Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Endgültiger Bruch mit Rom droht: Priesterbruderschaft St. Pius X. kündigt Bischofsweihen an
  2. Der Vatikan ist in Kontakt mit der Bruderschaft St. Pius X., um eine Spaltung zu vermeiden
  3. Theologe Johannes Hartl: „Woher kommt dieses Konglomerat an Denken, das sich ‚liberal‘ nennt?“
  4. Bischöfe und Funktionäre im Paralleluniversum
  5. Bischof Oster: „In der Sache selbst war ich ja in mehrfacher Hinsicht kritisch“
  6. Kardinal Müller: „Von der ‚Kirche des Franziskus‘ zu sprechen“, „das ist für mich eine Häresie“
  7. Kard. Müller nach Gespräch mit Papst Leo: „Atmosphäre ist von wechselseitigem Vertrauen bestimmt“
  8. Öffentlich-rechtlicher Sender SWR konfrontiert Ordensfrau mit obszöner Frage
  9. Hunderte Einsprüche gegen Pfarrauflösung in der Diözese Linz - Keine Antworten aus Rom
  10. Bischof Oster legt nach: Grundsatzkritik am (deutsch-)Synodalen Weg
  11. Schwere Zensur-Vorwürfe aus den USA: EU unterdrückt die Meinungsfreiheit
  12. Massive Medienvorwürfe gegen den Priester Wolfgang Rothe als Mitglied des Betroffenenbeirats
  13. Papst Leo XIV.: 'Abtreibung ist der größte Zerstörer des Friedens'
  14. Weihen ohne päpstliche Erlaubnis geplant: Papst Leo XIV. berät mit Vatikanbehörde
  15. Medienkrise verschärft sich: Dramatische Auflagenverluste für Tageszeitungen in Deutschland

Bayrische Laienkatholiken gegen pränatale Bluttests als Kassenleistung

1. August 2019 in Prolife, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Kritik an Bluttests zum Auffinden von Behinderungen: "Was passiert mit unserer Gesellschaft, die anfängt, lebenswertes Leben von lebensunwertem Leben zu unterscheiden? Welche Grenze soll gezogen werden, ab der ein Kind noch leben darf oder nicht?"


München (kath.net/Landeskomitee der Katholiken in Bayern) kath.net dokumentiert die Stellungnahme des Landeskomitees der Katholiken in Bayern zu nichtinvasiven Bluttests während der Schwangerschaft in voller Länge:

In der Debatte darüber, ob nichtinvasive Bluttests während der Schwangerschaft in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden sollen, geht es um weit mehr als um diese Frage. Sie macht vielmehr deutlich, wie es um unsere Einstellung zum werdenden Leben generell bestellt ist. Solche pränatalen Schwangerschaftstests sollen bei Kostenund Risikoreduzierung Gewissheit darüber verschaffen, ob das Kind gesund ist, das im Mutterleib heranwächst.

Aber diese vermeintliche Sicherheit wirft mehr Fragen als Antworten auf: Was passiert mit dem Kind, wenn dieser Test ergibt, dass eine Behinderung vorliegt oder wahrscheinlich ist? Was passiert mit der Mutter, mit den Eltern, die nicht wissen, wie sie mit diesem Wissen nun umgehen sollen? Was passiert mit unserer Gesellschaft, die anfängt, lebenswertes Leben von lebensunwertem Leben zu unterscheiden? Welche Grenze soll gezogen werden, ab der ein Kind noch leben darf oder nicht?

Allen werdenden Eltern ist zu wünschen, dass sie ein gesundes Kind erwarten dürfen. Aber selbst gesunde Kinder können später in ihrem Leben Behinderungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen erfahren. Nur etwa fünf Prozent aller Behinderungen sind angeboren, die meisten kommen erst im Laufe des Lebens.

Wir verkennen nicht, dass die Erkenntnis, ein womöglich behindertes Kind zu erwarten, für werdende Eltern erschütternd ist. Die Angst, dieser Belastung nicht gewachsen zu sein, darf nicht kleingeredet werden. Gleichzeitig geben wir zu bedenken, dass die Tests nicht immer zuverlässige Ergebnisse liefern.


Auf der anderen Seite stellt die Entscheidung, ein Kind abtreiben zu lassen, einen Eingriff in dessen ureigenes Recht auf Leben dar. In der Debatte um pränatale Bluttests geht es letztendlich darum, Leben mit Behinderung zu „vermeiden“, sowohl aus Zumutbarkeits- als auch aus Kostengründen. Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes kennt jedoch bewusst keine Einschränkungen und Relativierungen, weder hinsichtlich der Lebenszeit noch im Hinblick darauf, ob das Leben mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen verbunden ist und damit nicht mehr lebenswert wäre. Das Lebensrecht gilt für jeden Menschen im gleichen Maß.

Wir halten die zu erwartende Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses, nichtinvasive Bluttests in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen, sowohl aus ethischen als auch aus verfassungsrechtlichen Gründen für falsch. Aus unserer Sicht ist es angezeigt, sich gesellschaftlich und politisch vorrangig folgenden Aufgaben zu stellen:

1. Es gilt, eine Willkommenskultur für jedes Kind zu entwickeln, unabhängig davon, ob es gesund ist oder mit einer Behinderung zurechtkommen muss.

2. Die Freude der werdenden Eltern auf das Kind darf nicht mit Ängsten und Sorgen überfrachtet
werden.

3. Die Beratungsarbeit für werdende Eltern muss allgemein intensiviert werden. Der Zu-gang zu professionellen Beratungsstellen sollte möglichst einfach angelegt sein und die Beratungsstellen sollten besser miteinander vernetzt werden. Wir plädieren hier für die Installation einer eigenen und gut funktionierenden App, um so vor allem Jugendliche besser zu erreichen.

4. Jugendlichen sollte ein intensiveres Bewusstsein über ihren eigenen Körper vermittelt werden. Die möglichen Konsequenzen sexueller Beziehungen und die daraus folgende Verantwortung müssen den jungen Frauen und Männern frühzeitig vor Augen geführt werden. Jung und schwanger zu sein, bedeutet aber nicht das Ende aller Karrierepläne.

5. Der nicht selten anzutreffende Versuch, das werdende Kind und den Zustand der Schwangerschaft gedanklich und dann auch physisch voneinander trennen zu können, ist zum Scheitern verurteilt. Die gedankliche Abkoppelung vom eigenen Körper ist keine Lösung. Das gewaltsame Ende der Schwangerschaft bedeutet auch den Tod des Kindes.

6. Falls nichtinvasive Pränataltests dennoch in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden sollten, ergeben sich für uns folgende unabding-bare Voraussetzungen:

- Solche Pränataltests müssen auch in Zukunft freiwillig bleiben. Ein Recht auf diese Leistung bedeutet keine Pflicht, sie durchführen zu lassen. Für eine gut abgewogene Entscheidung ist ein begleitendes psychosoziales Beratungsangebot unerlässlich.

- Das Recht auf Nichtwissen von Schwangeren und werdenden Eltern ist zu res-pektieren und zu dokumentieren.

- Ärzte müssen die Schwangeren und werdenden Eltern unmissverständlich dar-über informieren, welche Konsequenzen aus einem Testergebnis folgen könnten. Dies sollte auch schriftlich festgehalten werden.

- Gleichzeitig muss das Arzthaftungsrecht dahingehend modifiziert werden, dass Ärzte nicht mehr belangt werden können, wenn sie bei entsprechenden Tester-gebnissen nicht zum Abbruch drängen.

- Frauen, die sich trotz Beratung und Hilfsangeboten zu einer Abtreibung ent-schließen, handeln zwar rechtswidrig, aber straffrei. Ihnen muss eine geeignete psychosoziale Beratung angeboten werden, um posttraumatische Belastungsstö-rungen aufzufangen.

7. Familien mit behinderten Kindern sind hinreichend zu unterstützen. Die Kontakte von betroffenen Familien untereinander sollten erleichtert sowie geeignete Netzwerke auf-gebaut und unterstützt werden. Die Möglichkeiten zur Förderung der Menschen mit Be-hinderungen oder Beeinträchtigungen müssen auch nach dem Jugendalter ausgeweitet werden. Inklusion und Diversity müssen selbstverständlich werden.

Wenn öffentlich darüber diskutiert wird, pränatale Bluttests zuzulassen, geht es letztlich um den perfekten Menschen. Den wird es jedoch nicht geben – niemand ist perfekt. In jedem menschlichen Leben gibt es Klippen, die schwer oder gar nicht zu umschiffen sind. Und wir sollten nicht anfangen, die finanziellen Kosten pränataler Tests gegen die späteren Mehrkosten für einen behinderten Menschen aufzurechnen. Das wäre das Ende einer Gesellschaft, die vom biblisch-christlichen Menschenbild geprägt ist.

Vielmehr muss es uns gelingen, wieder ein Klima der Wertschätzung für Kinder und Familien zu schaffen. Die Ökonomisierung vieler Lebensbereiche nach dem Kosten- und Nutzenprinzip darf nicht die Wertschätzung menschlichen Lebens erfassen.

Foto: Symbolbild


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Abtreibung

  1. ‚Seien Sie die Person, die eine Frau mit der Hoffnung verbindet!‘
  2. Aktuelle Umfrage zeigt: US-Amerikaner mehrheitlich gegen unbeschränkte Abtreibung
  3. US-Regierung unterstützt Forschung mit Gewebe von abgetriebenen Babys künftig nicht mehr
  4. USA: Republikanische Politiker wollen Abgabe von Abtreibungspillen strenger regulieren
  5. Katholische Bischöfe Schottlands verurteilen Pufferzonen-Gesetz für Abtreibungskliniken
  6. Nun läutet auch in Italien die erste Glocke „Stimme der ungeborenen Kinder“
  7. Menschenrecht auf Abtreibung?
  8. CDL: „EU-Parlament entscheidet ein weiteres Mal gegen das Recht auf Leben“
  9. Katholische Bischöfe zeigen sich besorgt vor Abtreibungs-Abstimmungen des EU-Parlaments
  10. ‚Jede Frau ist stark genug‘, um sich nach einer Vergewaltigung für ihr Baby zu entscheiden






Top-15

meist-gelesen

  1. ISLAND-REISE - KOMMEN SIE MIT! - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Endgültiger Bruch mit Rom droht: Priesterbruderschaft St. Pius X. kündigt Bischofsweihen an
  3. Oktober 2026 - Kommen Sie mit nach SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  4. Große kath.net-Leserreise nach Rom - Ostern 2027 - Mit P. Johannes Maria Schwarz
  5. Theologe Johannes Hartl: „Woher kommt dieses Konglomerat an Denken, das sich ‚liberal‘ nennt?“
  6. Kard. Müller nach Gespräch mit Papst Leo: „Atmosphäre ist von wechselseitigem Vertrauen bestimmt“
  7. Nach „Wort zum Sonntag“: Staatsanwaltschaft ermittelt weiter gegen Pastorin Behnken
  8. Kardinal Müller: „Von der ‚Kirche des Franziskus‘ zu sprechen“, „das ist für mich eine Häresie“
  9. Öffentlich-rechtlicher Sender SWR konfrontiert Ordensfrau mit obszöner Frage
  10. Papst Leo XIV.: 'Abtreibung ist der größte Zerstörer des Friedens'
  11. Der Vatikan ist in Kontakt mit der Bruderschaft St. Pius X., um eine Spaltung zu vermeiden
  12. Bischöfe und Funktionäre im Paralleluniversum
  13. Berichte über neue Wunder des Hl. Charbel in den USA und im Libanon
  14. Massive Medienvorwürfe gegen den Priester Wolfgang Rothe als Mitglied des Betroffenenbeirats
  15. Ist Jesus der Herr?

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz