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| Pro-Life Legislatur in US-Bundesstaaten Pennsylvania und Tennessee17. August 2019 in Prolife, keine Lesermeinung In beiden Bundesstaaten werden Gesetze ausgearbeitet, welche die Abtreibung deutlich einschränken sollen. Tennessee will sie sogar verbieten. Harrisburg/Nashville (kath.net/LifeNews/jg) Pennsylvania Der Gesetzesvorschlag soll Ärzte dazu verpflichten, ein Ungeborenes auf seinen Herzschlag zu untersuchen. Wenn dieser feststellbar ist, wäre eine Abtreibung untersagt. Der Herzschlag ist ungefähr nach sechs Wochen Schwangerschaft messbar. Ähnliche Initiativen gab und gibt es in den Bundesstaaten Georgia, Kentucky, Louisiana, Mississippi, Missouri und Ohio. Allerdings ist derzeit keines dieser Gesetze in Kraft, da sie von Befürwortern liberaler Abtreibungsregelungen rechtlich bekämpft werden. Tom Wolf, der Gouverneur von Pennsylvania, hat bereits angekündigt, gegen das Gesetz sein Veto einzulegen, wenn der Kongress des Bundesstaates es beschließen sollte. Die Initiatoren des Gesetzesvorschlages sind der Ansicht, dass die Zeit für eine Abtreibungsdebatte in Pennsylvania reif sei. Die Legalität der Abtreibung sei zu lange von den Gerichten und nicht von der Bevölkerung festgelegt worden, sagte Senator Doug Mastriano. Tennessee In Tennessee ist ein Gesetzesvorschlag gescheitert, der Abtreibungen verbietet, sobald Herzschlag beim Ungeborenen festgestellt wird. Einigen Mitgliedern des Senats ging das Abtreibungsverbot nicht weit genug, weshalb es keine Mehrheit für die Bestimmung gab. Die neue Initiative will alle Abtreibungen verbieten, sobald eine Schwangerschaft vorliegt. David Fowler, Vorsitzender des Family Action Council of Tennessee, hält den neuen Vorschlag für konsequenter. Der Gesetzesvorschlag wird unter anderem mit wissenschaftlichen Ergebnissen begründet, die zeigen, dass das Leben des Menschen mit seiner Zeugung beginnt. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuUSA
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