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Marsch fürs Läbe: Gericht gibt den Lebensschützern recht!

29. August 2019 in Prolife, 8 Lesermeinungen
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Zürcher Verwaltungsgericht: Da die Gefahr von Ausschreitungen nicht von den Marschteilnehmern ausgehe, sei „es gerade Aufgabe der Behörde, die Kundgebung vor der befürchteten Fremdeinwirkung zu schützen.“


Zürich (kath.net/Marsch fürs Läbe) Schon einmal waren die Veranstalter des „10. Marsch fürs Läbe“ vom 14. September 2019 mit einem Rekurs gegen eine Verfügung der Zürcher Sicherheitsvorsteherin Karin Rykart Sutter erfolgreich gewesen. Der Statthalter Bezirk Zürich hatte im Juni 2019 zugunsten des Marsches entschieden und das polizeiliche Verbot eines Demonstrationszugs durch die Zürcher Stadtkreise 4/5 aufgehoben. Dagegen rekurrierte Rykart beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich. Heute Morgen nun wurde das Urteil des Verwaltungsgerichts publiziert: Die Lebensschützer dürfen ihren Bekenntnismarsch auf den Strassen Zürichs durchführen.

In seinem Urteil vom 27. August 2019 weist das Verwaltungsgericht darauf hin, dass der Zürcher Statthalter die Verweigerung einer Marschkundgebung durch die Stadt zu Recht beanstandet hatte. So hätte die Stadt Zürich den Bekenntnismarsch und nicht lediglich eine Platzkundgebung, bewilligen müssen. „Da der Turbinenplatz eher unauffällig im weniger stark frequentierten Teil des Industriequartiers der Stadt liegt, schmälert eine stehende Kundgebung, die auf den Turbinenplatz beschränkt ist, die Wahrnehmung der Veranstaltung deutlich. Insofern besteht ein massgebliches Ungleichgewicht zur vom Beschwerdegegner angestrebten Appellwirkung“, begründet das Gericht sein Urteil. Der Stadt spricht das Gericht jedoch die Gelegenheit zu, „die konkrete Route unter Berücksichtigung der Sicherheitsaspekte und der Strassenbaustellen festzulegen.“


Weiterhin argumentierte das Gericht, dass der Umstand, dass mit gewaltbereiten Gegendemonstranten zu rechnen sei, eine solche Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, wie sie der Stadtrat vorgesehen hatte, nicht zu rechtfertigen sei. Da die Gefahr von Ausschreitungen nicht von den Marschteilnehmern ausgehe, sei „es gerade Aufgabe der Behörde, die Kundgebung vor der befürchteten Fremdeinwirkung zu schützen. Die Teilnehmer sollen die Kundgebung tatsächlich abhalten können, ohne Gewalttätigkeiten ihrer Gegner befürchten zu müssen“, so das Urteil.

Veranstalter zeigen sich erfreut

Die Veranstalter des Marsches hatten bereits bei ihrem Rekurs gegen den Entscheid des Stadtrates, der den Marsch aufgrund von Sicherheitsbedenken verbieten lassen wollte, auf die Verletzung des Gleichheitsgebots und der Meinungsfreiheit hingewiesen. Nun stützt das Verwaltungsgericht die Klage der Lebensschützer. Entsprechend erfreut zeigt sich der Verein „Marsch fürs Läbe“ sich über die erneute Bewilligung des Demonstrationszuges. Die Instanzen gehen davon aus, dass das Restrisiko, über das sich alle Beteiligten klar sind, durch die Arbeit der Polizei gut aufgefangen bzw. bewältigt werden kann. Die Veranstalter sind überzeugt, dass der friedliche Demonstrationszug wie schon in den Jahren 2010 bis 2015 gut geschützt wird.

Die Lebensschützer hoffen, dass der Stadtrat die zweifache Niederlage (Statthalteramt und Verwaltungsgericht) nun akzeptiert und das Vorgehen gegen den „Marsch fürs Läbe“ aufgibt. Ein Gang der Sicherheitsvorsteherin vors Bundesgericht, um den Demonstrationszug doch noch zu verhindern, wäre eine kostspielige Rechthaberei. Und dies auf Kosten der Steuerzahler.

Archivfoto (c) Marsch fürs Läbe


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Lesermeinungen

 Katholikheute 29. August 2019 
 

Ein Sieg

der Muttergottes und der erleuchteten Vernunft.


10
 
 schlicht 29. August 2019 
 

eigentlich eine Selbstverständlichkeit

Als ich auf dem Marsch fürs Leben in Zürich war, gingen ALLE Aggressionen von den Gegendemonstranten aus. So viel Hass schlägt einem entgegen, wenn man sich für die wirklich schwächten Glieder der Gesellschaft einsetzt, die sich nicht wären können. Eine total verkehrte Welt... traumatisierend...


11
 
 Smaragdos 29. August 2019 
 

Sieg der Vernunft

Im Zürcher Verwaltungsgericht sitzen offensichtlich vernünftigere und unvoreingenommenere Leute als im Stadtrad von Zürich: sie haben erkannt, dass das Problem die Gegendemonstranten und nicht die Demonstranten sind! Und dass man die Demonstranten nicht wegen der Gegendemonstranten bestrafen darf. Somit ein echter Sieg der Vernunft.


10
 
 matthieu 29. August 2019 
 

gerecht

man stelle sich vor, es würde eine friedliche "Demo gegen rechts" verboten, weil mit Gewalt von Gegnern der Demo, also Neo-Nazis, gerechnet wird...


10
 
 Freude an Gott 29. August 2019 
 

Das freut mich sehr!

Vernünftigen Gründen müssen sich nun auch die linken Ideologen beugen. Die Stadt Zürich hat die Pflicht, friedliche Demonstranten zu schützen - super!


11
 
 Kostadinov 29. August 2019 

Verlogen...

...die Gewalt der Demos zum 1. Mai lässt die Stadt Zürich ja mit Vergnügen über sich ergehen...


15
 
 Chris2 29. August 2019 
 

Intetrssante Begrümdung,

denn in Deutschland gab es immer wieder Kundgebungen, die wegen drohender linksextremistischer Gewalt (Antifa) verboten wurden. Sozusagen eine milde Form der "Schutzschaft".


11
 
 Eliah 29. August 2019 
 

Gewaltbereite Stadt Zürich

Gewaltbereit sind doch nicht nur die Fanatiker der Kultur des Todes auf der Straße. Gewaltbreit ist doch auch die Stadt Zürich, denn welche Gewalt könnte schlimmer sein als ein komplettes Verbot des Marschs? Ich bin jetzt gespannt,ob die Stadt für den 14. September Straßenbaustellen einrichten wird, um den Marsch zu behindern.


16
 

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