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Argentinien: Linker Präsidentschaftskandidat will legale Abtreibung22. August 2019 in Prolife, 4 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Alberto Fernández sieht in illegalen Abtreibungen ein Problem der öffentlichen Gesundheit.
Buenos Aires (kath.net/lifesitenews/jg) Alberto Fernández, der Kandidat der linken TODOS-Partei, hat angekündigt, Abtreibungen in Argentinien zu entkriminalisieren und zu legalisieren, wenn er die Präsidentenwahlen im Oktober gewinnen sollte. 
In einem Interview mit dem argentinischen Sender Net TV sagte Fernández in Bezug auf Abtreibung: Ich möchte nicht, dass noch eine Frau stirbt. Sie (die Abtreibung, Anm.) muss sofort entkriminalisiert werden. Illegale Abtreibungen dürften nicht ignoriert werden. Das sei eine Frage der öffentlichen Gesundheit, betonte er. Abtreibung ist in Argentinien ein strafbares Verbrechen, außer das Kind wurde bei einer Vergewaltigung gezeugt, das Leben oder die Gesundheit der Mutter sind in Gefahr oder wenn die Frau geistig behindert ist. Fernández Kandidatin für die Vizepräsidentschaft ist die ehemalige Präsidentin Cristina de Kirchner.
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Lesermeinungen| | Chris2 22. August 2019 | | | | Erinnere mich an einen Vortrag zu einem ganz anderen Thema, bei dem der Referent völlig kontextfrei anmerkte, dass in den USA im Zusammenhang mit Abtreibungen schon drei Menschen ermordet worden seien. Ich war völlig konsterniert. Heute würde ich vielleicht den Mut haben, aufzustehen und die Frage zu stellen, ob er nicht vielleicht etwas verwechselt haben könnte. Denn ganz offiziell seien es bereits Millionen getötete und ermordete Kinder. |  4
| | | | | Stanley 22. August 2019 | | | | @winthir Wie wir praktisch damit umgehen sollen?
Nun, zuerst muss der Finanzierungszwang der Krankenkassen durch den Gesetzgeber wieder zurückgenommen werden, damit das frei werdende Kapital wieder dem eigentlichen Zweck zur Verfügung gestellt wird: für Pflegebedürftige, für Kranke, für Behinderte, für Geburten etc.
Zu Ihrem zweiten Einwand ist zu sagen, dass die Legalisierung der Abtreibung weder den Abtreibungstourismus, noch den Hinterzimmer-Pfusch verhindern kann.
Grund: nicht jede Frau, die eine Abtreibung vornehmen will oder (auf Druck ihres sozialen Umfeldes) vornehmen muss, will registriert werden.
Sie sprechen von der "Realität, der wir in's Auge sehen müssen".
Nun, das ist die Realität!
Schon mal drüber nachgedacht?
Die Exkommunikation endet mit dem Tod, das ist richtig. Doch die Folgewirkung eines unbußfertigen Verharrens in der Sünde, und Abtreibung oder die Mitwirkung daran zählt nun mal als Todsünde,führt unweigerlich zur Selbstverdammung.
Wollen wir das etwa weiter fördern? |  3
| | | | | winthir 22. August 2019 | |  | "Abtreibung ist in sich selbst schlecht" - ist auch meine Meinung. Nur - wie gehen wir praktisch(!) damit um?
In Deutschland ist Abtreibung nach wie vor ein Straftatbestand, der unter bestimmten Bedingungen straffrei gestellt wird, übrigens.
Wollen wir den "Abtreibungstourismus" wieder einführen?
Wollen wir, dass Abtreibungen von Pfuscherinnen in Hinterzimmern durchgeführt werden, mit hohem Risiko für das Leben der Mutter?
meine Meinung: Wir können Abtreibungen nicht verhindern - so hart und gemein das jetzt auch klingen mag.
das ist die Realität, der wir in's Auge sehen müssen.
Wie genau damit umgehen? Ich weiß es noch nicht genau.
Und, zum Thema "Exkommunikation": Die Exkommunikation endet mit dem Tod. Ab dann ist nicht mehr die ecclesia militans, sondern die ecclesia triumphans zuständig.
soweit meine unsortierten Gedanken,
als ein Beitrag zur Diskussion. |  1
| | | | | Stanley 22. August 2019 | | | | Es gibt keinen Grund für eine Legalisierung der Abtreibung Denn dann hätte Argentinien dasselbe Problem wie in Deutschland: Die legalen Abtreibungen würden per gesetzlichen Zwang von der Allgemeinheit bezahlt werden müssen. Die Folge davon wären Einsparungen bei den Leistungen für Kranke, Behinderte und Alte.
Vor allem aber ist Abtreibung in sich selbst schlecht. Auch Katholiken in Argentinien zögen sich bei Mitwirkung an einer Abtreibung (unabhängig von der staatlichen Regelung) die Tatstrafe der automatischen Exkommunikation zu.
Mit dem Ausschluss von den Sakramenten ist nicht zu spaßen, da die Wirkung für das ewige Leben nach dem Tode verheerend ist, wenn die schuldige Person sich nicht bekehrt. |  6
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