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Erzbistum Köln: Gericht untersagt Hennes Behauptungen

19. September 2019 in Deutschland, 32 Lesermeinungen
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Einstweilige Verfügung stärkt Position des Erzbistums Köln gegen den von seinem Amt als Düsseldorfer Stadtdechant entpflichtete Priester Monsignore Ulrich Hennes


Köln (kath.net/pek)
Der von seinem Amt als Düsseldorfer Stadtdechant entpflichtete Priester Monsignore Ulrich Hennes darf nicht weiter behaupten, Grund für die Fortdauer seiner Beurlaubung sei „eine völlig an den Haaren herbeigezogene Mitteilung eines Mannes bezüglich eines angeblichen einmaligen und einvernehmlichen sexuellen Kontakts unter Erwachsenen im Jahr 2001“. Ebenso ist ihm gerichtlich untersagt zu verbreiten, das Erzbistum habe das Angebot gemacht, „falls“ er „freiwillig unter Anerkennung seiner Schuld auf seine Ämter verzichte, gebe es für ihn eine Zukunft als Priester“. Eine entsprechende einstweilige Verfügung hat heute das Landgericht Köln auf Antrag des Erzbistums Köln gegen Hennes erlassen.

Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki hatte Hennes gestern von seinem Amt als Stadtdechant in Düsseldorf entbunden, weil dieser die seelsorgliche Notlage eines ratsuchenden jungen Mannes ausgenutzt hatte, um sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen. Hierdurch hatte Hennes das besondere Vertrauen, das ihm als Priester entgegengebracht wurde, für seine eigenen Interessen ausgenutzt. Dieser Vertrauensbruch stellt ein schweres Vergehen dar; das Vertrauen in Hennes sei tief erschüttert.


Während Hennes bestreitet, dass es zu sexuellen Handlungen gekommen sei, halten die Verantwortlichen des Erzbistums die Aussage des Betroffenen für glaubwürdig, zumal dieser eine Versicherung an Eides Statt abgegeben hat und fünf Personen benennen konnte, denen er in zeitlicher Nähe zum damaligen Geschehen von der für ihn verstörenden Begegnung mit dem Priester berichtet hatte. Hennes ließ gleichwohl über seinen Anwalt verbreiten, dass „eine völlig an den Haaren herbeigezogene Mitteilung eines Mannes bezüglich eines angeblichen einmaligen und einvernehmlichen sexuellen Kontakts unter Erwachsenen im Jahr 2001“ der Grund für die Fortdauer seiner Beurlaubung sei. Das weitere Aufstellen dieser Behauptung hat ihm das Landgericht Köln jetzt untersagt.

Generalvikar Markus Hofmann hatte Hennes am Mittwoch in einem persönlichen Gespräch die Chance eingeräumt, sich zu seinem Fehlverhalten zu bekennen, dafür auch in der Öffentlichkeit geradezustehen und Verantwortung zu übernehmen. Über seinen Anwalt ließ Hennes dazu behaupten, das Erzbistum habe ihm das „Angebot“ gemacht, es gebe für ihn eine Zukunft als Priester, „falls er unter Anerkennung seiner Schuld auf seine Ämter verzichte“. Diese Behauptung darf Hennes nach der Entscheidung des Landgerichts ebenfalls nicht mehr verbreiten.



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Lesermeinungen

 Kirchental 21. September 2019 

Frage an die Redaktion

Jetzt hab ich diesen Artikel wirklich mehrfach gelesen und ich komme zum Schluss, dass es in dem fraglichen Urteil gar nicht um die sexuelle Handlung ging, bzw um eine Gegendarstellung dazu.

Ich lese heraus, dass Hennes behauptet hat, es gäbe eine Vereinbarung mit der Diözese, dass er Priester bleiben könne, wenn er die Schuld auf sich nehme und künftig -salopp - die Klappe hält.

Und diese Behauptung ist nun verboten.

Oder ging das Urteil noch weiter?

Was zwischen Priester und Diözese vereinbart und besprochen wurde, wissen wir ja nun wirklich nicht.


1
 
 Zeitzeuge 21. September 2019 
 

Prof. Dr. Max Steller war wohl als Glaubhaftigkeitsgutachter

an den Wormser Prozessen beteiligt, siehe
Link!!

Daß es bei der gerichtl. Wahrheitsfindung
erhebliche Defizite auch in Deutschland gibt, ist ja gerade auch mein eigenes
Anliegen, daher mein Hinweis auf kompetente, fornesischen Psychologen
als Glaubhaftigkeitsgutachter.

Daß es da wohl weltweit juristische Defizite gibt, ein beklagenswerter Umstand, zeigt uns auch die Causa Pell,
ein Richter ist einfach auch überfordert, wenn er ohne Fachkenntnisse
eben, wie Prof. Steller sagt, nicht
nur die Glaubwürdigkeit, sondern die
Glaubhaftigkeit einer Anschuldigung,
bei der Aussage gegen Aussage steht,
als richtig oder falsch beurteilen soll,
ausserdem können auch bei Richtern Vorurteile u. öffentlicher (Medien)Druck
eine Rolle spielen.

Fazit: Die Heranbildung von wirkl.
unabhängigen, forensischen Psychologen,
die fachgerechte Glaubhaftigkeitsgutachten erstellen sollen muss vielmehr gefördert werden,
damit auch die Richter nicht nach subjektiven, sondern nach objektiven Maßstäben urteilen!

www.zeit.de/2015/45/max-steller-sachbuch-justiz-unschuld/seite-2


2
 
 Andrzej123 20. September 2019 
 

@Fink und Zeitzeuge

danke für die Verlinkung des (mir bekannten) BGH Urteils zum Null Hypnose Ansatz des BGH bzgl Glaubwürdigkeitsgutachten.
Allerdings bestätigt eben dieses (sehr positive Urteil) die oberflächliche tatsächliche Praxis, die ich charakterisieren wollte und leider verändert ein solches Urteil die Praxis auch nicht.
Danke auch für den Literatur Hinweis.
Natürlich ist Gutachtern sehr zu danken, die unrichtige Beschuldigungen aufdecken.
Die Wormser Prozesse wurden übrigens nicht durch Glaubwürdigkeitsgutachter zu Fall gebracht, sondern dadurch, dass die therapeutisch manipulierten Kinder schließlich auch Richter und Staatsanwältin des sexuellen Missbrauchs an ihnen bezichtigten.
Wie Sie wahrscheinlich wissen, bekamen viele Eltern trotz Freispruchs erster Klasse ihre Kinder nicht zurück. Einige Kinder verblieben im "Spatzennest" und wurden dort nun tatsächlich von dessen Chef missbraucht. (Dieser wurde dann diesbezüglich verurteilt.)
Die schuldigen Falschgutachter blieben straffrei.


0
 
 Fink 20. September 2019 
 

@ Andrezej123 - Lesen Sie das Buch von Max Steller, wie es Zeitzeuge sagt !

"Nichts als die Wahrheit" heißt es. Ich bin in diesem Forum darauf aufmerksam geworden. Es bringt wesentliche neue Erkenntnisse !
Es ist eine Gratwanderung: Wer sagt die Wahrheit, der Beschuldiger oder der Beschuldigte?!


3
 
 lesa 20. September 2019 

Wo landen wir sonst?

Werter @Zeitzeuge: Vielen Dank für Ihre Präzisierung des Anliegens. Excellent!
Wo kommen wir denn sonst hin! Schon der gesunde Menschenverstand müsste das einsichtig machen.


3
 
 lesa 20. September 2019 

@Sebi 1983: Zeugen, die nur "Gehörtes bezeugen"? Es gibt auch falsche Zeugen.


3
 
 Zeitzeuge 20. September 2019 
 

Werter Andrzej123!

Lesen Sie bitte das Buch von Prof.Dr. Max Steller, der auch durch Glaubhaftigkeitsgutachten bei den schrecklichen Wormser Prozessen am
Unschuldserweis der Angeklagten beteiligt war und dann ebenso 1999 an den
als Link beigefügten Mindesanforderungen für prozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten!

Von solchen kompetenten forensischen
Psychologen rede ich.

Lt. BGH v. 28.10.09, Az. 5 StR 4^9/09
darf ein Antrag auf Hinzuziehung eines
aussagepsychologischen Gutachtens nur dann zuückgewiesen werden, wenn das Gericht selbst über genug Sachkunde verfügt u. dieses näher darlegt.

Die Überschrift Ihres Beitrages und der
erste Satz stellt Ihre subjektive Meinung dar, dazu können Sie sich gerne mit Prof. Steller in Verbindung setzen,
der schon etliche Menschen mit davor bewahren konnte, unschuldig verurteilt zu werden und bestimmt solche pauschalen Behauptungen zurückweisen wird.

Da ich Zank u. Streit auch hier bei kath.net für unwürdig halte, ist diese
Diskussion für mich abgeschlossen, danke!

archiv.jura.uni-saarland.de/Entscheidungen/pressem99/BGH/strafrecht/glaubhft.html


6
 
 Chris2 20. September 2019 
 

@Sebi1983

Denke, jetzt erinnere ich mich. Der wochenlange Hype wurde allerdings von links erzeugt und aufrechterhalten, um den unbequemen und wortgewaltigen Mahner loszuwerden. Etwa, indem man ihm unterstellte, er habe die Computer-Geschichte nicht sofort angezeigt. So lange bis jemand von der Staatsanwaltschaft (?) diese Unterstellungen öffentlich korrigierte. Und danke, an die Kampagnen gegen Bischof Haas hätte ich beim Abfassen gar nicht gedacht, obwohl ich ihn persönlich kennenlernen durfte. Aber auch er bekam einen gute Nachfolger, der sich mit Antritt seines Ruhestandes sogar zum Beten nach Econe zurückgezogen hat. Eine gute Wahl. Möge sein Gebet fruchtbar werden in diesen (bis jetzt noch vor allem) geistig-geistlich furchtbaren Zeiten, denn es ist nicht auszuschließen, dass uns am Ende sogar noch die Löwen in der Arena drohen.


2
 
 Andrzej123 20. September 2019 
 

@Zeitzeuge : Es gibt keine aussagekräftigen Glaubwürdigkeitsgutachten

Das Ergebnis solcher Gutachten entspricht idR dem, was der Richter signalisiert. Und anschließend wird das Urteil darauf gestützt.
(Findet der GA was anderes, bekommt er von diesem Richter keine Aufträge mehr.)
Die wissenschftliche Haltlosigkeit zeigt sich ua daran, dass dem Angeklagten ein eigenes Glaubwürdigkeitsgutachten zur Verteidigung stets verweigert wird.
Auch der Fall Mollath hatte gezeigt, wie haltlos zig Gutachten sein können, jedenfalls hat der als "hochgefährlich" fehleingestufte Mollath nun seit seiner Freilassung niemandem beschädigt.
Sei es wie es sei: Das vorliegende "einvernehmliche" (Aussage des Klägers) bzw "nicht existente" (Aussage von Monsignore) einmalige Belästigungs-Ereignis vor 18 Jahren ist längst verblasst und rechtfertigt keine weiteren Untersuchungen oder gar Sanktionen.
Es wird allerdings getoppt von der Verfolgung eines 102 jährigen wg Vorfällen vor 50 Jahren, wie hier zu lesen.


1
 
 PiusENeumann 20. September 2019 
 

Kardinal Wölki

ist halt wie sonst ein Harter, Scharfer. Recht so.


2
 
 Sebi1983 20. September 2019 
 

@lesa

"Unabhängig von diesem Fall - ganz allgemein: 5 "Zeugen" sind schnell beisammen, die sich zum Wegmobben einig sind. Was zählt, sind FAKTEN."

Demnach haben für Sie also Zeugenaussagen vor Gericht keinen Wert?

Das wäre das Ende unseres Rechtssystems.


4
 
 Sebi1983 20. September 2019 
 

@Chris2

Das Problem war bei Bischof Krenn bestand doch darin, dass er zum Download kinderpornografischer Fotos im Priesterseminar und zu den dortigen Homo-Untrieben nichts Besseres zu sagen wusste, als das als als „Bubendummheiten“ herunterzuspielen und zu verharmlosen. DAS war der eigentliche Skandal. Darum ist es gut, dass er auf Wunsch des hl. Johannes Paul II. zurücktrat.

Mit Bischof Küng, der über jeden Zweifel erhaben ist, hat das Bistum St. Pölten dann über Jahre hinweg einen guten Oberhirten bekommen.


4
 
 Zeitzeuge 20. September 2019 
 

Werte Lesa!

Auch im jetzt diskutierten Fall Hennes
sollte doch wohl ein Glaubhaftigkeitsgutachten erstellt werden, von einem ausgewiesenen forensisischen Psychologen wie Prof.Dr. Max Steller, von dem das Buch stammt:
Nichts als die Wahrheit? Warum jeder unschuldig verurteilt werden kann.

Ich kann und werde nichts zu dem neuen
Fall in Düsseldorf weiter sagen!

Für alle Beschuldigungen dieser Art
müßten m.E. immer, egal wer beschuldigt wird, kompetente Glaubhaftigkeitsgutachten erstellt werden, um evtl. Falschbeschuldigungen
soweit als möglich auszuschliessen.

Im Link ein besonders trauriger Fall
aus dem Saarland, der einen unschuldigen Mann in das Gefängnis brachte!

Ich würde natürlich auch dann ein Glaubhaftigkeitsgutachten fordern,
wenn ein mir nicht sympatischer Politiker so beschuldigt würde, denn
der Primat der Wahrheit steht höher
als subjektive Befindlichkeiten.

Ius et veritas sind untrennbar, vor GOTT und den Menschen!

www.erf.de/themen/menschen/683-tage-im-gefaengnis/3178-542-5166


4
 
 lesa 20. September 2019 

Korrektur

Weder eine Berechtigung noch eine Lösung.
@Ehrmann: Danke, denn diese "Seite der Medaille" ist auch eine Realität.


3
 
 lesa 20. September 2019 

Zurückhaltung

Liebe@kirchental: Ich "verteufle keine Maßnahmen" und beurteile diesen oder andere Fälle nicht, es sei denn, es liegen Fakten vor. Das Dilemma ist heftig und gefährlich genug, ich verstehe Ihr Anliegen sehr gut. Ich sehe aber weder eine Berechtigung, die Unschuldsvermutung einfach aufzugeben.
Man darf nicht auf einem Auge blind sein und sich der Tatsache verschließen, dass auch dies furchtbare Folgen haben kann.
Sie sprechen hier übrigens einen Teil des Dilemmas an: Die Bandbreite dessen, was als "sexuelle Belästigung" empfunden wird, ist groß. Auch das hatten wir schon.
Ein Großer und Weiser der Kirche, der ständig mit Tausenden von Menschen zu tun hatte sagte: "Noch nie haben Zurückhaltung in Wort und Gebärde menschlichen Kontakt verhindert". Dies nur wieder einmal so nebenbei erwähnt ...


2
 
 Ehrmann 20. September 2019 

@Kirchental: vorbeugende Maßnahmen bei Gefährdung ist gut - Vorverurtelung nicht!

Der von Ihnen geschilderte Fall betrifft eine mögliche Gefährdung weiterer Opfer. Hier sind Sicherheitsmaßnahmen auch bei Unschuldsvermutung nötig und können auch ohne Bloßstellung des Angeklagten getätigt werden. Hier aber besteht keine Gefährdung, ausschließlich Vergeltung. Daß so schwere Schäden des Angeklagten, besonders wenn er schuldlos ist, bis zum Selbstmord (schon geschehen!) gesetzt werden, außerdem das Vertrauen in die Rechtsprechung (Untersagen von Gegendarstellung) die Folge sind, steht außer Zweifel. Ein gutes Instrument zur Einschüchterung anderer, die nicht mainstreamgerecht handeln (ohne Mißbrauchsbeteiligung)??


3
 
 Andrzej123 20. September 2019 
 

Früher den Opfern "nicht geglaubt"?

"Ein wichtiger Faktor, der zu der großen Missbrauchskrise geführt hat, war leider der, dass man früher potentiellen Opfern oft von vornherein nicht geglaubt hat, wenn sie einen Priester als Täter anzeigten."
Der Vertuschungsvorwurf besagt doch gerade, dass man sehr wohl "potentiellen Opfern" "geglaubt" hat und den Dingen auf den Grund gegangen ist und danach mit Versetzungen uä nicht angemessen gehandelt hat.


1
 
 Kirchental 20. September 2019 

Liebe @lesa!

Wir hatten die Diskussion ja schon im Fall Pell ausführlich.

Was erwarten Sie denn für Fakten? Es gibt keine 100%igen Fakten, die einen Missbrauch belegen. Wie wollen Sie durch Fakten nachweisen, das Ihr Chef Sie an Brust oder Po begrapscht hat? Das geht leider nicht.

Und ich ärgere mich einfach, dass hier einerseits über den großen Missbrauchsskandal geklagt wird - andererseits aber jede konkrete Maßnahme gegen einen Verdächtigen sofort verteufelt wird.

Vielleicht hatten Sie noch nie Kontakt zu Missbrauchsopfern. Ich weiß, was es für eine Überwindung kostet, sich irgendjemand anzuvertrauen. Kinder realisieren oft erst als Erwachsene, dass diese Taten falsch waren - und vor allem - DASS NICHT SIE ALS KIND SCHULDIG WAREN. Mit dieser Taktik sichern sich Täter oft das Stillschweigen.

Wir müssen versuchen, solche Taten objektiver zu beurteilen und nicht automatisch die Priester in Schutz zu nehmen. Genau das hat doch zur Vertuschung geführt. Das wollte ich sagen.


4
 
 Andrzej123 20. September 2019 
 

Mal reden die Opfer

nie mit jemandem, erstmals nach 30 Jahren...das kann man für die Aufhebung der Verjährungsfristen gebrauchen.
Mal reden sie gleich... das kann man für die Vertuschungsvorwurf gebrauchen.
Mal verarbeiten die Opfer die Ereignisse doch recht schnell wieder... das kann man für die Entlastung bei Migranten gebrauchen.
Mal sind sie ein Leben lang traumatisiert... das kann man gegen Priester gebrauchen.


3
 
 Kirchental 20. September 2019 

Hallo?

An alle, die hier dem Priester die Stange halten und auf Beweise (?) pochen. Bitte stellen Sie sich doch folgenden Fall vor.

In der Schule Ihres Enkels wird ein Lehrer vom einem Schüler des sexuellen Missbrauchs bezichtigt. Fünf Schüler bezeugen, das er/sie sich gleich nach der Tat bei ihnen ausgeheult hat.

Wie soll der Schulleiter reagieren?
Es liegen keine Beweise vor - in dubio lassen wir den guten Mann weiter unterrichten?

Oder vorsichtshalber suspendieren zum Schutz der Schüler, bis die Gerichte den Fall geklärt haben?

Ihre Haltung,liebe Mitleser, hat letztlich den Missbrauchsskandal überhaupt erst ermöglicht.


4
 
 lesa 20. September 2019 

Was zählt?

@Sebi 1983: Unabhängig von diesem Fall - ganz allgemein:
5 "Zeugen" sind schnell beisammen, die sich zum Wegmobben einig sind.
Was zählt, sind FAKTEN.


3
 
 Hadrianus Antonius 20. September 2019 
 

Lesen was da steht

Die einstweilige Verfügung betrifft 1. "das völlig an den Haaren herbeigezogene":
es steht dem Ex-stadtdechanten frei, eine eigene eidesstattlichen Erklärung abzugeben, oder zu melden daß er sich an nichts erinnern kann.
2. Ob dieses angeklagte Ereignis vor 18 Jahren jetzt der Grund für die Fortdauer seiner Beurlaubung ist, wissen wir nicht.
Das Gericht weiß offensichtlich schon mehr (das Erzbistum natürlich auch).
3. Die Konstruktion "Anerkennung von Schuld- freiwilliger Rücktritt vom Amt-Zukunft als Priester" ist natürlich post-Vaticanum2 häufiger Realismus, ist jedoch natürlich fundamentaltheologischer Unsinn.
Honni soit qui mal y pense: die FSSPX ging solche Sachen (3x) ganz anders an.
(aber unblutig, im Gegensatz zum belgische Episkopat)


1
 
 Ehrmann 19. September 2019 

@Rita 1937 Ganz richtig!

Eine eigenartige Rechtsprechung, die es einem Beschuldigten gerichtlich untersagt, eine Gegendarstellung vorzubringen, gleichgültig, ob zu Recht oder zu Unrecht.


4
 
 CALIFAX 19. September 2019 

@Rita1938

ganz Ihrer Meinung! Und zwar, weil in einem früheren Video seine heterosexuelle Veranlagung angedeutet ist (schlimm, dass man darüber überhaupt nachdenken muss bei einem Priester!):

https://www1.wdr.de/mediathek/av/video-portrait-des-stadtdechanten--100.html


2
 
 Willigis 19. September 2019 
 

Nach der Vorgeschichte...

...ist es verständlich, dass das Erzbistum so reagiert hat. Aber: Ein fader Beigeschmack bleibt schon: In Zukunft reicht eine eidesstattliche Versicherung gegen einen Priester - und schon ist er weg vom Fenster.


4
 
 Chris2 19. September 2019 
 

@Rita1937

In dubio pro reo gilt nur für Linke. Es hatte weder für Bischof Krenn (der sich nichts hätte zuschulden kommen lassen - ein anderer Bischof wäre von den Linken für die umgehend vonn ihm angezeigten augenscheinlichen homosexuellen Umtriebe sogar gelobt worden), noch für Bischof Mixa (ich habe nie von Konsequenzen für die beiden Ordinariats-Tratschtanten gehört, die die fatalen falschen Missbrauchvorwürfe verbreitet haben)
noch für Bischof Tebartz von Elz gegolten (dessen lt. eines Architekturmagazins sehr solider und gelungener 32-Millionen-Gebäudekomplex aus historischen und neuen Gebäuden das perfekte Ablenkungsmanöver vom Milliardengrab BER war - was die Wut im Volk kanalisierte und Partykönig Wowereit sowie Co-Sozi Platzeck einen geordneten Rückzug ermöglichte). Erstaunlich, solche Medienhypes zu analysieren. Hexenjagden sind kein Privileg der frühen Neuzeit, es gibt sie auch heute wieder.


9
 
 Fischlein 19. September 2019 
 

Cui bono?

@Rita1937
Ich kenne weder den jungen Mann noch den Mons. Hennes. Uns allen aber müssten aber genug Beispiele bekannt sein, dass der Täter so lange die Tat leugnete, bis die Polizei ihn mit konkreten Beweisen konfrontiert hatte.
Wenn das Gericht diesem Priester untersagt hat, seine Behauptungen zu verbreiten, dann verstehe ich, dass das Gericht gewisse Beweise hat, die dem Beschuldigten deutlich widersprechen.
Mit der Sportsprache ausgedrückt: Er verliert 0:1 schon jetzt. Ich wünsche ihm aber, dass es nur eine falsche Anklage ist. Solange wir aber keine genaueren Informationen haben, hüllen wir uns in Schweigen.


4
 
  19. September 2019 
 

Hallo Rita1937

In dubio pro reo???? Das war bei den alten Römern vielleicht in der Theorie so. Aber in der Praxis??? Pontius Pilatus hatte im Prozess um Jesus auch Zweifel an Jesu Schuld. Und was hat er getan? Im Zweifel für den Angeklagten? Dass ich nicht lache!


3
 
 Sebi1983 19. September 2019 
 

@Rita1937

Offensichtlich konnte der Ankläger fünf Personen benennen, denen er zeitnah berichtet hat. Es ist anzunehmen, dass diese fünf seine Aussage bestätigt haben, ansonsten machte es keinen Sinn, sie überhaupt zu erwähnen.

Ein wichtiger Faktor, der zu der großen Missbrauchskrise geführt hat, war leider der, dass man früher potentiellen Opfern oft von vornherein nicht geglaubt hat, wenn sie einen Priester als Täter anzeigten. Ein Priester würde so etwas doch nie tun usw. Die Krise zeigt, dass die Realität leider oft anders ausgesehen hat.

Ich finde es daher gut, dass man sensibler geworden ist und potentiellen Opfern heute nicht von vornherein die Glaubwürdigkeit abspricht.

Freilich darf auch nicht das andere Extrem verfallen, dass man einen Priester von vornherein alles zutraut, nur weil er Priester ist.

Das Ganze ist eine Gratwanderung. Ich möchte nicht in der Haut der Beteiligten und der Entscheidungsträger stecken. Für sie alle müssen wir beten!


8
 
 Josef 1947 19. September 2019 
 

Falsche Überschrift

Untersagt werden bestimmte Behauptungen!
OB die wahr oder unwahr sind, weiß der
Stadtdechant Msgnr. Hennes und sein Schöpfer, sonst niemand, auch der nicht, der die Überschrift gesetzt hat.


4
 
 Josef 1947 19. September 2019 
 

Muss man mit so harten Bandagen kämpfen?

Egal, was passier ist, mag das Behauptete zutreffen oder nicht, muss man die Kirche im Dorf lassen! Dass das alles in aller Öffentlichkeit breitgetreten wird, schädigt ds Bild einer beschädigten Kirche zusätzlich.


4
 
 Rita1937 19. September 2019 
 

Früher, also ganz früher noch bei alten Römer hat gegolten: in dubio pro reo. Wenn Hennes leugnet sex. Kontakt, dürfte man ihm auch glauben. Das der junge Mann gleich zeitnahe darüber anderen erzählte, scheint eher unglaubwürdig. Eine Rache aus irgendwelchem _Grund kann auch dahinter sein. Aber heute handelt man ganz anders. merkwürdig. cui bono.


6
 

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