren, steht man dort aktuell kurz davor, Insolvenz zu beantragen, berichtet „Vatican News“ weiter. Auch die Bistümer Rockville Centre, Albany und Ogdensburg plagen sich derzeit mit dieser Frage. Die New Yorker Diözese Rochester hat bereit Insolvenz angemeldet. In den gesamten USA haben bereits 20 Bistümer ihren Bankrott erklärt. Die Entschädigungszahlungen bei gerichtlich nachgewiesenen Missbrauch sind in den USA sehr hoch.


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Lesermeinungen

 Fides Mariae 1 26. September 2019 
 

Fragwürdig

Diese Gesetzesänderung erscheint mir sehr fragwürdig. Von wegen Rechtssicherheit. Da sind nicht nur besorgte Katholiken, sondern auch Kirchenfeinde am Werk, selbst wenn diese Gesetzesänderung von manch einem konservativen amerikanischen Katholiken, der sich nach umfassender Aufklärung sehnt, begrüßt wird.


0
 
 girsberg74 25. September 2019 
 

@Elmar69 an @girsberg74

Sehr geehrter Elmar69,
Ihre Überlegungen/Sorgen sind nachvollziehbar. Ich bin in den Einzelheiten aber auch nicht klüger als Sie.

Mein Ansatz ist/war, dass man sich von Materiellem konsequent trennt, wenn man es nicht halten kann. Und das einfach deshalb, um für Wesentlicheres – überhaupt für Wesentliches - frei zu sein.

Ihr girsberg74


1
 
 winthir 25. September 2019 

Und hier noch Fachliteratur:

Ein ausführlicher Artikel, der sich u. a. mit den möglichen Folgen beschäftigt, wenn die Kirche (z. B. durch Wegfall der Kirchensteuer zahlungsunfähig wird. Ich halte den Artikel für lesenswert.

https://www.institut-fuer-sozialstrategie.de/wp-content/uploads/2015/05/re_ifs_suermanndenocker_insolvenz_und_kirche1.pdf


1
 
 winthir 25. September 2019 

Die Situation in USA.

Alle Diözesen, die bisher dort Insolvenz angemeldet haben, haben dies unter Chapter 11 gemacht - ein Verfahren, bei dem das Überleben und der Weiterbestand gesichert werden soll.

Im Übrigen kann man Insolvenz nach Chapter 11 auch anmelden, wenn man noch gar nicht insolvent ist, sondern dies (z. B. hohe Forderungen von Mißbrauchsopfern) nur befürchtet.


1
 
 winthir 25. September 2019 

Die Situation in Deutschland.

Hierzulande sind Kirchen, da Körperschaften des Öffentlichen Rechts, grundsätzlich konkursunfähig.

Dies folgt unmittelbar aus dem Grundgesetz (Beschluß Bundesverfassungsgericht aus 1983).


1
 
 elmar69 25. September 2019 
 

@girsberg74

Ich weiss nicht genau, wie das in USA gehandhabt wird.

Eine Insolvenz kann schlimmstenfalls mit der Versteigerung sämtlicher Besitztümer enden.

Ob es wirklich eine gute Basis für einen Neuanfang ist, wenn die ehemalige Bischhofskathedrale an einen Moscheeverein geht, kann ich nicht absehen.


3
 
 SpatzInDerHand 25. September 2019 

tja. Um das Bibelwort mal leicht umzuformulieren:

"Wenn EIN Glied (der Kirche) sündigt, leiden alle Glieder mit"!


4
 
 girsberg74 25. September 2019 
 

Eine Insolvenz ist nicht das Schlimmste!

In Amerika läuft zwar Vieles anders, doch es kann nicht schaden, vorsorglich solche Situationen auch für Deutschland zu denken, insbesondere, falls ein Schisma eintritt.

Eine Insolvenz kann befreien: „Besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende“.
Man kann darnach, - mit dem lebendigen Kern -, neu anfangen.


4
 
 Diadochus 25. September 2019 
 

Geistiger Bankrott

Viele US-Diözesen (Missbrauchsdiözesen) bestehen nur noch pro forma. Den geistigen Bankrott halte ich für noch viel schlimmer. Der geistige Bankrott führt letztlich zum finanziellen Bankrott. Die Gesetzesänderung finde ich jedenfalls gut. Missbrauch darf nicht verjähren. Seelische Wunden sind bleibende Schäden. Der US-Bundesstaat New York hat das klar erkannt. Vielleicht erkennt das irgendwann auch einmal der Vatikan, dass Missbrauch keine Bagatelle sind.


2
 
 Chris2 25. September 2019 
 

Nulla Polens sind lege.

Bei allem Respekt vor dem unendlichen Leid tatsächlicher Opfer: Gilt der Rechtsgrundsatz "Keine Strafe ohne Gesetz" in den USA nicht? In Deutschland wäre die Aufhebung einer bereits eingetretenen Verjährung jedenfalls undenkbar. Kann man dann in den USA auch z.B. jemanden nachträglich anklagen, obwohl ein entsprechendes Gesetz erst nach der Tat erlassen wurde?


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