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Verwaltungsgericht Köln weist Klage ab

13. Juni 2019 in Deutschland, 7 Lesermeinungen
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Das Erzbistum Köln begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, die Klage des Recherchezentrums „Correctiv“ abzuweisen, mit der das Erzbistum gezwungen werden sollte anzugeben, in welche Firmen investiert wird


Erzbistum Köln (kath.net/pm) Das Erzbistum Köln begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, die Klage des Recherchezentrums „Correctiv“ abzuweisen, mit der das Erzbistum gezwungen werden sollte anzugeben, in welche Firmen und welche Beträge es in Anleihen oder Aktien investiert. „Jeder Euro aus der Kirchensteuer, den die Mitglieder uns zur Verfügung stellen, wird für kirchliche Aufgaben eingesetzt.

Darüber entscheiden überwiegend gewählte Vertreter der Mitglieder“, erklärt Generalvikar Markus Hofmann. „Seelsorge, Caritas und Bildung stehen dabei im Mittelpunkt. In Umfragen bestätigen uns die Menschen – nicht nur Katholiken –, dass sie diesen Einsatz sehr schätzen. Mittel, die zur Vorsorge langfristiger Verpflichtungen dienen, legen wir ausnahmslos nach ethisch-nachhaltigen Grundsätzen an. Dazu gibt es volle Transparenz und regelmäßige Berichte.“

Transparenz und Kontrolle der Vermögensanlage und der Mittelverwendung werden durch den mit Kirchensteuerzahlern besetzten und überwiegend gewählten (23 von 28 Mitgliedern) Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat gewährleistet.


Kirchensteuern werden ausschließlich für den finanziellen Bedarf von Kirchengemeinden, kirchlichen Einrichtungen und Werken sowie bistumsbezogenen und überdiözesanen kirchlichen Zwecken erhoben und verwendet. Aufkommen und Verwendung der Kirchensteuer sind in den nach gesetzlichen Vorgaben erstellten Jahresabschlüssen und Wirtschaftsplänen dokumentiert, die jährlich veröffentlicht werden und auf der Homepage des Erzbistums abrufbar sind.

Bei den Anlagen, die vor allem der Absicherung langfristiger Verpflichtungen dienen wie z.B. der Altersversorgung der Mitarbeitenden, folgt das Erzbistum Anlagerichtlinien. Darin sind verbindliche Vorgaben festgeschrieben, wie das Vermögen nach christlichen Wertvorstellungen – unter anderem dem verantwortungsvollen Umgang mit der Schöpfung – in die verschiedenen Anlageformen investiert werden kann. Die ethisch-nachhaltigen Anlagekriterien sind das Ergebnis einer intensiven und breiten Diskussion mit dem Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat. In der Umsetzung selektiert ein externer Dienstleister (imug Beratungsgesellschaft für sozial-ökologische Innovationen mbH) anhand der Anlagekriterien des Erzbistums Köln die von der Investition auszunehmenden Wertpapiere. Ausgeschlossen ist dadurch die Finanzierung von Unternehmen und Staaten, deren Tätigkeit oder Handeln christlichen Wertmaßstäben fundamental widersprechen.

Die ethisch-nachhaltigen Anlagekriterien des Erzbistums Köln sind im Finanzbericht veröffentlicht und schließen zum Beispiel Investments aus, die etwa Verstöße oder Vorwürfe im Zusammenhang mit Bestechung und Korruption, Menschenrechten, Zwangs- oder Kinderarbeit, Umweltverschmutzung sowie die Produktion von Rüstungsgütern, Pornografie oder Mitteln im Zusammenhang mit Abtreibung oder Verhütung betreffen. Ebenso ausgeschlossen sind Besitz oder Betrieb von Atomkraftwerken ohne einen zeitlich fixierten Ausstiegsbeschluss. Um die erforderliche Transformation von fossilen auf andere Energieträger nachhaltig zu unterstützen, verfolgt das Erzbistum Köln bei Investitionen im Energiesektor einen Best-in-Class-Ansatz, bei dem eine Vielzahl von Nachhaltigkeitsaspekten berücksichtigt werden, die sich auf alle relevanten Bereiche der jeweiligen unternehmerischen Tätigkeit beziehen.

Die Einhaltung der ethisch-nachhaltigen Anlagerichtlinien wird jährlich durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer kontrolliert. „Es gibt volle Kontrolle der Mitglieder über den Einsatz der Finanzmittel und über die Anlagen. Dazu nutzen wir die in unserer Gesellschaft etablierten und bewährten Verfahren. Die gewählten Gremien sichern das ab“, sagt Generalvikar Hofmann. Das Kapitalanlagemanagement des Erzbistums Köln ist darauf ausgelegt, der Kirche die Erfüllung ihrer Aufgaben zu ermöglichen und auch unter Nachhaltigkeitsaspekten langfristig zu sichern. Kirche ist in Seelsorge, Caritas und Bildung für die Menschen da und leistet damit auch einen Beitrag zu einer intakten und lebenswerten Gesellschaft. Dazu gehört selbstverständlich der langfristige Erhalt der Schöpfung.


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