![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Pfarrer-Ernennung: Papst streicht Gemeinden auf Ischia Privileg5. August 2019 in Chronik, 6 Lesermeinungen Traditionelles Mitspracherecht ging auf das Mittelalter zurück Rom (kath.net/KAP) Zwei Gemeinden auf Ischia haben im Streit um ein traditionelles Mitspracherecht bei der Besetzung katholischer Pfarrstellen den Kürzeren gezogen. Laut dem Lokalsender Teleischia hob Papst Franziskus ein mittelalterliches Privileg auf, das den Kommunalräten von Forio und Casamicciola zugestand, vor der Ernennung eines neuen Pfarrers dem Bischof eine verbindliche Dreierliste vorzulegen. Dem Bericht zufolge hatte Ischias Bischof Pietro Lagnese im April das 700 Jahre alte Patronatsrecht der Bürgerschaft für hinfällig erklärt. Zuvor hätten sich auch die Priester der Inseldiözese unter Verweis auf das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) fast einhellig dagegen ausgesprochen. Nachdem die Gemeinden laut dem Sender mit anwaltlicher Unterstützung widersprachen, landete der Fall bei der römischen Kleruskongregation und schließlich bei Franziskus; dieser erklärte das Dekret Lagneses für bindend. Gegen die Entscheidung des Papstes sei keine Berufung vor einer höheren Instanz mehr möglich, "außer direkt beim Allmächtigen", so Teleischia. Nach Darstellung des Senders war das Verhältnis zwischen der politischen Gemeinde Casamicciola und dem geistlichen Hirten Lagnese schon vor dem jüngsten Konflikt nicht ungetrübt. Copyright 2019 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuItalien
| ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||
![]() | ||||||
© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz |