![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Staatsanwaltschaft München: Empfehlung erfüllt keinen Straftatbestand8. August 2019 in Deutschland, 10 Lesermeinungen Deutscher Verfassungsschutz beobachtet das Zentrum, Staatsanwaltschaft sieht keinen Handlungsbedarf. Das Islam-Zentrum sieht das Schlagen der Ehefrau als legitim München (kathnet) Laut dem Sender versprach die Deutsche Muslimische Gemeinschaft, zu der das IZM gehört, bereits im März eine Überarbeitung der beanstandeten Internetseite. Doch es sei nichts geschehen. Auf erneute Nachfrage des Senders soll die Seite nun innerhalb der nächsten zwei Wochen geändert werden. Der Verfassungsschutz Bayern beobachtet laut idea das Zentrum und rechnet es dem Netzwerk der extremistischen Muslimbruderschaft zu. Die Deutsche Muslimische Gemeinschaft betonte auch im Namen des IZM mehrfach, dass sie sich von den Zielen der Muslimbruderschaft distanziere. Man bekenne sich uneingeschränkt zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuIslam
| ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||
![]() | ||||||
© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz |