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| Gouverneur von Louisiana unterstützt Abtreibungsverbot bei Herzschlag30. Mai 2019 in Prolife, keine Lesermeinung Er würde ein entsprechendes Gesetz unterzeichnen und damit in Kraft setzen, sagte der Politiker der Demokratischen Partei. Bereits im Wahlkampf 2015 hat sich John Bel Edwards für den Lebensschutz eingesetzt. Baton Rouge (kath.net/jg) Ähnliche Gesetze sind dieses Jahr in mehreren anderen Bundesstaaten beschlossen worden, darunter Kentucky, Georgia, Mississippi und Ohio. Der Kongress des Bundesstaates Louisiana müsste eine Bestimmung dieser Art noch beschließen. Die Entscheidung kein Veto gegen das Gesetz einzulegen entspreche der Lebensschutzpolitik, die er als Abgeordneter und Gouverneur stets verfolgt hat, sagte Edwards laut einem Bericht des Catholic Herald. 2018 hat er ein Gesetz unterzeichnet und damit in Kraft gesetzt, das die meisten Abtreibungen nach der 15. Schwangerschaftswoche verbietet. Edwards ist Katholik und gehört der Demokratischen Partei an, die auf Bundesebene und in vielen Bundesstaaten für eine sehr liberale Abtreibungspolitik eintritt. Er sei sich bewusst, dass dies nicht mit der Politik seiner Partei auf Bundesebene zusammenpasse, sagte Edwards. Doch treffe er jeden Tag Demokraten, die für den Lebensschutz seien, sagte er in einem Interview mit der Associated Press. Der Lebensschutz war eines der Themen im Wahlkampf von Edwards 2015. In einem Werbespot erzählten er und seine Frau von ihrem ersten Kind. Der Arzt habe ihnen eine Abtreibung empfohlen, da bei ihrer Tochter Spina Bifida festgestellt worden sei. Sie lehnten ab. Ihre Tochter ist mittlerweile selbst verheiratet und arbeitet als Beratungslehrerin an einer Schule. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuAbtreibung
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