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Seltsame Bettgenossen

11. April 2019 in Prolife, 5 Lesermeinungen
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Bei der geplanten Aufnahme der nicht-invasiven vorgeburtlichen Gentestung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen werden die Argumente der Lebensrechtsbewegung von ungewohnter Seite übernommen. Gastkommentar von Paul Cullen


Berlin (kath.net) Es ist schon ein seltsames Gefühl. Seit Jahren klagt die Lebensrechtsbewegung in Deutschland das Ausselektieren von behinderten Menschen vor ihrer Geburt scharf an. Dabei ging es uns stets um das Grundsätzliche: niemandem darf wegen ihrer Gebrechlichkeit oder Andersartigkeit das Recht auf Leben abgesprochen werden. Die Methode, ob Ultraschalluntersuchung, sogenannter „Triple-Test“ oder Gewebebiopsie, war dabei stets zweitrangig.

Auch haben wir bei der Entwicklung von kostengünstigen sogenannte NIPD-Tests, die mittels einer einfachen Blutuntersuchung der Mutter die genetische Ausstattung des noch-nicht geborenen Kindes bestimmen lassen, von einer neuen Qualität gewarnt. Zum einen wird hiermit zum ersten Mal die lückenlose Rasterfahndung auf Abweichungen wie das Down-Syndrom technisch und wirtschaftlich möglich. Zum anderen ist das derzeit verfügbare Spektrum der getesteten Abweichungen erst der Anfang: mit zunehmender Verfeinerung der Technik werden zunächst Erkrankungen wie erblicher Muskelschwund (Muskeldystrophie), Bluterkrankheit (Hämophilie) oder Mukoviszidose, die durch Defekten in einzelnen Genen verursacht werden, erkennbar werden; danach dürften Untersuchungen auf sogenannte Risikogenen für Erkrankungen wie Zucker-Diabetes, Fettstoffwechselstörungen oder Brustkrebs an der Reihe sein.


All dies half nichts. Auch Hinweise auf den offensichtlichen Widerspruch zwischen der Forderung nach Inklusion einerseits und der nach Selektion andererseits, oft aus derselben politischen Ecke, fielen auf taube Ohren. Nichts, was das vermeintliche „Recht“ einer schwangeren Frau, über Leben oder Tod ihres noch-nicht geborenen Kinds zu entscheiden in Frage stellen könnte, dürfte im juste Milieu der Talkshow-Gesellschaft Fuß fassen.

Dann kam die Diskussion um die Aufnahme des NIPD in das Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen, und auf einmal war der Knoten geplatzt. Seltsam – nicht die Sache an sich, sondern erst seine Verortung im wirtschaftlichen Koordinatensystem der materialistisch Denkenden, führte zur Aktivierung der Moral. Ähnlich war übrigens in der Debatte um assistierte Sterbehilfe zu beobachten, wo nicht die Sterbehilfe an sich, sondern erst seine Kommerzialisierung, Empörung hervorrief.

So ist auf der einen Seite die radikale – man möchte fast sagen rabiate – Haltung der Freien Demokraten (FDP) sichtbar geworden, die mit dem Bild eines Babys mit Down-Syndrom im Arm seiner Mutter auf Twitter für dessen Ausselektieren auf Kassenschein warben. Auch der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland und selbst der Vorsitzender des Deutschen Ethikrats Prof. Peter Dabrock warben für die Kassenzulassung, Dabrock mit dem verräterischen Argument, man dürfe „kein Exempel auf Kosten der Ärmeren statuieren“.

Auf der anderen Seite erhielten die Lebensrechtler Flankenschutz von ganz ungewohnter Seite. So warnte beispielsweise Prof. Alexander Scharf, Präsident des Berufsverbandes der niedergelassenen Pränatalmediziner, eines Berufzweigs also, dessen Geschäftsmodell gleichsam auf die vorgeburtliche Diagnostik basiert, in der „Welt am Sonntag“ am 7. April, dass der NIPD-Test auf Down-Syndrom nur ein „Türöffner“ sei, Anfang einer Entwicklung also, an deren Ende man „schnell beim Designerbaby“ ist.

Noch interessanter war ein Artikel der feministischen Journalistin Kirsten Achtelik, laut eigener Webseite eine bekennende Kritikerin der „Abtreibungsgegner*innen und „Lebensschutz“-Bewegung“, in der Januar Ausgabe der Zeitschrift „Der Hausarzt“. Achtelik kritisiert, die Finanzierung des NIPD-Tests durch die Krankenkasse fordere die „Angst vor Behinderung“, und schüre die „behindertenfeindliche und ableistische“ Vorstellung, diese sei mit „Leiden und Schmerzen für alle Beteiligten verbunden“. Auch haben im Oktober 2018 mehr als hundert Parlamentarier von Union, SPD, FDP, Grünen und Linkspartei vor möglichen Folgen einer Kostenübernahme des NIPD-Tests durch die Krankenkassen gewarnt: „wir gehen … davon aus, dass sich immer mehr werdende Eltern für solche Tests entscheiden werden, sollten sie als Regelversorgung etabliert werden und damit diejenigen immer stärker unter Rechtfertigungsdruck geraten, die sich gegen einen Test und gegebenenfalls für die Geburt eines Kindes mit Down-Syndrom entscheiden“, heißt es in ihrem Positionspapier.

„Ihr hättet uns fragen könne, das haben wir schon immer gesagt“, könnte der Lebensrechtler vor so viel unerwarteter Zustimmung denken. So verständlich diese Reaktion wäre, so unangebracht wäre sie auch. Wir sollten froh sein, wenn das Bedenken gegen diese zutiefst menschenfeindliche Technologie sich in der Gesellschaft breit macht, auch wenn es durch die Hintertür des wirtschaftlichen Denkens hineinschleichen musste.

Prof. Dr. Paul Cullen ist der Vorsitzende des Vereins „Ärzte für das Leben“.

Pressefoto Prof. Dr. Paul Cullen


Foto Prof. Cullen (c) Paul Cullen


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Lesermeinungen

 Steve Acker 11. April 2019 
 

ich kenne eine frau, die nach meheren

Kindern, nochmals spät schwanger wurde.
Es zeichnete dass das Kind behindert sein würde.
Sie hat es dennoch auf die Welt gebracht und nicht abgetrieben.
Das Kind war schwerstbehindert und ist nach wenigen Tagen verstorben.
Sie meinte dann: hätte nur die ganzen TEsts nicht gemacht. Das einzige was dadurch erreicht wurde, war,dass sie sich völlig verückt gemacht hat.


Katholik
erstaunlich das sim Spiegel mal ein guter Artikel kommt, besonders zu so einem Thema.


5
 
 mirjamvonabelin 11. April 2019 
 

Ich bin total verärgert

Die Medizin will gar nicht Krankheiten heilen sondern Menschen mit einer Krankheit eliminieren.

Die Medizin will nicht das Menschen erst geboren werden und sich dann bemühen leiden zu lindern, sondern schon vorher die Menschen eliminieren.

Wenn ich zum Arzt gehe muss ich ihm sagen was für eine Krankheit ich habe.
Die Ärzte nehmen mich nicht ernst.


4
 
 Katholik 11. April 2019 

Schöner Artikel im Spiegel

Ich verlinke unter "weiter" einen schönen Artikel einer Mutter im Spiegel. Lohnt sich. Geschichten erzählen und Erfahrungen teilen bewirkt oft mehr als argumentieren.

www.spiegel.de/gesundheit/schwangerschaft/bluttest-auf-downsyndrom-liebe-hat-nichts-mit-der-chromosomenzahl-zu-tun-a-1262260.html


3
 
 girsberg74 11. April 2019 
 

In diesem Zusammenhang vielleicht ins Münsterland

Der Autor Prof. Paul Cullen hält am Dienstag, dem 7. Mai, aus Anlass der Woche für das Leben, einen Vortrag in 48429 Rheine.
“Thema: „Vom Retortenbaby zum Mischwesen. Irrungen und Wirrungen in der Reproduktionsmedizin.“ ( https://www.mischwesen.net/referent/ )

Ort: Pfarrheim St. Antonius, Osnabrücker Str. 34
Zeit: 19:30 Uhr
Veranstalter: “AlfA Nordmünsterland“


4
 
 Stock 11. April 2019 
 

In diesem Zusammenhang denke ich mit Genugtuung an die kürzlich hier veröffentlichte Aussage des BGH bzgl. des Lebensrechts anlässlich einer Klage (Beenden der medizinischen Lebenserhaltung.). Allerdings geht es im Urteil um eine Person, die das Glück hatte, durch seine Geburt in den Genuss der Anerkennung vollen Menschenrechts = Rechtsschutz gelangt zu sein.
Warum mögen wohl die im Beitrag genannten Damen und Herren nun auf einmal Einsichten reklamieren, die sie ohne großen Aufwand immer schon hätten haben können?
Ich erinnere mich an eine Leserstimme von kath.net die anlässlich der Thematik im vorigen Jahr sehr richtig das Folgende bemerkte: Wenn auch nur eine diskrete Schieflage da ist, rollt die Kugel unerbittlich weiter ...


4
 

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