Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Erzbischof Gänswein soll Nuntius in Litauen werden!
  2. Der Münchner Pro-Life-Marsch UND was die deutschen Medien verschweigen
  3. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  4. Kardinal Müller: "Sie sind wie die SA!"
  5. Waffen können Frieden schaffen und viele Menschenleben retten!
  6. BRAVO! - 6000 Teilnehmer beim Marsch für das Leben in München
  7. 'Allahu akbar' - Angriff auf orthodoxen Bischof in Australien - Polizei: Es war ein Terrorakt!
  8. Ablehnung von Fiducia supplicans: Afrikas Bischöfe haben ‚für die ganze Kirche’ gesprochen
  9. „Schwärzester Tag für die Frauen in der deutschen Nachkriegsgeschichte“
  10. Deutsche Bischofskonferenz nimmt Bericht zur reproduktiven Selbstbestimmung „mit großer Sorge“ wahr
  11. Mehrheit der Deutschen fürchtet Islamisierung Europas
  12. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  13. Meloni: Leihmutterschaft ist ,unmenschliche Praxis‘
  14. 'Politische Einseitigkeit ist dem Gebetshaus fremd'
  15. Der Teufel sitzt im Detail

Meinungsfreiheit gilt auch für Lebensrechtler

28. Juni 2019 in Prolife, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Nach Beschwerde über das Verbot: Zürcher Statthalter erlaubt Marsch fürs Läbe


Zürich (kath.net/Marsch fürs Läbe) Der Zürcher Statthalter hat die Beschwerde des Vereins „Marsch fürs Läbe“ gutgeheissen und erlaubt den geplanten Lebensrechtsmarsch vom 14. September 2019. Die Organisatoren zeigen sich erfreut über den Entscheid zugunsten des Gleichbehandlungsprinzips sowie der Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

Der Zürcher Stadtrat hatte beim „10. Marsch fürs Läbe“ grössere Sachbeschädigungen und Verletzungen durch linksradikale Gewalttäter befürchtet. Darum erlaubte die Polizeivorsteherin lediglich eine stehende Kundgebung auf dem Turbinenplatz. Der beantragte Demonstrationszug durch die Stadtkreise 4 und 5 hingegen wurde nicht bewilligt. Gegen dieses Marschverbot rekurrierten die Veranstalter beim Statthalteramt Bezirk Zürich. Nun hat der Statthalter die Beschwerde gutgeheissen und den Marsch der Lebensschutz-Organisationen bewilligt.


In seinem Rekursschreiben hatte der Anwalt der Veranstalter darauf verwiesen, dass bei Nachdemonstrationen zum 1.-Mai-Umzug im Verlauf der letzten Jahre sehr grosse Sachbeschädigungen erfolgt seien. Bei den Zürcher Märschen fürs Läbe in den Jahren 2010 bis 2015 hingegen sei es lediglich zu minimen Sachbeschädigungen gekommen. Da der 1.-Mai-Umzug jedoch jährlich bewilligt werde, liege hier eine Ungleichbehandlung vor. Der Statthalter folgte dieser Argumentation. Aufgrund der „durchaus voraussehbaren und nicht rein hypothetischen sicherheitspolizeilichen Risiken“ beim 1.-Mai-Umzug würde der Stadtrat konsequenterweise auch diese Veranstaltung verbieten müssen.

Des Weiteren argumentiert der Statthalter, dass „gestützt auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit grundsätzlich ein bedingter Anspruch für Kundgebungen mit Appellwirkung auf öffentlichem Grund“ bestehe. Die Behörden seien verpflichtet, durch ausreichenden Polizeischutz dafür zu sorgen, dass „öffentliche Kundgebungen tatsächlich stattfinden können und nicht durch gegnerische Kreise gestört oder verhindert werden“. Die vom Stadtrat in Bezug auf den Marsch fürs Läbe 2019 geltend gemachten Eskalationsszenarien seien vage, theoretisch und ihre Eintrittswahrscheinlichkeit sehr ungewiss. Ein Restrisiko würde bei Veranstaltungen wie dem 1.-Mai-Umzug und dem Marsch fürs Läbe verbleiben. Es sei folglich unzulässig, aufgrund dieses Restrisikos exklusiv den Lebensrechtsmarsch zu verbieten.

Die Veranstalter hoffen nun, dass der Zürcher Stadtrat darauf verzichtet, gegen das Urteil des Statthalters Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich einzulegen. In einem Schreiben signalisierte das Organisationskomitee des Marsches der Stadtregierung, dass man gewillt sei, bei der Durchführung der Veranstaltung in Zusammenarbeit mit der Polizei Risiken möglichst zu minimieren. Die Zürcher Polizei hatte bereits in den Jahren 2010 bis 2015 dafür gesorgt, dass der Marsch fürs Läbe inklusive eines Demonstrationszugs stattfinden konnte. Auf diese bewährte Polizeiarbeit möchten die Veranstalter auch 2019 zählen.

9. Marsch fürs Läbe - Bern 2018




Foto © Marsch fürs Läbe


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 girsberg74 28. Juni 2019 
 

Erfreut über den Entscheid [?]

Ich nehme mit Genugtuung wahr, dass der „Marsch fürs Läbe“ stattfinden kann. Die Veranstalter, und aus der Ferne ich mit diesen, bekommen nur das, was ihnen in einem Rechtsstaat verhältnismäßig zusteht.

Die Formulierung „erfreut“ könnte denken lassen, dass man den Veranstaltern etwas gönnt, was sie selbst nicht unbedingt zu erhoffen hatten.

Girsberg74 – ex exex exex exex exex 16740501 ---- 47°29‘50.40“ N --- 8°31‘11“ O


2
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Lebensschutz

  1. Tennessee will Video über Embryonalentwicklung im Lehrplan verankern
  2. Bischof Strickland erhält Lebensschutzpreis
  3. Country-Sängerin RaeLynn: ‚Jedes Kind ist ein Wunder’
  4. Nach Freispruch: Lebensschützer klagt US-Justizministerium auf 4,3 Millionen Dollar
  5. Pastor angeklagt, weil er Schild mit Bibelvers vor Abtreibungsklinik getragen hat
  6. Lebensschützer kritisieren einseitiges Vorgehen der US-Justiz unter Biden
  7. Senatoren: US-Präsident Biden soll im Lebensschutzmonat die Lebensschutzflagge hissen
  8. Lebensschützer Mark Houck kandidiert für den US-Kongress
  9. Coca-Cola Aktionäre lehnen Rückzug aus Lebensschutz-Staaten ab
  10. Nicolas Cage: Meine ersten Erinnerungen stammen aus der Zeit im Mutterleib







Top-15

meist-gelesen

  1. Erzbischof Gänswein soll Nuntius in Litauen werden!
  2. 'Allahu akbar' - Angriff auf orthodoxen Bischof in Australien - Polizei: Es war ein Terrorakt!
  3. Kardinal Müller: "Sie sind wie die SA!"
  4. BRAVO! - 6000 Teilnehmer beim Marsch für das Leben in München
  5. 'Politische Einseitigkeit ist dem Gebetshaus fremd'
  6. Heiligenkreuz: Gänswein und Koch für Wiederentdeckung des Priestertums
  7. Der Münchner Pro-Life-Marsch UND was die deutschen Medien verschweigen
  8. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  9. „Schwärzester Tag für die Frauen in der deutschen Nachkriegsgeschichte“
  10. Der Teufel sitzt im Detail
  11. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  12. Ablehnung von Fiducia supplicans: Afrikas Bischöfe haben ‚für die ganze Kirche’ gesprochen
  13. Frankreich: „Inzwischen bedeutet Katholizismus, seinen Glauben erklären zu können“
  14. Koch: Mit Glaube an ewiges Leben verdunstet auch Menschenwürde
  15. ,Mach dir keine Sorgen, Mama – Gott wird mich heilen!‘

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz