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Französischer Priester verliert Klerikerstand wegen Missbrauchs

7. Juli 2019 in Chronik, 3 Lesermeinungen
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Fall des heute 74-jährigen Bernard Preynat bewegt bereits seit einigen Jahren die französische Öffentlichkeit und führte zuletzt auch zum Rückzug von Kardinal Barbarin.


Paris (kath.net/ KAP)
Ein Kirchengericht hat einen französischen Priester des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen für schuldig befunden und aus dem Klerikerstand entlassen. Es gehe um Sexualstraftaten und den Missbrauch von Pfadfindern in der Erzdiözese Lyon in den Jahrzehnten vor 1991, teilte die Französische Bischofskonferenz nach dem Urteil vom 4. Juli mit. Der Ausschluss aus dem Klerus ist die höchstmögliche Strafe für Priester im Kirchenrecht. Das Gericht will laut der Mitteilung noch die Ansprüche der Opfer auf finanzielle Entschädigung prüfen. Der betroffene Priester könne zudem binnen einem Monat Berufung bei der Glaubenskongregation einlegen, hieß es.

In dem Fall geht es um den heute 74-jährigen Bernard Preynat, dessen Causa bereits seit einigen Jahren die französische Öffentlichkeit bewegt. Wie nun auch das Kirchengericht in seinem Urteil festhielt, missbrauchte der Priester über einen langen Zeitraum etliche Minderjährige, die sich als Pfadfinder unter seiner Obhut befanden.


Gegen Preynat läuft auch ein staatliches Verfahren. Der Gerichtsprozess hat allerdings noch nicht stattgefunden. Im vergangenen Februar kam ein Film von Regisseur Francois Ozon unter dem Titel "Grace a Dieu" über Missbrauch in der Kirche in die französischen Kinos, dessen Geschichte auch Berichte der mutmaßlichen Opfer im Fall Preynat zugrunde liegen.

Der Skandal um den Priester führte jüngst auch zum vorläufigen Rückzug des Erzbischofs von Lyon, Kardinal Philippe Barbarin. Der Kardinal war im März von einem Gericht wegen der Nichtanzeige der sexuellen Übergriffe zu einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden; er legte jedoch Berufung ein. Erstinstanzlich wurde der seit 2002 als Lyoner Erzbischof amtierende Barbarin für schuldig befunden, 2014 die seit etlichen Jahren bekannten Missbrauchsvorwürfe gegen Preynat nicht offiziell bei den Behörden angezeigt zu haben. Das Berufungsverfahren zum Urteil gegen Barbarin soll Ende November stattfinden. Bis zum endgültigen Urteil leitet Bischof Michel Dubost als vom Papst eingesetzter Administrator die Erzdiözese Lyon.

In Frankreich ist seit einer Gesetzesänderung im August 2018 die Nichtanzeige sexueller Übergriffe zeitlich unbegrenzt strafbar. Er habe vor Gericht nicht versucht, sich reinzuwaschen, sondern erklärt "was ich wann und warum getan habe", erklärte der Kardinal nach Verkündung des Urteils im März. Im Prozess hatte er angegeben, eines der mutmaßlichen Missbrauchsopfer des Priesters Preynat 2014 getroffen zu haben. Die Informationen nach der Begegnung seien jedoch "vage" gewesen, so Barbarin. Und er habe nicht an eine Meldung bei der Justiz gedacht, "da die Fälle verjährt waren und das Opfer selbst bestätigt hat, dass es nichts mehr ändern könne".

Copyright 2019 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten


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Lesermeinungen

 Bernhard Joseph 9. Juli 2019 
 

@ elmar69 - Nach Umkehr und Vergebung wird das wieder aufgehoben.

Erstens weiß man, dass die meisten Täter keine Reue ob ihrer Taten empfinden, sondern vielmehr noch frech sich um ein Schuldeingeständnis drücken und zweitens ist die Beichte längst zu einem billigen Ablass verkommen.

In der frühen Kirche war der Weg steinig, der wieder in die kirchliche Gemeinschaft führte. Das war aber keine Schikane sondern eine notwendige Reinigung.

Heute spaziert man in den Beichtstuhl, erklärt salopp, das man seine Tat bereue und schon ist die Sache geritzt.

Letztlich ist das eine Pervertierung dessen, was unter Umkehr eigentlich zu verstehen ist.


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 elmar69 8. Juli 2019 
 

@Bernhard Joseph

Man sollte sich davor hüten, mit zweierlei Maß zu messen. Die Exkommunikation ist für anhaltendes Fehlverhalten vorgesehen, beispielsweise wenn jemand in einem ehebrecherischen Verhältnis lebt. Nach Umkehr und Vergebung wird das wieder aufgehoben.

Ob die Taten hier nicht längst in der Beichte vergeben sind, steht da nicht und das weiß hier auch niemand. Letztendlich kann und sollte man das Urteil darüber bei Gott belassen.

Durch die Taten hat sich der Mann als für das Priesteramt ungeeignet erwiesen, daran ändert auch Reue, Umkehr und Vergebung nichts.


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 Bernhard Joseph 8. Juli 2019 
 

Laisierung ist für solche Priester nicht ausreichende

Solche Täter müssten exkommuniziert werden!


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