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Verwaltungsgericht Köln weist Klage ab

13. Juni 2019 in Deutschland, 7 Lesermeinungen
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Das Erzbistum Köln begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, die Klage des Recherchezentrums „Correctiv“ abzuweisen, mit der das Erzbistum gezwungen werden sollte anzugeben, in welche Firmen investiert wird


Erzbistum Köln (kath.net/pm) Das Erzbistum Köln begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, die Klage des Recherchezentrums „Correctiv“ abzuweisen, mit der das Erzbistum gezwungen werden sollte anzugeben, in welche Firmen und welche Beträge es in Anleihen oder Aktien investiert. „Jeder Euro aus der Kirchensteuer, den die Mitglieder uns zur Verfügung stellen, wird für kirchliche Aufgaben eingesetzt.

Darüber entscheiden überwiegend gewählte Vertreter der Mitglieder“, erklärt Generalvikar Markus Hofmann. „Seelsorge, Caritas und Bildung stehen dabei im Mittelpunkt. In Umfragen bestätigen uns die Menschen – nicht nur Katholiken –, dass sie diesen Einsatz sehr schätzen. Mittel, die zur Vorsorge langfristiger Verpflichtungen dienen, legen wir ausnahmslos nach ethisch-nachhaltigen Grundsätzen an. Dazu gibt es volle Transparenz und regelmäßige Berichte.“

Transparenz und Kontrolle der Vermögensanlage und der Mittelverwendung werden durch den mit Kirchensteuerzahlern besetzten und überwiegend gewählten (23 von 28 Mitgliedern) Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat gewährleistet.


Kirchensteuern werden ausschließlich für den finanziellen Bedarf von Kirchengemeinden, kirchlichen Einrichtungen und Werken sowie bistumsbezogenen und überdiözesanen kirchlichen Zwecken erhoben und verwendet. Aufkommen und Verwendung der Kirchensteuer sind in den nach gesetzlichen Vorgaben erstellten Jahresabschlüssen und Wirtschaftsplänen dokumentiert, die jährlich veröffentlicht werden und auf der Homepage des Erzbistums abrufbar sind.

Bei den Anlagen, die vor allem der Absicherung langfristiger Verpflichtungen dienen wie z.B. der Altersversorgung der Mitarbeitenden, folgt das Erzbistum Anlagerichtlinien. Darin sind verbindliche Vorgaben festgeschrieben, wie das Vermögen nach christlichen Wertvorstellungen – unter anderem dem verantwortungsvollen Umgang mit der Schöpfung – in die verschiedenen Anlageformen investiert werden kann. Die ethisch-nachhaltigen Anlagekriterien sind das Ergebnis einer intensiven und breiten Diskussion mit dem Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat. In der Umsetzung selektiert ein externer Dienstleister (imug Beratungsgesellschaft für sozial-ökologische Innovationen mbH) anhand der Anlagekriterien des Erzbistums Köln die von der Investition auszunehmenden Wertpapiere. Ausgeschlossen ist dadurch die Finanzierung von Unternehmen und Staaten, deren Tätigkeit oder Handeln christlichen Wertmaßstäben fundamental widersprechen.

Die ethisch-nachhaltigen Anlagekriterien des Erzbistums Köln sind im Finanzbericht veröffentlicht und schließen zum Beispiel Investments aus, die etwa Verstöße oder Vorwürfe im Zusammenhang mit Bestechung und Korruption, Menschenrechten, Zwangs- oder Kinderarbeit, Umweltverschmutzung sowie die Produktion von Rüstungsgütern, Pornografie oder Mitteln im Zusammenhang mit Abtreibung oder Verhütung betreffen. Ebenso ausgeschlossen sind Besitz oder Betrieb von Atomkraftwerken ohne einen zeitlich fixierten Ausstiegsbeschluss. Um die erforderliche Transformation von fossilen auf andere Energieträger nachhaltig zu unterstützen, verfolgt das Erzbistum Köln bei Investitionen im Energiesektor einen Best-in-Class-Ansatz, bei dem eine Vielzahl von Nachhaltigkeitsaspekten berücksichtigt werden, die sich auf alle relevanten Bereiche der jeweiligen unternehmerischen Tätigkeit beziehen.

Die Einhaltung der ethisch-nachhaltigen Anlagerichtlinien wird jährlich durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer kontrolliert. „Es gibt volle Kontrolle der Mitglieder über den Einsatz der Finanzmittel und über die Anlagen. Dazu nutzen wir die in unserer Gesellschaft etablierten und bewährten Verfahren. Die gewählten Gremien sichern das ab“, sagt Generalvikar Hofmann. Das Kapitalanlagemanagement des Erzbistums Köln ist darauf ausgelegt, der Kirche die Erfüllung ihrer Aufgaben zu ermöglichen und auch unter Nachhaltigkeitsaspekten langfristig zu sichern. Kirche ist in Seelsorge, Caritas und Bildung für die Menschen da und leistet damit auch einen Beitrag zu einer intakten und lebenswerten Gesellschaft. Dazu gehört selbstverständlich der langfristige Erhalt der Schöpfung.


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Lesermeinungen

 Stanley 14. Juni 2019 
 

@Judith-Maria

Das müssten Sie die Priesterbruderschaft fragen.
Ein Generalschatzmeister ist jedenfalls immer ein Geheimnisträger Nr. 1.
Auffallend ist, das die Priesterbruderschaft zu dieser Meldung keinerlei Stellungnahme abgibt.


2
 
 Judith-Maria 13. Juni 2019 
 

@Girsberg @Stanley Was meinen Sie

Warum sollte FSSPX jetzt nach 30 Jahren seine Förderer plötzlich offenlegen, zumal unter diesem Pontifikat?


3
 
 Der Gärtner 13. Juni 2019 

Das Recherchezentrums „Correctiv“

sollte doch bitte einmal seine eigene Finanzierung offen legen. Ich kann nur jedem raten einmal im Netz zu graben, wie diese "Firma" gegründet wurde, von wem, wer dahinter steht, Stiftungsquerverbindungen von Medienhäusern, Verbindungen zu Ministerien usw.usw. Für mich eher staatliche Propagandaabteilung in privater Hand, wie es davon ja auch noch mehr gibt. Ich hoffe das EB Köln ist sich sehr klar darüber, von wem es da angegangen wurde.


8
 
 girsberg74 13. Juni 2019 
 

Zum Thema und zu@Stanley

Das War bestimmt nicht die Antwort, die die Kläger haben wollten.

@Stanley "Nachtigall, ick hör dir trapsen"
Ja, es trapst an allen Ecken, fast schon Lärm!


4
 
 Eliah 13. Juni 2019 
 

Es wäre ja schön...

... wenn sich das Erzbistum ebenso nachhaltig um die Seelen kümmern würde.Wozu es auch angebracht wäre, der Caritas auf die Finger zu klopfen, wenn sie wieder einmal mehr an "neue Aufbrüche" als an Glaubenstreue denkt.


10
 
 Stanley 13. Juni 2019 
 

Betriebsgeheimnisse

Dieser Artikel erinnert mich an eine Geschichte, die ich 1988 bezüglich der gescheiterten Verhandlungen zwischen Erzbischof Lefebvre und dem Vatikan gehört habe.
Demzufolge sollte Erzbischof Lefebvre die Identität seiner Maßgeblichen Geldgeber dem Vatikan gegenüber offenlegen. Seine Weigerung soll einer der Hauptgründe gewesen sein, die zu den Bischofsweihen ohne päpstliches Mandat führten.
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch folgende Meldung:
"In den letzten Tagen wurde aus Rom berichtet, dass der argentinische Priester, der von Bischof Fellay zum Generalschatzmeister der Bruderschaft ernannt worden war, auf Bitte von Papst Franziskus und mit dem Einverständnis des neuen Generaloberen der Bruderschaft, Pater Pagliarini, in den Schoss der offiziellen Kirche zurückgekehrt ist und, wiederum auf Wunsch von Papst Franziskus, gegenwärtig in der Casa Santa Marta wohnt, wo auch der Papst selbst seinen Wohnsitz hat (...)"

Nachtigall, ick hör dir trapsen, kann ich dazu nur sagen.


8
 
 matthieu 13. Juni 2019 
 

Wenn das alles offen liegt

dann ist das Ansinnen des Klägers tatsächlich nicht nachvollziehbar.
Nebenbei: Ganz schön viel "Öko" in dem Text


6
 

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