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"Man kann nicht sagen, jemand sei nicht gehört worden"

21. Mai 2019 in Deutschland, 2 Lesermeinungen
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Der deutsche Kirchenrechtler Christoph Ohly hat Behauptungen zurückgewiesen, dass in dem kirchenrechtlichen Verfahren zu Pater Geißler die andere Seite nicht gehört wurde


Köln (kath.net)
Der deutsche Kirchenrechtler Christoph Ohly hat in einem Interview mit dem "Domradio" Behauptungen zurückgewiesen, dass in dem kirchenrechtlichen Verfahren zu Pater Geißler die andere Seite nicht gehört wurde und weist auch die Behauptungen vom Kirchenrechtler Thomas Schüller zurück, dass dies ein "Skandal-Urteil" sei. Ohly erinnert daran, dass Reisinger eine umfangreiche schriftliche Aussage vorgelegt habe. "Ich gehe davon aus, dass dies nach Aufforderung des Gerichts erfolgt ist. Es kann natürlich sein, das weiß ich allerdings nicht, dass es zu keiner mündlichen Verhandlung gekommen ist, sondern alles nur auf schriftlichem Weg erfolgte", so der Kirchenrechtler.


Ohly erinnert dann daran, dass es in diesem Verfahren immer das Schriftlichkeitsprinzip gäbe. "Aber man kann sicher nicht sagen, da ist jemand gar nicht gehört oder gar nicht wahrgenommen worden. Für beide liegen offensichtlich die schriftlichen Einlassungen vor."


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