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Neue Regeln für Ordensleute: Ausschlussverfahren für „Abwesenheit“

28. März 2019 in Weltkirche, 2 Lesermeinungen
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Papst Franziskus möchte den Kanon 694 des Kodex des Kirchenrechts modifizieren


Vatikan (kath.net)
Wer einer Ordensgemeinschaft angehört und der eigenen Gemeinschaft mindestens 12 Monate „fern bleibt“, wird künftig kirchenrechtlich als vom Orden ausgeschieden betrachtet. Das schreibt Papst Franziskus unter anderem in einem neuen Motu proprio unter dem Titel „Communis vita“. Das Schreiben wurde an diesem Dienstag vom Vatikan veröffentlicht. Dies berichtet "VaticanNews". Der Papst möchte daher den Kanon 694 des Kodex des Kirchenrecht modifizieren. Bisher wurden unter dem Kanon 694, der den Ausschluss aus dem Orden regelt, zwei Gründe aufgezählt und zwar, wenn der entsprechende Ordensmann oder die Ordensfrau „offenkundig vom katholischen Glauben abgefallen ist“ (Paragraph 1); ein weiterer Grund ist, wenn er oder sie „eine Ehe geschlossen oder den Abschluss einer solchen, wenn auch nur in Form der Zivilehe, versucht hat“ (Paragraph 2). Jetzt wird auch ein dritter Grund hinzugefügt.



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