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| ![]() Italienische Kleinstadt bestraft religiöses Fluchen26. Juli 2019 in Chronik, 8 Lesermeinungen Strafen gegen religiöse Flüche aus Sorge um "öffentlichen Anstand und die Gefühle anwesender Dritter" Rom (kath.net/KAP) Die norditalienische Kleinstadt Saonara geht mit drastischen Strafen gegen religiöse Flüche vor: Wer in der Öffentlichkeit wider "Gottheiten gleich welchen Glaubensbekenntnisses" lästert oder obszöne Reden führt, muss mit einer Geldstrafe von 400 Euro rechnen, wie die Zeitung "Corriere del Veneto" am Freitag meldete. Der Gemeinderat begründete die Maßnahme mit der Sorge um den "öffentlichen Anstand und die Gefühle anwesender Dritter". Laut der Verordnung haften Eltern für ihre minderjährigen Kinder. Bürgermeister Walter Stefan sagte der Zeitung, die Maßnahme reagiere auf Bürgerbeschwerden über allzu deftige abendliche Wortwechsel von Jugendlichen in den Parkanlagen. Manche Jungen und Mädchen fluchten "zwischen einem Wort und dem andern". Bei dem Verbot gehe es nicht um Moralpredigt, sondern um "eine Grunderziehung, die schon zu lange fehlt". Jenseits religiöser Aspekte handle es sich um eine Frage der Kultur und gelte gleichermaßen "für Allah, Buddha oder Mohammed". "Zu Hause kann jeder machen, was er will", sagte der Bürgermeister. In Venetien würden Kraftausdrücke auch als Füllwörter gebraucht, räumte er ein. Hier gelte es aber "eine vor allem bei Minderjährigen äußerst verbreitete Unsitte einzuschränken". Deshalb sei es eine bewusste Entscheidung, die Strafe "so saftig" anzusetzen. Um Bürger und Besucher nicht im Unklaren zu lassen, informiert laut dem "Corriere del Veneto" ein Flugblatt auf Italienisch, Englisch, Rumänisch und Mandarin über die neuen Sitten. Weitere Regelungen erließ die nahe Padua gelegene Kommune für das Rasenmähen zu bestimmten Zeiten und für das Gassiführen von Hunden. Copyright 2019 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuItalien
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