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Vatikan-Erklärung zum Berufungsurteil gegen Kardinal Pell

21. August 2019 in Weltkirche, 10 Lesermeinungen
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Sprecher Bruni: Vatikan anerkennt Urteil, Pell hat aber Recht auf weitere Berufung beim Obersten Gericht - Vor weiteren Schritten dürfte der Vatikan das letztinstanzliche Urteil in dem Fall abwarten


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Der Vatikan hat die Bestätigung des Urteils gegen den australischen Kardinal George Pell (Archivfoto) wegen Missbrauchs anerkannt und seinen "Respekt" vor den australischen Justizsystem bekräftigt. Gleichzeitig erinnere man daran, dass Pell sich während des gesamten bisherigen Verfahrens für unschuldig erklärt habe, heißt es in einer am Mittwoch verbreiteten Erklärung des vatikanischen Pressesprechers Matteo Bruni. Auch habe der Kardinal weiterhin das Recht, beim Obersten Gericht Australiens in Berufung zu gehen.


In der Erklärung des Vatikansprechers heißt es weiter, zusammen mit der Kirche Australiens bekräftige der Heilige Stuhl seine Nähe zu den Opfern sexuellen Missbrauchs. Mit Hilfe der eigenen zuständigen kirchlichen Autoritäten werde man weiterhin konsequent gegen Kleriker vorgehen, die derartigen Missbrauch begehen.

Das Oberste Gericht des Bundesstaats Victoria hatte am Mittwoch in Melbourne die Berufung des früheren vatikanischen Finanzchefs zurückgewiesen und dessen sechsjährige Haftstrafe bestätigt. In dem Berufungsverfahren sahen es ein dreiköpfiger Richtersenat mit zwei zu eins Stimmen weiter als erwiesen an, dass Pell 1996 in seiner Zeit als Erzbischof von Melbourne einen 13 Jahre alten Buben missbrauchte und einen anderen belästigte. Eine Geschworenen-Jury hatte den katholischen Geistlichen im Dezember 2018 für schuldig befunden.

Der Vatikan hatte kurz nach der Veröffentlichung des erstinstanzlichen Schuldspruchs gegen Pell im Frühjahr erklärt, dass ein kirchenrechtliches Verfahren gegen Pell eingeleitet wird. Schon seit seiner Beurlaubung als Präfekt des vatikanischen Wirtschaftssekretariats im Juni 2017 ist dem Kardinal die öffentliche Ausübung seines priesterlichen Dienstes sowie jeglicher Kontakt mit Minderjährigen verboten. Vor weiteren Schritten dürfte der Vatikan das letztinstanzliche Urteil in dem Fall abwarten. Als kirchliche Höchststrafe droht Pell die Entlassung aus dem Klerikerstand.

Copyright 2019 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


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