SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: 



Top-15meist-diskutiert- Kardinal Sarah: Papst Leo kennt die Diskussion um die Messe im alten Ritus
- Josef Grünwidl wird neuer Erzbischof von Wien
- Die Kirchenspaltung in Echtzeit verfolgen: Die Anglikaner zersplittern weiter
- Endlich ein Queergottesdienst im Fernsehen
- "Die Macht der Dummheit"
- Papst Leo XIV. baut Regierung des Vatikanstaats um
- Die Polarisierung unserer Gesellschaft, und was dagegen unternommen werden kann.
- Grobes Zerrbild über Maria Vesperbild!
- Homosexualität in Gesellschaft und Kirche
- ‚Trump hat eine realistische Chance als großer Held aus der Geschichte herauszugehen‘
- Kraftvolle Grundsatzkritik an den Evangelischen Landeskirchen und irrlehrenden Theologien
- Bischof von Gurk: Pfarren geistlich vertiefen, aber nicht strukturell zerstören!
- Wird der Menschensohn den Glauben finden? Der Glaube, der bleibt. Die neuen Heiligen der Hoffnung
- Ruhelos in der Welt, doch ruhig in Christus
- Papst Leo XIV. empfängt am 23. Oktober den britischen König Charles III.
| 
Deutsches Gericht kippt Burkini-Verbot in Schwimmbädern18. Juni 2019 in Deutschland, 13 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Die Stadt Koblenz hat Burkinis in Freibädern verboten. Dagegen hatte eine syrische Asylwerberin und Muslimin geklagt.
Koblenz (kath.net) Das Oberverwaltungsgericht im deutschen Bundesland Rheinland-Pfalz hat am Freitag ein Burkini-Verbot in den Schwimmbädern der Stadt Koblenz gekippt. Dabei hat das Gericht auf das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot verwiesen. Die seit dem 1. Jänner geltende Badeordnung in Koblenz hat hat nur das Schwimmen in Badehose, Badeanzug, Bikini oder Badeshorts erlaubt. Dagegen hatte eine syrische Asylwerberin und Muslimin geklagt. Die deutsche Familienministerin Franzsiksa Giffey (SPD) meinte laut deutscen Medien am Freitag ebenfalls, dass die islamkonformen Ganzkörperbadeanzüge völlig vertretbar seien.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

Lesermeinungen | zeitblick 21. Juni 2019 | |  | Der Weg in die Scharia Eine weitere Unterwerfung unter die Scharia. Nichts anderes passiert da! |  6
| | | Steve Acker 19. Juni 2019 | | | Fortsetzung die in normaler Badebekleidung da waren.
Schließlich wurden die Frauenbadetage wieder eingestellt.
Es wird dauernd von Integration geredet.
Das Tragen von Burkini/Kopftuch ist ein Zeichen des Sich nicht integrieren wollens. |  10
| | | Steve Acker 19. Juni 2019 | | | einsucher wenn man in einem Land ist, das einen in der Not aufgenommen hat,dann verhält man sich nicht so, dann klagt man nicht "Rechte" ein, schon gar für Nebensächlichkeiten.
Der Burkini ist in Deutschland keine normale Badebekleidung.Er ist ungleich,warum sollte er also gleich behandelt werden?
Vielmehr dient er der Spaltung der Gesellschaft,und als Eroberungsinstrument für den Islam, analog dem Kopftuch.
Es gilt: Frau mit Burkini/Kopftuch = ehrbar. Frau ohne diese = Schlampe.
danach passieren dann so Dinge wie in der Sylvesternacht.
Es ist schlimm dass den Schwimmbädern hier das Hausrecht genommen wird,welche Badebekleidung sie von den Nutzern verlangen können.
Was passiert, wenn man den Moslems in solchen Fragen entgegen kommt,hat das Basler Schwimmbad vor ein paar Jahren erlebt.Es gab dort Frauenbadetage.Diese wurden von den Musliminen vereinnahmt.Sie organisierten sogar ganze Busfahrten aus Frankreich.Sie machten dann im Schwimmbad viel Ärger und gifteten nichtmuslimische Frauen an, |  11
| | | Kleine Maus 19. Juni 2019 | | | Mal ehrlich... manchmal habe ich mit zu wenig Stoff eher "ein Problem" als mit zu viel Stoff. |  4
| | | einsucher 19. Juni 2019 | | | @Diodachus Die Klägerin hat von ihrem Grundrecht in Deutschland Gebrauch gemacht. Jeder Mensch, der in Deutschland lebt, hat das Recht gegen eine Ungleichbehandlung zu Klagen, unabhängig des jeweiligen Aufenthaltsstatus oder Staatsangehörigkeit.
Ein Burkini ist normale Badebekleidung, und nicht von anderer Badebekleidung zu unterscheiden, ausser das es sich um etwas mehr Stoff handelt, der aus dem selben Material besteht wie eine gewöhnliche Badehose.
Es spricht nichts gegen eine Badebekleidung die den gesamten Körper Bedeckt, es stört am Badebetrieb niemanden, und falls es doch Personen gibt welche sich an einem Burkini stören, steht es denjenigen frei das Schwimmbad zu verlassen. Ich habe vor Jahren im Schwimmbad eine ähnliche Diskussion gehabt, wo sich rausstellte, das gegen einen Neoprenanzug keine Einwände bestanden, wohl aber gegen den Burkini, aus schlicht und einfach rassistischen Gründen!
Und die Klägerin hat zu Recht gegen das Burkini verbot geklagt, weil es diskriminierend ist! |  4
| | | Diadochus 19. Juni 2019 | | | @einsucher Ihre Argumente überzeugen nicht, denn sie sind falsch gewichtet. Ein Asylsuchender hat grundsätzlich keine Ansprüche zu stellen, sondern sich anzupassen. Wenn es der syrischen Asylbewerberin nicht passt, kann sie sich gerne ein anderes Land suchen, wo sie ihren Burkini tragen kann, meinetwegen Tunesien oder Dubai. Ich mag keine Burkinis. Das hat nichts mit Hygiene zu tun. |  8
| | | Steve Acker 18. Juni 2019 | | | ex Präsident Wulff hat sich grad geäußert zu den Flüchtlingen :
Sie werden ein Glücksfall für Deutschland sein, wie die Wiedervereinigung.
In der Tat: für die Menschen am Breitscheidplatz oder in der Sylversternacht, für Maria aus Freiburg, oder Mia aus Kandel waren die Flüchtlinge ein wahrer Glücksfall.
Einfach Wahnsinn wie Wulff die zahlreichen Opfer von Migrantengewalt verhöhnt.
Ja. das treibt die Spaltung der Gesellschaft weiter voran. |  13
| | | Steve Acker 18. Juni 2019 | | | und wieder ein Stück Unterwerfung unter den Islam In Frankreich sind übrigens lange Badeshorts aus hygienischen Gründen nicht erlaubt.
Die Freibadsaison hat wieder begonnen,und es muss wieder mit massiven Belästigungen von Frauen gerechnet werden.
Die muslimischen Frauen wissen sich zu schützen, durch den Burkini. |  4
| | | einsucher 18. Juni 2019 | | | @Selene Sie hat gegen eine sinnlose Vorschrift eines Schwimmbad geklagt, nicht gegen das Land in dem sie Asyl beantragt hat.
Die Begründung, die man andern Orts nachlesen kann, des Verbotes, es hätte etwas mit der Hygiene zutun ist absurd. Der Bundesverband Deutscher Schwimmmeister hat vor einigen Jahren (2015 oder 2016) in seiner Monatszeitung empfohlen kein Verbot auszusprechen, um den Zugang zu öffentlichen Schwimmbädern zu ermöglichen. 1. Es ist grundsätzlich eine Fachkraft anwesen die notfalls retten kann. 2. Es ist möglich schwimmen zulernen in Kursen, ich habe selbst schon einige erfolgreich durchgeführt, ich habe bis 2016 als Fachangestellter für Bäderbetriebe gearbeitet. 3. Das Material von Burkinis enspricht dem normalen Material von Badebekleidung und wird wie die Badebekleidung nur im Schimmbad getragen. |  4
| | | Selene 18. Juni 2019 | | | Interessant dass eine AsylBEWERBERIN das Land verklagt, das sie aufgenommen hat und in dem sie hofft, Asyl zu erhalten.
Dreister geht es schon nicht mehr und das im noch laufenden Asylverfahren. |  13
| | | Herbstlicht 18. Juni 2019 | | | Im Burkini weniger den Blicken ausgesetzt? Wenn es die Absicht ist, moslemische Frauen durch das Tragen von Burkinis vor den Blicken der Männer zu schützen, so bedenke man:
Steigt sie aus dem Wasser, schmiegt sich der nasse Stoff wie eine zweite Haut an ihren Körper, lässt die Umrisse genauso sehen und macht ihn damit auf eine Weise sichtbar, die mindestens genauso sexy sein kann wie nackte Haut.
Mit nur einem Badeanzug bekleidet, so wie alle anderen Frauen -eine unter vielen- würde sie weniger auffallen, als voll bekleidet. |  13
| | | Diadochus 18. Juni 2019 | | | Badeordnung An sich ist ein Burkini ein Kleidungsstück. Für abendländische Westeuropäer ist es fremd und unästhetisch. Seit wann können Asylbewerber unsere Badeordnung bestimmen? Das ist absurd. Habe vergessen, in Absurdistan ist das möglich. |  12
| | | Stanley 18. Juni 2019 | | | Begrüßenswert Auch ich begrüße das Urteil. |  4
| |
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. | 
Mehr zuIslam- Muslime größte Religionsgemeinschaft an öffentlichen Wiener Pflichtschulen
- Bistum Hildesheim: Kein Verständnis für Kritik an Auftritt eines Imams bei Abschlussfeier
- Imam mit Verbindung zur IGMG predigt bei Abschlussfeier einer katholischen Schule
- Berlin: Fastenbrechen mit ‚Allahu akbar‘-Rufen vor evangelischer Kirche
- Berliner Schule wollte Nicht-Muslime zum Ramada-Fastenbrechen verpflichten
- Vatikan bekräftigt zum Ramadan Gemeinsamkeiten mit Muslimen
- Erstmals in Berlin: Bezirksrathaus erhält Ramadan-Beleuchtung
- Moschee unter Salafismus-Verdacht zitiert Koranstelle mit Aufforderung zur Tötung Ungläubiger
- Progressive Imamin Ateş: Österreich ist ein ‚Hotspot für Islamisten‘ geworden
- Muhammad erstmals beliebtester Vorname in England und Wales
| 





Top-15meist-gelesen- Josef Grünwidl wird neuer Erzbischof von Wien
- "Die Macht der Dummheit"
- Die Kirchenspaltung in Echtzeit verfolgen: Die Anglikaner zersplittern weiter
- Endlich ein Queergottesdienst im Fernsehen
- Homosexualität in Gesellschaft und Kirche
- Kardinal Sarah: Papst Leo kennt die Diskussion um die Messe im alten Ritus
- Papst Leo XIV. baut Regierung des Vatikanstaats um
- Island-Reise - Sommer 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
- Kraftvolle Grundsatzkritik an den Evangelischen Landeskirchen und irrlehrenden Theologien
- Frankreich: Trappisten übergeben ihre Abtei an die Benediktiner von Barroux
- Grobes Zerrbild über Maria Vesperbild!
- Bea, versteck ihn nicht, das sind die schönsten Perlen der Welt!
- Leo XIV. segnete „Deutschland dankt Maria“-Madonna auf dem Petersplatz
- Die Polarisierung unserer Gesellschaft, und was dagegen unternommen werden kann.
- „Kardinal Marx und Bischof Bätzing werden voraussichtlich in der Trierer Studie berücksichtigt“
|