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| ![]() Zürcher Stadtrat lehnt Marsch fürs Läbe erneut ab!15. April 2019 in Prolife, 9 Lesermeinungen Dem Schweizer Marsch fürs Läbe wird in Zürich der Demonstrationszug verweigert Lebensschützer reichen Rekurs ein Zürich (kath.net/pm) Der Zürcher Stadtrat stellt sich hinter Polizeivorsteherin Karin Rykart (Grüne). Diese hatte einen Demonstrationsumzug im Rahmen des 10. Marsch fürs Läbe‟ vom 14. September 2019 verboten. Dagegen erhoben die Veranstalter Einsprache beim Stadtrat. Nach Eintreffen der erneut verweigernden stadträtlichen Antwort haben die Lebensschützer nun beim Zürcher Bezirksrat Rekurs gegen den Entscheid eingereicht. Mit dramatisierten Szenarien versucht die Zürcher Stadtregierung das Verbot eines Bekenntnismarsches für das Lebensrecht durch die Strassen Zürichs zu rechtfertigen. Trotz eines massiven Polizeiaufgebots bestünden ernsthafte und konkrete Risiken, dass es zu schwerwiegenden Zwischenfällen mit erheblich verletzten Personen kommen könne und Warenauslagen wären einer nicht zu tolerierenden Gefahr ausgesetzt‟. Es erscheine daher gerade als unverantwortlich, solche Umzüge zu bewilligen. Gemessen an der Faktenlage ist die Argumentation des Stadtrats keineswegs einsichtig. Auf eine Anfrage im Gemeinderat hin musste der Stadtrat im März 2019 ausweisen, zu welchen Sach- und Personenschäden es in den letzten vier Jahren kam (GR Nr. 2019/50). An 257 bewilligten und unbewilligten Demonstrationen in den Jahren 2015 bis 2018 gab es lediglich fünf Verletzte. Bei 21 Demonstrationen im selben Zeitraum entstanden Sachschäden in Höhe von 817175 Franken. Die weitaus grösste Schadensumme (490000 Franken) erfolgte durch Vandalenakte im Umfeld des 1. Mai-Umzugs, bei Frauendemonstrationen und bei der Zurich Pride 2018. Bei den Zürcher Märschen fürs Läbe 2010 bis 2016 gab es hingegen keine Verletzten. Auch Sachbeschädigungen durch linksradikale Gegner erfolgten nur in geringem Masse (ewz-Strombuffets 2011 und 2012, Fahrzeuge der Polizei und der VBZ 2014). Die Ungleichbehandlung ist gemäss Aussage des Organisationskomitees des Marsch fürs Läbe offensichtlich. Der Stadtrat würde weder den 1.-Mai-Umzug, noch die Frauendemonstrationen oder die Zurich Pride verbieten, weil im Umfeld dieser Anlässe Warenauslagen einer nicht zu tolerierenden Gefahr ausgesetzt seien. Der Marsch fürs Läbe hingegen werde wegen unverantwortlichen Risiken verboten und als Standkundgebung auf den Turbinenplatz ausgegrenzt. Gegen diese Diskriminierung hat der Verein Marsch fürs Läbe nun beim Zürcher Bezirksrat Rekurs eingelegt. Denn die anhaltende, politisch motivierte Ausgrenzung familienorientierter Lebensrechtsveranstaltungen ist nicht akzeptabel und muss entsprechend klar bekämpft werden. 9. Marsch fürs Läbe - Bern 2018 Foto © Marsch fürs Läbe Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuLebensschutz
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