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Staatsanwaltschaft München: Empfehlung erfüllt keinen Straftatbestand8. August 2019 in Deutschland, 10 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Deutscher Verfassungsschutz beobachtet das Zentrum, Staatsanwaltschaft sieht keinen Handlungsbedarf. Das Islam-Zentrum sieht das Schlagen der Ehefrau als legitim
München (kathnet) Die umstrittene Empfehlungen des Islamisches Zentrum München(IZM) zum Thema Frau und Familie im Islam muteten teilweise befremdlich an, erfüllen jedoch keinen Straftatbestand. Dies teilt die Staatsanwaltschaft München auf Anfrage des BR mit. Auf der Website des Zentrums wird erklärt, dass es legitim sei, seine Frau in einer in größeren Schwierigkeiten steckenden Ehe zu schlagen. 
Laut dem Sender versprach die Deutsche Muslimische Gemeinschaft, zu der das IZM gehört, bereits im März eine Überarbeitung der beanstandeten Internetseite. Doch es sei nichts geschehen. Auf erneute Nachfrage des Senders soll die Seite nun innerhalb der nächsten zwei Wochen geändert werden. Der Verfassungsschutz Bayern beobachtet laut idea das Zentrum und rechnet es dem Netzwerk der extremistischen Muslimbruderschaft zu. Die Deutsche Muslimische Gemeinschaft betonte auch im Namen des IZM mehrfach, dass sie sich von den Zielen der Muslimbruderschaft distanziere. Man bekenne sich uneingeschränkt zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
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Lesermeinungen| | Chris2 9. August 2019 | | | | In einem Land In dem Kritik an der Regierung mitschuldig macht an einem (vermutlich) politischen Mord, in dem aber gleichzeitig die gewollte Anarchie an den Grenzen und bei der Registrierung (vor allem die nach wie vor straffreien falschen Identitäten) selbstverständlich nichts mit Morden und Gewalttaten unkontrolliert Eingereister (und damit der Politik der Regierung) zu tun haben, ist alles möglich. Sogar ein Urteil, das es für legal erklärt, die Dwutschen als "Köterrasse" zu beschimpfen. |  4
| | | | | lakota 8. August 2019 | | | | Na prima da plagt man sich jahrelang, um den Männern hier beizubringen, daß Gewalt in der Ehe ein No Go ist und dann sowas!
"Die umstrittene Empfehlungen... muteten „teilweise befremdlich an, erfüllen jedoch keinen Straftatbestand."
Was, wenn sich nun deutsche gewalttätige Männer (gibt's ja auch) darauf berufen? |  12
| | | | | Steve Acker 8. August 2019 | | | | Die Website wird vielleicht geändert - Der Koran bleibt und da steht das auch so drin.
Es wird immer Islam vertreter geben, die sagen: ist ja nicht so gemeint. Wirkliches oder gar verletzen ist nicht erlaubt.
Aber den Satz interpretiert doch jeder wie er will.
In den Frauenhäusern in deutschland sind besonders viel musliminen. |  10
| | | | | Einsiedlerin 8. August 2019 | | | | Au weia! Die armen islamischen Frauen haben auch in Europa keine Rechte.
Heute hat mich in unserer Kleinstadt ein Muslim angesprochen wegen des städtischen Busses. Dem Aussehen nach hätte er genauso gut auch Mitteleuropäer sein können. Ich fragte nicht nach seiner Nationalität. Jedenfalls saß seine Frau (mit Kopftuch und langem Gewand) mit den drei kleinen Töchtern beschäftigt auf der Parkbank. Ihr Mann hätte ihr vielleicht nicht erlaubt, mich zu fragen, abgesehen davon, dass sie bestimmt kein Wort Deutsch sprach. |  8
| | | | | Selene 8. August 2019 | | | | Das ist die neue Interpretation von Religionsfreiheit Diese "Privilegien" gelten allerdings nur für den Islam.
Ich wundere mich in unserem völlig verrückt gewordenem Staat über gar nichts mehr. |  14
| | | | | Stanley 8. August 2019 | | | | Der Islam gehört nicht zu Deutschland Und dabei bleibt es.
Islam und Christentum sind unvereinbar.
Und dabei bleibt es. |  19
| | | | | myschkin 8. August 2019 | | | | Man stelle sich eine politische Gruppierung vor, die genau mit dieser Argumentation das Verprügeln von Frauen empfehlen würde. Der Verfassungsschutz wäre sofort auf dem Plan, und eine solche Gruppierung würde wegen Aufrufs zur Gewalt zurecht verboten werden. |  15
| | | | | Kirchfahrter Archangelus 8. August 2019 | | | | Von taqiya und deutschen Trotteln Es ist davon auszugehen, dass es in Kürze zur nahegelegten „Überarbeitung der beanstandeten Internetseite“ kommen wird, erneutes (Lippen-)Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung inklusive. Näheres findet der Interessierte unter https://www.islaminstitut.de/2011/fatwa-zu-verschiedenen-arten-der-erlaubten-luege-im-islam/. |  12
| | | | | antonius25 8. August 2019 | | | | Aber wenn man es zu laut kritisiert ist es islamophob und Volksverhetzung. Schöne neue Welt! |  19
| | | | | nazareth 8. August 2019 | | | | Unglaublich! Frauen gegen Gewalt, Feministinnen, Amnesty International, weißer Ring, Institute für Gewaltprävention wo seid ihr? |  24
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