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Neue Regeln für Ordensleute: Ausschlussverfahren für „Abwesenheit“

28. März 2019 in Weltkirche, 2 Lesermeinungen
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Papst Franziskus möchte den Kanon 694 des Kodex des Kirchenrechts modifizieren


Vatikan (kath.net)
Wer einer Ordensgemeinschaft angehört und der eigenen Gemeinschaft mindestens 12 Monate „fern bleibt“, wird künftig kirchenrechtlich als vom Orden ausgeschieden betrachtet. Das schreibt Papst Franziskus unter anderem in einem neuen Motu proprio unter dem Titel „Communis vita“. Das Schreiben wurde an diesem Dienstag vom Vatikan veröffentlicht. Dies berichtet "VaticanNews". Der Papst möchte daher den Kanon 694 des Kodex des Kirchenrecht modifizieren. Bisher wurden unter dem Kanon 694, der den Ausschluss aus dem Orden regelt, zwei Gründe aufgezählt und zwar, wenn der entsprechende Ordensmann oder die Ordensfrau „offenkundig vom katholischen Glauben abgefallen ist“ (Paragraph 1); ein weiterer Grund ist, wenn er oder sie „eine Ehe geschlossen oder den Abschluss einer solchen, wenn auch nur in Form der Zivilehe, versucht hat“ (Paragraph 2). Jetzt wird auch ein dritter Grund hinzugefügt.



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Lesermeinungen

 maria.baptista 29. März 2019 

Am grünen Tisch entschieden...

Ein Jahr ist viel zu kurz.
Viele Ordensleute brauchen eine Auszeit und die Möglichkeit, wieder neu gestärkt zurück zu kommen. Soll man nun da von Rechtens die Tür zuschlagen? Das ist nicht brüderlich / schwesterlich und schon gar nicht am Gleichnis des Barmherzigen Vater gemessen.
Und was ist nun, wenn z.B. ein Jesuit von Amtes Wegen so einige Jahre nicht in die Gemeinschaft zurück gekehrt ist?
Ob man da mit der gleiche Elle misst?
Oder ist das das Exempel, dass diese Regelung gar nicht funktioniert oder Gefahr läuft, willkürlich angewendet zu werden?


1
 
  28. März 2019 
 

Und was passiert, wenn ein Papst oder Bischof vom kath. Glauben abgefallen ist?!


13
 

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