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Auszeichnung für Gesetzesbruch

9. Juli 2019 in Prolife, 9 Lesermeinungen
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Aktion Lebensrecht für Alle zur Preisverleihung an Abtreibungsärztin Kristina Hänel: "Kann es ein Dienst an der Gesundheit sein, wenn bei denen von Frau Hänel angebotenen 'Behandlungen' regelmäßig einer der beiden Patienten in ihrer Praxis stirbt?"


Fulda (kath.net/ALfA) "Kann es ein Dienst an der Gesundheit sein, wenn bei denen von Frau Hänel angebotenen 'Behandlungen' regelmäßig einer der beiden Patienten in ihrer Praxis stirbt?" Das fragt Cornelia Kaminski, Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V. Sie reagiert damit auf die Preisverleihung "Marburger Leuchtfeuer" durch den Marburger Oberbürgermeister an die Abtreibungsärztin Kristina Hänel.

Kaminski führt aus: Der Marburger Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies zeichnet am 9. Juli die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel mit dem von der Humanistischen Union und der Stadt Marburg gemeinsam ausgelobten „Marburger Leuchtfeuer für Soziale Bürgerrechte“ aus. Als Begründung führt er an, dass Frau Hänel ebenso wie die zweite Preisträgerin „ihren Dienst an der Gesundheit richtungsweisend und beispielgebend an moralischen und ethischen Grundsätzen ausrichte“.

Diese Preisverleihung ist in hohem Maße fragwürdig. Abgesehen von der rechtlichen Fragwürdigkeit – ein Amtsträger würdigt eine Ärztin dafür, dass sie wiederholt gegen bestehendes Recht verstoßen hat – stellt sich die Frage, ob Frau Hänel tatsächlich einen richtungsweisenden Dienst an der Gesundheit unter beispielhafter Ausrichtung an moralischen und ethischen Grundsätzen leistet.


Kann es ein Dienst an der Gesundheit sein, wenn bei denen von Frau Hänel angebotenen „Behandlungen“ regelmäßig einer der beiden Patienten in ihrer Praxis stirbt?

Ist es moralisch und ethisch beispielhaft, wenn, wie Kristina Hänel in ihrem Buch beschreibt, sie Abtreibungen durchführt, um Seitensprünge zu vertuschen? Oder wenn ein Arzt eine Abtreibung durchführt, bloß weil die Eltern kein Mädchen wollen? Auch diese Dienstleistung bietet Hänel an, wie in ihrem Buch „Die Höhle der Löwin“ nachzulesen ist (Die Höhle der Löwin: Geschichten einer Ärztin über Abtreibung, Ulrike Helmer Verlag 2018, S. 174-179).

„Wer wie Kristina Hänel seine Definition, wann ein neues Menschenleben beginnt, nicht an wissenschaftlichen Fakten orientiert, sondern für sich persönlich als den Augenblick der Geburt festlegt, dient mit dieser Sichtweise weder der Gesundheit, noch handelt er beispielgebend nach moralischen und ethischen Grundsätzen. Er handelt vielmehr völlig willkürlich nach eigenem Gutdünken und führt dabei wissentlich Frauen hinters Licht,“ so die Bundesvorsitzende der ALfA, Cornelia Kaminski.

Wenn dieser Dienst von Frau Hänel beispielgebend ist, wie in der Begründung formuliert wird, dann bedeutet dies folgendes:

Es ist beispielgebend, die Definition dessen, was ein Mensch ist, selbst vorzunehmen und biologische Fakten dabei außer Acht zu lassen.

Es ist beispielgebend, diejenigen, die man dann als „Nicht-Menschen“ definiert hat, zu töten.

Es ist beispielgebend, Frauen in Bezug auf ihre Behandlung unzureichend aufzuklären,

Es ist beispielgebend, sich wiederholt und dauerhaft über bestehendes Recht und Gesetz hinwegzusetzen.

Mit Frau Hänel ehrt die Stadt Marburg eine Ärztin, die Abtreibungen durchführt, und sieht gleichzeitig tatenlos zu, wie die letzte geburtshilfliche Einrichtung im gesamten Kreisgebiet (mit Ausnahme der Universitätsklinik) geschlossen wird. Der Oberbürgermeister nutzt sein Amt, um verfassungswidrige Positionen gesellschaftsfähig zu machen. Das ist medizinisch, ethisch, menschlich und politisch äußerst bedenklich.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob vor oder nach der Geburt, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

Pressefoto Cornelia Kaminski


Foto C. Kaminski (c) privat


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