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"Das Werk" wehrt sich erfolgreich gegen Wagner-Behauptungen

29. April 2019 in Aktuelles, 24 Lesermeinungen
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Katholische Gemeinschaft "Das Werk" wehrt sich mit Einstweiligen Verfügung gegen Arte-Dokumentation, gegen FAZ und den Deutschlandfunk - UPDATE von 13.00 Uhr: Umfassende Presseinfo der Gemeinschaft


Bregenz (kath.net)
Die katholische Gemeinschaft "Das Werk" hat sich mit einer Einstweilige Verfügung erfolgreich gegen eine Arte-Dokumentation über den vermeintlichen Missbrauch an Ordensfrauen durch Geistliche zur Wehr gesetzt und eine Einstweilige Verfügung gegen den Sender Arte, die Frankfurter Allgemeine Zeitung und den Deutschlandfunk erwirkt. Das Landgericht Hamburg hat vergangene Woche eine Anweisung erlassen, nach der eine weitere Verbreitung der Dokumentation verboten ist. Dies berichtet "VaticanNews". Doris Wagner erhebt in der Doku laut dem "WERK" Vorwürfe, die laut der Gemeinschaft nachweislich falsch seien. Ein Sprecher verwies dazu auf Strafverfolgungsbehörden in Deutschland und Österreich, die nach Vergewaltigungsanzeigen Wagners 2012 keinen hinreichenden Grund für eine Strafverfolgung sahen.


UPDATE vom Montag, 13.00 Uhr

Die Gemeinschaft "Das Werk" hat am Montag auch eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der den gerichtlichen Verboten gegen unberechtigte Vorwürfe sexuellen Missbrauchs Stellung genommen wurde.

kath.net dokumentiert den Wortlaut:

In den letzten Monaten haben zahlreiche Medien Vorwürfe verbreitet, die Frau Doris Reisinger (ehemals Wagner) gegen zwei Priester unserer Gemeinschaft erhebt. Viele dieser Berichte waren vorverurteilend. Unsere Mitbrüder haben sich deshalb entschlossen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das Landgericht Hamburg hat mittlerweile einstweilige Verfügungen gegen das Deutschlandradio ( Az. 324 O 64/19 ), gegen die Frankfurter Allgemeine Zeitung ( Az. 324 O 68/19 und gegen ARTE-GEIE ( Az. 324 O 117/19 ) erlassen.

Durch diese ohne mündliche Verhandlungen ergangenen gerichtlichen Beschlüsse wurden auf Frau Reisinger zurückgehende Anschuldigungen untersagt, die von den genannten Medien ohne ausreichende Recherche kolportiert worden waren.

Bis auf ein von der FAZ anerkanntes Teilverbot sind diese Entscheidungen noch nicht rechtskräftig. Unsere Mitbrüder sind entschlossen, in anschließenden Klageverfahren Beweisaufnahmen über unwahre Vorwürfe der Frau Reisinger zu erzwingen. Die vom Deutschlandradio und ARTE angekündigten Rechtsmittel sind unseres Wissens aber noch nicht eingelegt worden.


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