
"Man kann nicht sagen, jemand sei nicht gehört worden"21. Mai 2019 in Deutschland, 2 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Der deutsche Kirchenrechtler Christoph Ohly hat Behauptungen zurückgewiesen, dass in dem kirchenrechtlichen Verfahren zu Pater Geißler die andere Seite nicht gehört wurde
Köln (kath.net) Der deutsche Kirchenrechtler Christoph Ohly hat in einem Interview mit dem "Domradio" Behauptungen zurückgewiesen, dass in dem kirchenrechtlichen Verfahren zu Pater Geißler die andere Seite nicht gehört wurde und weist auch die Behauptungen vom Kirchenrechtler Thomas Schüller zurück, dass dies ein "Skandal-Urteil" sei. Ohly erinnert daran, dass Reisinger eine umfangreiche schriftliche Aussage vorgelegt habe. "Ich gehe davon aus, dass dies nach Aufforderung des Gerichts erfolgt ist. Es kann natürlich sein, das weiß ich allerdings nicht, dass es zu keiner mündlichen Verhandlung gekommen ist, sondern alles nur auf schriftlichem Weg erfolgte", so der Kirchenrechtler. 
Ohly erinnert dann daran, dass es in diesem Verfahren immer das Schriftlichkeitsprinzip gäbe. "Aber man kann sicher nicht sagen, da ist jemand gar nicht gehört oder gar nicht wahrgenommen worden. Für beide liegen offensichtlich die schriftlichen Einlassungen vor."
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. |