Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Endgültiger Bruch mit Rom droht: Priesterbruderschaft St. Pius X. kündigt Bischofsweihen an
  2. Der Vatikan ist in Kontakt mit der Bruderschaft St. Pius X., um eine Spaltung zu vermeiden
  3. Bischof Oster legt nach: Grundsatzkritik am (deutsch-)Synodalen Weg
  4. Weihen ohne päpstliche Erlaubnis geplant: Papst Leo XIV. berät mit Vatikanbehörde
  5. Die synodale Sackgasse der Anderskatholischen
  6. Bischof Oster: „In der Sache selbst war ich ja in mehrfacher Hinsicht kritisch“
  7. Bischöfe und Funktionäre im Paralleluniversum
  8. Wohltuende Überraschung: Papst beruft norwegischen Bischof Erik Varden OCSO zu seinem Fastenprediger
  9. Fatales Gerichtsurteil in Deutschland: Chefarzt siegt gegen katholisches Klinik-Verbot
  10. Kard. Müller nach Gespräch mit Papst Leo: „Atmosphäre ist von wechselseitigem Vertrauen bestimmt“
  11. Medienkrise verschärft sich: Dramatische Auflagenverluste für Tageszeitungen in Deutschland
  12. Hunderte Einsprüche gegen Pfarrauflösung in der Diözese Linz - Keine Antworten aus Rom
  13. Schwere Zensur-Vorwürfe aus den USA: EU unterdrückt die Meinungsfreiheit
  14. Die große Täuschung
  15. Massive Medienvorwürfe gegen den Priester Wolfgang Rothe als Mitglied des Betroffenenbeirats

Gerichtsurteil zugunsten einer christlichen Hausschulfamilie

9. Juli 2019 in Familie, 2 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Amtsgericht Darmstadt entschied im Fall der Familie Wunderlich „von der Ergreifung familiengerichtlicher Maßnahmen“ abzusehen – Wunderlichs unterrichten ihre vier Kinder zu Hause


Darmstadt (kath.net)
In Deutschland wurde in der vergangenen Woche ein Gerichtsurteil zugunsten einer christlichen Hausschulfamilie gefällt. Laut einem Bericht der Evangelischen Nachrichtenagentur „idea“ entschied das Amtsgericht Darmstadt, im Fall der Familie Wunderlich „von der Ergreifung familiengerichtlicher Maßnahmen“ abzusehen. Dies bestätigte Markus Herrlein, der Präsident des Amtsgerichts, gegenüber „idea“. Die Familie wurde in der Vergangenheit mehrfach mit juristischen Zwangsmaßnahmen bedroht, weil diese ihre Kinder zu Hause unterrichten wollten. Laut dem Gericht seien aber jetzt weitere juristische Schritte gegen die Familie „unverhältnismäßig“.


Dirk Wunderlich und seine Ehefrau Petra unterrichten ihre vier Kinder aus christlicher Überzeugung zu Hause. 2013 wurden die Kinder, die damals zwischen acht und 14 Jahre alt waren, drei Wochen lang in einem Heim untergebracht, um die Schulpflicht durchzusetzen. Anschließend durften die Kinder unter Auflagen wieder nach Hause zurück. Gegen diese Entscheidung hatten die Wunderlichs mehrere Prozesse geführt, unter anderem im Februar 2019 vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Straßburg). Den Prozess dort hatten sie verloren. Ein Recht auf Unterricht zu Hause gebe es in Deutschland nicht, hieß es zur Begründung.

Dirk Wunderlich bezeichnete gegenüber „idea“ es als eine „ideologische Haltung“, wenn man den Hausunterricht gleichsetze mit einer Kindeswohlgefährdung. Das habe die neue Richterin Yannicka Heußler offenbar ähnlich gesehen. Wunderlich: „Uns ist ein Stein vom Herzen gefallen.“ Ständig habe die Familie in Angst gelebt: „Es war wie beim Schachspiel: Jeder weiß, was der andere in seinem nächsten Zug macht. Nur die deutsche Justiz saß am längeren Hebel.“ Zudem hatten die Kinder schriftlich geäußert, dass sie keine öffentliche Schule besuchen werden. Ein Kind schrieb: „Ich will einfach in Ruhe und Frieden mit meiner Familie zusammenleben und auch weiterhin zu Hause lernen, anstatt die ganze Zeit Angst haben zu müssen, dass wir grundlos auseinandergerissen werden.“

Die Wunderlich-Familie, Video vom März 2019 (englisch)


Archivfoto Familie Wunderlich (c) ADF International


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Schule

  1. Italien verbessert Kinderschutz
  2. Anmeldeformular für Volksschule mit sechs Möglichkeiten bei Angabe des Geschlechts
  3. Katholische Grundschule mit Unisex-Toiletten
  4. Brasilien: Gericht verbietet Hausunterricht
  5. Muslime größte Religionsgemeinschaft an öffentlichen Wiener Pflichtschulen
  6. Anreize für Schulen in Texas, die Bibel in den Unterricht zu integrieren
  7. Wiener Schuldirektor: ‚Mädchen tragen aus Angst Kopftuch’
  8. Bulgarien verbietet LGBT-Propaganda in Schulen
  9. Deutsche Lehrer: Kopftuch bei Mädchen beeinträchtigt persönliche Entwicklung
  10. Bibelunterricht für alle Schüler im US-Bundesstaat Oklahoma






Top-15

meist-gelesen

  1. ISLAND-REISE - KOMMEN SIE MIT! - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Endgültiger Bruch mit Rom droht: Priesterbruderschaft St. Pius X. kündigt Bischofsweihen an
  3. Oktober 2026 - Kommen Sie mit nach SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  4. Bischof Oster legt nach: Grundsatzkritik am (deutsch-)Synodalen Weg
  5. Große kath.net-Leserreise nach Rom - Ostern 2027 - Mit P. Johannes Maria Schwarz
  6. Kard. Müller nach Gespräch mit Papst Leo: „Atmosphäre ist von wechselseitigem Vertrauen bestimmt“
  7. Nach „Wort zum Sonntag“: Staatsanwaltschaft ermittelt weiter gegen Pastorin Behnken
  8. Der Vatikan ist in Kontakt mit der Bruderschaft St. Pius X., um eine Spaltung zu vermeiden
  9. Papst Leo XIV.: 'Abtreibung ist der größte Zerstörer des Friedens'
  10. Weihen ohne päpstliche Erlaubnis geplant: Papst Leo XIV. berät mit Vatikanbehörde
  11. Bischöfe und Funktionäre im Paralleluniversum
  12. Massive Medienvorwürfe gegen den Priester Wolfgang Rothe als Mitglied des Betroffenenbeirats
  13. Schwere Zensur-Vorwürfe aus den USA: EU unterdrückt die Meinungsfreiheit
  14. Ist Jesus der Herr?
  15. Wohltuende Überraschung: Papst beruft norwegischen Bischof Erik Varden OCSO zu seinem Fastenprediger

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz