Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Eine „Erzbischöfin“ stürzt die Anglikanische Kirche ins Chaos
  2. Was Charlie Kirk Friedrich Merz antworten würde
  3. Tantum ergo Sacramentum
  4. „Der Wahlausgang in Berlin im September 2026 gibt vielen Bevölkerungsgruppen Anlass zur Sorge“
  5. Niederländischer Weihbischof Mutsaerts: „Kirche in der Krise – und wie wir sie nicht retten sollten“
  6. "Marsch für das Leben"-Grußwort des DBK-Vorsitzenden Wilmer verfehlt das Thema
  7. Irreversibel – die Diktatur des Geschehenen. Wenn die Geschichte zum ‚Lehramt‘ wird
  8. Katholische Cityseelsorge St. Gallen Mitveranstalter von ‚Drag-Show‘
  9. BDKJ und eine doch getaufte Kandidatin im Bundesvorstand
  10. Niederlande: Ein zweijähriges Kind wurde durch Euthanasie getötet
  11. Salzburg: 1.000 Gläubige bei Adoratio-Kongress zu "Himmlischer Friede"
  12. Der Katholik Macron wird bei keiner der drei Papstmessen in Frankreich mitfeiern
  13. Bei öffentlichen Anlässen: Kanadas Militärkapläne dürfen nicht über Gott sprechen
  14. Tausende Teilnehmer bei Pro-Life-Kundgebungen in Berlin, Köln und Zürich
  15. Wien: Rund 20.000 Teilnehmer bei ökumenischem "Marsch für Jesus"

Deutschland: Russische Baptisten haben Anspruch auf Asyl

20. Juli 2019 in Deutschland, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Baptisten aus Russland haben in Deutschland Anspruch auf Asyl. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden,


Düsseldorf (kath.net) Baptisten aus Russland haben in Deutschland Anspruch auf Asyl. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, wie idea berichtet. Laut dem Rechtsanwalt der russischen Christen waren sie bei missionarischen Aktivitäten wiederholt durch eine Gruppe schwarz uniformierter junger Männer beschimpft und körperlich angegriffen worden. Außerdem seien sie und ihre Verwandten telefonisch bedroht und im Alltag verfolgt worden. Die Polizei habe ihnen keinen Schutz verschafft. Daraufhin seien sie nach Deutschland geflohen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) habe ihren Asylantrag abgelehnt. Es habe zur Begründung angeführt, die Verfolgung sei nicht von staatlichen Akteuren ausgegangen. Die russische Verfassung garantiere Glaubensfreiheit, auch wenn der russisch-orthodoxen Kirche eine herausgehobene Stellung zukomme. Dagegen entschied das Gericht, die Verfolgung sei dem russischen Staat zuzurechnen. Er missachte bereits jetzt die verfassungsrechtliche Garantie der Religionsfreiheit, da er die Angehörigen der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas verfolge. Die russische Regierung hat 2017 die Zeugen Jehovas als erste Religionsgemeinschaft in Russland offiziell verboten. Es sei mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass auch die Baptisten als missionarisch ausgerichtete Religionsgemeinschaft in ähnlicher Weise Verfolgung zu befürchten hätten, so das Gericht.



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Russland

  1. Verbrechen gegen Menschlichkeit und gegen das Christentum durch Russland!
  2. Russischer Metropolit für Besetzung weiterer Gebiete der Ukraine
  3. Die menschenverachtenden Angriffe auf die Ukraine durch Russland gehen täglich weiter!
  4. Russland – Ein Beispiel für eine politische Religion
  5. Putins 'P.R.-Auge' blickt auf Österreich-Ungarn
  6. Von Russen verschleppt - Papst erhielt Gebetbuch von vermissten ukrainischen Ordensleuten
  7. Wladimir Putin ist KEIN 'Geschenk Gottes'
  8. Ukraine: "An der Front gibt es keinen Atheisten"
  9. Russischer Diktator Putin "im Bann" von Schamanen
  10. Weihe Russlands und der Ukraine: Vatikanischer Mariologe sieht keinen Bezug zu Fatima







Top-15

meist-gelesen

  1. Pater Stanisław Tasiemski OP vor Papstreise: „Wohin gehst du, Frankreich?“
  2. Papst-Vigil in Paris mit Jesus zugeschriebener "Heiliger Tunika"
  3. Katholische Cityseelsorge St. Gallen Mitveranstalter von ‚Drag-Show‘
  4. Niederlande: Ein zweijähriges Kind wurde durch Euthanasie getötet
  5. Leo XIV. besucht als erster Papst die wiederaufgebaute Notre-Dame
  6. Die Güte Gottes und die Freude am Glauben
  7. Zum Abschied einer Pastoralraumleiterin
  8. Der 11. September und die Notwendigkeit eines kämpferischen Christentums
  9. Was Charlie Kirk Friedrich Merz antworten würde
  10. Eine „Erzbischöfin“ stürzt die Anglikanische Kirche ins Chaos
  11. Bischof Oster benennt Unterschiede zwischen deutsch-synodalem Weg und vatikanischer Weltsynode
  12. Er war einer der Gründer der polnischen Lebensschutzbewegung: Pfr. Stanisław Małkowski verstorben
  13. Britische Regierung will ein Verbot für katholische Premierminister aufheben
  14. Tantum ergo Sacramentum
  15. Stift Heiligenkreuz unter neuer Leitung

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz