Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Endgültiger Bruch mit Rom droht: Priesterbruderschaft St. Pius X. kündigt Bischofsweihen an
  2. Der Vatikan ist in Kontakt mit der Bruderschaft St. Pius X., um eine Spaltung zu vermeiden
  3. Bischof Oster legt nach: Grundsatzkritik am (deutsch-)Synodalen Weg
  4. Bischof Oster: „In der Sache selbst war ich ja in mehrfacher Hinsicht kritisch“
  5. Bischöfe und Funktionäre im Paralleluniversum
  6. Weihen ohne päpstliche Erlaubnis geplant: Papst Leo XIV. berät mit Vatikanbehörde
  7. Kardinal Müller: „Von der ‚Kirche des Franziskus‘ zu sprechen“, „das ist für mich eine Häresie“
  8. Kard. Müller nach Gespräch mit Papst Leo: „Atmosphäre ist von wechselseitigem Vertrauen bestimmt“
  9. Öffentlich-rechtlicher Sender SWR konfrontiert Ordensfrau mit obszöner Frage
  10. Hunderte Einsprüche gegen Pfarrauflösung in der Diözese Linz - Keine Antworten aus Rom
  11. Medienkrise verschärft sich: Dramatische Auflagenverluste für Tageszeitungen in Deutschland
  12. Schwere Zensur-Vorwürfe aus den USA: EU unterdrückt die Meinungsfreiheit
  13. „Weitergabe des Glaubens von Generation zu Generation scheiterte, Neuevangelisierung ist notwendig“
  14. Massive Medienvorwürfe gegen den Priester Wolfgang Rothe als Mitglied des Betroffenenbeirats
  15. Papst Leo XIV.: 'Abtreibung ist der größte Zerstörer des Friedens'

Seltsame Bettgenossen

11. April 2019 in Prolife, 5 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Bei der geplanten Aufnahme der nicht-invasiven vorgeburtlichen Gentestung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen werden die Argumente der Lebensrechtsbewegung von ungewohnter Seite übernommen. Gastkommentar von Paul Cullen


Berlin (kath.net) Es ist schon ein seltsames Gefühl. Seit Jahren klagt die Lebensrechtsbewegung in Deutschland das Ausselektieren von behinderten Menschen vor ihrer Geburt scharf an. Dabei ging es uns stets um das Grundsätzliche: niemandem darf wegen ihrer Gebrechlichkeit oder Andersartigkeit das Recht auf Leben abgesprochen werden. Die Methode, ob Ultraschalluntersuchung, sogenannter „Triple-Test“ oder Gewebebiopsie, war dabei stets zweitrangig.

Auch haben wir bei der Entwicklung von kostengünstigen sogenannte NIPD-Tests, die mittels einer einfachen Blutuntersuchung der Mutter die genetische Ausstattung des noch-nicht geborenen Kindes bestimmen lassen, von einer neuen Qualität gewarnt. Zum einen wird hiermit zum ersten Mal die lückenlose Rasterfahndung auf Abweichungen wie das Down-Syndrom technisch und wirtschaftlich möglich. Zum anderen ist das derzeit verfügbare Spektrum der getesteten Abweichungen erst der Anfang: mit zunehmender Verfeinerung der Technik werden zunächst Erkrankungen wie erblicher Muskelschwund (Muskeldystrophie), Bluterkrankheit (Hämophilie) oder Mukoviszidose, die durch Defekten in einzelnen Genen verursacht werden, erkennbar werden; danach dürften Untersuchungen auf sogenannte Risikogenen für Erkrankungen wie Zucker-Diabetes, Fettstoffwechselstörungen oder Brustkrebs an der Reihe sein.


All dies half nichts. Auch Hinweise auf den offensichtlichen Widerspruch zwischen der Forderung nach Inklusion einerseits und der nach Selektion andererseits, oft aus derselben politischen Ecke, fielen auf taube Ohren. Nichts, was das vermeintliche „Recht“ einer schwangeren Frau, über Leben oder Tod ihres noch-nicht geborenen Kinds zu entscheiden in Frage stellen könnte, dürfte im juste Milieu der Talkshow-Gesellschaft Fuß fassen.

Dann kam die Diskussion um die Aufnahme des NIPD in das Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen, und auf einmal war der Knoten geplatzt. Seltsam – nicht die Sache an sich, sondern erst seine Verortung im wirtschaftlichen Koordinatensystem der materialistisch Denkenden, führte zur Aktivierung der Moral. Ähnlich war übrigens in der Debatte um assistierte Sterbehilfe zu beobachten, wo nicht die Sterbehilfe an sich, sondern erst seine Kommerzialisierung, Empörung hervorrief.

So ist auf der einen Seite die radikale – man möchte fast sagen rabiate – Haltung der Freien Demokraten (FDP) sichtbar geworden, die mit dem Bild eines Babys mit Down-Syndrom im Arm seiner Mutter auf Twitter für dessen Ausselektieren auf Kassenschein warben. Auch der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland und selbst der Vorsitzender des Deutschen Ethikrats Prof. Peter Dabrock warben für die Kassenzulassung, Dabrock mit dem verräterischen Argument, man dürfe „kein Exempel auf Kosten der Ärmeren statuieren“.

Auf der anderen Seite erhielten die Lebensrechtler Flankenschutz von ganz ungewohnter Seite. So warnte beispielsweise Prof. Alexander Scharf, Präsident des Berufsverbandes der niedergelassenen Pränatalmediziner, eines Berufzweigs also, dessen Geschäftsmodell gleichsam auf die vorgeburtliche Diagnostik basiert, in der „Welt am Sonntag“ am 7. April, dass der NIPD-Test auf Down-Syndrom nur ein „Türöffner“ sei, Anfang einer Entwicklung also, an deren Ende man „schnell beim Designerbaby“ ist.

Noch interessanter war ein Artikel der feministischen Journalistin Kirsten Achtelik, laut eigener Webseite eine bekennende Kritikerin der „Abtreibungsgegner*innen und „Lebensschutz“-Bewegung“, in der Januar Ausgabe der Zeitschrift „Der Hausarzt“. Achtelik kritisiert, die Finanzierung des NIPD-Tests durch die Krankenkasse fordere die „Angst vor Behinderung“, und schüre die „behindertenfeindliche und ableistische“ Vorstellung, diese sei mit „Leiden und Schmerzen für alle Beteiligten verbunden“. Auch haben im Oktober 2018 mehr als hundert Parlamentarier von Union, SPD, FDP, Grünen und Linkspartei vor möglichen Folgen einer Kostenübernahme des NIPD-Tests durch die Krankenkassen gewarnt: „wir gehen … davon aus, dass sich immer mehr werdende Eltern für solche Tests entscheiden werden, sollten sie als Regelversorgung etabliert werden und damit diejenigen immer stärker unter Rechtfertigungsdruck geraten, die sich gegen einen Test und gegebenenfalls für die Geburt eines Kindes mit Down-Syndrom entscheiden“, heißt es in ihrem Positionspapier.

„Ihr hättet uns fragen könne, das haben wir schon immer gesagt“, könnte der Lebensrechtler vor so viel unerwarteter Zustimmung denken. So verständlich diese Reaktion wäre, so unangebracht wäre sie auch. Wir sollten froh sein, wenn das Bedenken gegen diese zutiefst menschenfeindliche Technologie sich in der Gesellschaft breit macht, auch wenn es durch die Hintertür des wirtschaftlichen Denkens hineinschleichen musste.

Prof. Dr. Paul Cullen ist der Vorsitzende des Vereins „Ärzte für das Leben“.

Pressefoto Prof. Dr. Paul Cullen


Foto Prof. Cullen (c) Paul Cullen


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Abtreibung

  1. Influencerin: Entscheidung für Abtreibung war einfacher als Bestellung bei McDonalds
  2. ‚Seien Sie die Person, die eine Frau mit der Hoffnung verbindet!‘
  3. Aktuelle Umfrage zeigt: US-Amerikaner mehrheitlich gegen unbeschränkte Abtreibung
  4. US-Regierung unterstützt Forschung mit Gewebe von abgetriebenen Babys künftig nicht mehr
  5. USA: Republikanische Politiker wollen Abgabe von Abtreibungspillen strenger regulieren
  6. Katholische Bischöfe Schottlands verurteilen Pufferzonen-Gesetz für Abtreibungskliniken
  7. Nun läutet auch in Italien die erste Glocke „Stimme der ungeborenen Kinder“
  8. Menschenrecht auf Abtreibung?
  9. CDL: „EU-Parlament entscheidet ein weiteres Mal gegen das Recht auf Leben“
  10. Katholische Bischöfe zeigen sich besorgt vor Abtreibungs-Abstimmungen des EU-Parlaments






Top-15

meist-gelesen

  1. ISLAND-REISE - KOMMEN SIE MIT! - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Endgültiger Bruch mit Rom droht: Priesterbruderschaft St. Pius X. kündigt Bischofsweihen an
  3. Oktober 2026 - Kommen Sie mit nach SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  4. Große kath.net-Leserreise nach Rom - Ostern 2027 - Mit P. Johannes Maria Schwarz
  5. Kard. Müller nach Gespräch mit Papst Leo: „Atmosphäre ist von wechselseitigem Vertrauen bestimmt“
  6. Nach „Wort zum Sonntag“: Staatsanwaltschaft ermittelt weiter gegen Pastorin Behnken
  7. Kardinal Müller: „Von der ‚Kirche des Franziskus‘ zu sprechen“, „das ist für mich eine Häresie“
  8. Öffentlich-rechtlicher Sender SWR konfrontiert Ordensfrau mit obszöner Frage
  9. Papst Leo XIV.: 'Abtreibung ist der größte Zerstörer des Friedens'
  10. Der Vatikan ist in Kontakt mit der Bruderschaft St. Pius X., um eine Spaltung zu vermeiden
  11. Bischöfe und Funktionäre im Paralleluniversum
  12. Massive Medienvorwürfe gegen den Priester Wolfgang Rothe als Mitglied des Betroffenenbeirats
  13. Ist Jesus der Herr?
  14. Schwere Zensur-Vorwürfe aus den USA: EU unterdrückt die Meinungsfreiheit
  15. Bischof Oster: „In der Sache selbst war ich ja in mehrfacher Hinsicht kritisch“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz