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Kardinal Pell zu sechs Jahren Haft verurteilt

13. März 2019 in Weltkirche, 45 Lesermeinungen
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Das Gericht hatte die Verkündung des Strafmaßes live übertragen - Berufungsverfahren beginnt im Juni


Melbourne (kath.net) Zu sechs Jahren Haft verurteilte das Gericht in Melbourne Kardinal George Pell. Der Kardinal war bereits vor einiger Zeit vom Gericht des Missbrauchs zweier Chorknaben für schuldig befunden worden, nur die Höhe der Strafe war noch unbekannt. Dem 77-Jährigen hatten bis zu 50 Jahre Haft gedroht. Allerdings haben sich inzwischen namhafte Persönlichkeiten mit erheblichen Zweifelns am Schuldspruch zu Wort gemeldet. Das Gericht hatte die Verkündung des Strafmaßes live übertragen. In den vorigen Monaten waren Medien teilweise angewiesen worden, über den Fall nicht zu berichten, um dem Gericht ein unabhängiges Urteil zu ermöglichen. Die Anwälte haben bereits Berufung eingelegt. Das Verfahren wird im Juni starten.



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Lesermeinungen

 lakota 18. März 2019 
 

@Alpenglühen

Sie haben recht, ich habe die Artikel noch einmal durchgelesen. Ich konnte mir nicht vorstellen, daß trotz Zeugen für Kardinal Pell solch ein Urteil zustande kommen konnte. Was hat das noch mit Gerechtigkeit zu tun?
Ich hoffe sehr, daß sich in der Berufungsverhandlung die Unschuld Kardinal Pells herausstellt, ich bete jeden Tag dafür!


2
 
 Alpenglühen 16. März 2019 

@lakota

Es haben doch etliche Zeugen zur Verteidigung von Kard. Pell ausgesagt!, s. Art. 66260, 67067 u. 67095.
Aber das Klima ist im Bundesstaat Victoria seit Jahren dermaßen anti-christlich bzw. anti-katholisch aufgeheizt, daß diese Zeugenaussagen beim zweiten Gerichtsverfahren total ignoriert wurden. M.E. mußte einfach auf biegen u. brechen ein Schuldspruch her.
Der Zeuge mußte nie persönl. vor Gericht aussagen, es gab nur dieses „Interview-Band.“ Ich frage mich: Gibt es dieses Opfer wirklich? Oder wurde da viell. ein Band zusammengestellt, um den/einem verhaßten Katholiken zu zeigen, „wo der Bartl den Most holt“? Oder evtl. zu diesem Zweck ein Mensch instrumentalisiert, der tatsächl. Opfer ist, aber eben nicht Opfer von Kard. Pell? Ich bete jeden Tag darum, daß Wahrheit u. Gerechtigkeit siegen mögen. U. daß Kard. Pell in Gott die Kraft finden möge, die nächsten Monate durchzustehen.


2
 
 lakota 16. März 2019 
 

Was ich mich gerade frage,

das Urteil wurde aufgrund der Anklage EINES Opfers gesprochen.
Hatte die Verteidigung keine Zeugen, die FÜR Kardinal Pell aussagen konnten?
Sein Sekretär, die Mesner, andere Leute, die zu dem Zeitpunkt als er den Mißbrauch begangen haben soll, um ihn herum waren? Ich verstehe das nicht, das passt doch alles nicht zusammen.


2
 
 Wunderer 14. März 2019 
 

Freiheit für Kardinal Pell !!!

ist eindeutig unschuldig. Die Vorwürfe gegen ihn sind konstruiert.
Satan und seine irdisch, menschlichen Werkzeuge sind hinter ihm her, um ihn, aber auch die Kirche zu vernichten.
Warum schweigt Papst Franziskus?


9
 
 lesa 14. März 2019 

Maria vom Sieg bittet für uns!

@Eliah: "Satan wird nicht triumphieren, weil die Frau mit dem Kranz aus zwölf Sternen auf dem Haupt ihm den Kopf zertreten wird." Was Sie da geschrieben haben, ist unumstößliche Glaubenswahrheit. Wir haben einige Monate Zeit, für den Kardinal zu beten und dürfen erhoffen, dass ihm Recht verschafft wird. Aber auch wenn das in dieser Welt nicht der Fall sein sollte, wissen wir im Glauben, dass die Kraft des Auferstandenen aus seinem Schicksal Leben und Fruchtbarkeit schaffen wird. Paul Claudel ha es so formuliert:
Sieh, ich bin die Magd des Herrn", sagt Maria: "Die Magd hat gedient. Selbst
Satan, der Unabhängige, der sich rühmt, niemandem und nichts zu dienen:
Kraftvoll wurde er unter harte Fersen getreten. Sieh, da ist er jetzt am Ende
und dient, wie uns der Brief an die Philipper sagt. Das Böse dient, das Leid dient, die Sünde dient, die Hölle dient: all das hat mitgewirkt an jenem
Kreuz auf dem Gipfel der Welt, woran der Sohn Mariens glorreich ausgespannt
ist."


10
 
 Gandalf 14. März 2019 

@stephaninus

Sorry, aber das glauben nicht einmal explizite Pell-Gegner aus der katholischen Kirche. Aber, ich bin mal gespannt, welche "deutliche Indizien" uns hier Stephaninus hier präsentieren wird, die nicht einmal gewichtige australische Rechtsexperten gefunden haben, wenn man sich dort die Berichterstattung ein wenig ansieht ;-)


12
 
 Familienvater 14. März 2019 
 

@Stephaninus

Sie sprechen von glaubhaften Indizien, dass er die Tat wirklich begangen haben könnte. Könnten Sie bitte konkreter werden oder auf eine Quelle verweisen? Ich kenne bislang nur die absolut unglaubwürdige Geschichte aus der Sakristei der Kathedrale in Melbourne.


11
 
 Nachdenklich68 14. März 2019 
 

Naives Vertrauen in die Justiz

Natürlich haben hier alle formal recht, die anmerken, dass weder Schuld noch Unschuld von Kardinal Pell sicher erwiesen ist. Dies liegt bereits daran, dass es - juristisch gesprochen - keinen Strengbeweis dafür gibt. Was mich jedoch wirklich erschreckt ist, mit welcher gotteskindlicher Naivität auf die Gerechtigkeit der Gerichte vertraut wird. Dies mag für das göttliche Endgericht berechtigt sein, für das weltliche Gericht gilt das nur eingeschränkt. Ein Beispiel aus der jüngsten deutschen Rechtsgeschichte: In einem Mordfall wurde der Angeklagte vom Landgericht Waldshut-Tiengen freigesprochen. Der BGH hob das Urteil auf. Das dann berufene Landgericht Freiburg verurteilte den Angeklagten zu 10 Jahre wegen Totschlags. Der BGH hob das Urteil auf. Eine andere Kammer des LG Freiburg verurteilte den Angeklagten schließlich wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Es waren immer 3 erfahrene Berufsrichter, die auf der gleichen (!) Grundlage völlig unterschiedliche Urteile fällten. Konsequenz???


11
 
 lakota 14. März 2019 
 

@Stephaninus

Ich halte es, mit Verlaub, für voreilig Kardinal Pell für schuldig zu halten, weil eine zweifelhafte Jury es so wollte!
Es gibt noch viel mehr deutliche Indizien dafür, daß er die Tat NICHT begangen hat.


9
 
 Stephaninus 14. März 2019 
 

Ich mahne zur Vorsicht

Weder ist Kardinal Pell mit Sicherheit schuldig noch ist er mit Sicherheit unschuldig. Es scheint aber doch deutliche Indizien dafür zu geben, dass er die Tat begangen hat. Ihn jetzt zum unschuldigen Opfer einer Rachejustiz zu machen, dünkt mich, mit Verlaub, voreilig. Leider wurde ich in der jüngsten Vergangenheit von etlichen Priestern, die ich für unbescholten hielt, sich dann aber als Täter entpuppten, enttäuscht. Dem Berufungsverfahren traue ich zu, richtig und nach Recht zu entscheiden.


5
 
 dydi 13. März 2019 

Solidaritätsadresse an Kardinal Pell

Vielleicht kann man dem Kardinal eine Solidaritätsadresse zukommen lassen?
S.E. George Cardinal Pell
Melbourne Assessment Prison
317-353 Spencer St
West Melbourne VIC 3003
Australien


8
 
 Familienvater 13. März 2019 
 

Korrektur

Ich habe in meinem letzten Beitrag natürlich "einmalige Täter" gemeint, nicht 'Einzeltäter' (vielleicht könnte das die kath.net-Redaktion direkt in meinem Text korrigieren? Vielen Dank


7
 
 Familienvater 13. März 2019 
 

@Nazareth

Sie sprechen einen meines Erachtens zentralen Punkt an: Selbst wenn die Umstände der vermeintlichen Sexualstraftaten Pells nicht so absurd wären (Sakristei, nach der Sonntagsmesse, in Messgewändern), wären diese Straftaten für mich deswegen völlig unglaubwürdig, weil er sie nur einmal, und noch dazu im Alter von ca. 55 Jahren, begangen haben soll. Pädophile Täter sind (zumeist) keine Einzeltäter, sondern leben ihren Trieb jahrelang in Phantasien, mit Kinderpornographie, im Netz usw. aus (siehe den Fall des vor einiger Zeit verstorbenen, aus Polen stammenden Nuntius, dessen Namen ich jetzt nicht präsent habe. Dieser wurde ja immer wieder straffällig); auch fangen sie damit nicht erst mit 55 an. Das ist doch absurd. Offenbar hat das Gericht diese Tatsache gar nicht berücksichtigt, sonst hätte es nicht zu einem so absurden Urteil kommen können.


13
 
 nazareth 13. März 2019 
 

Was mich verwundert...

So wie ich das sehe, hat man in allen Fällen, weltlich wie kirchliche, bei Tätern die in Verdacht sind eine Straftat begangen zu haben, nach weiteren Zeugen gesucht und auch nach belastendem Material im Hausinneren gesucht.Auf Datenträgern und mobilen Geräten wird gesucht, da es im Falle einer pädophilen Neigung oft einschlägige Hinweise gibt. Es gibt ja meist nicht eine "Quickietat" im Leben eines Pädophilen, und dann keine weiteren Hinweise oder Taten mehr, nicht praktisch an Kindern und nicht im Netz...Gibt es nicht diese Experten vor Gericht, die diese Täterprofile kennen und in dieser Weise auch überprüfen können, wo Kardinal Pell seine Neigung auslebt, oder eben keinerlei Anzeichen zu dieser Neigung gezeigt hat bisher oder jetzt zeigt? Es gibt doch immer Einschätzungen vor Gericht von Gutachtern, Psychologen, Psychiatern...


6
 
 Familienvater 13. März 2019 
 

Monsterprozess

Ich bin sehr bestürzt über die Verurteilung von Kard. Pell. Ich bin Tscheche und lebe in Prag; da kommen einem unweigerlich die kommunistischen Monsterprozesse der 50er Jahre mit hohen Kirchenvertretern in den Sinn. Auch dass die Urteilsverkündung live ausgestrahlt wurde. Mein Vater kann sich noch gut erinnern, wie er sich als Kind in der Schule diese Prozesse im Radio anhören musste. Es ist einfach grauenhaft, was diesem armen alten Mann widerfährt, um so grösser wird sein himmlischer Lohn sein. Ich bin jetzt gespannt, wie der Papst reagieren wird. Sollte er das Urteil einfach hinnehmen, wäre ich grob enttäuscht. Das zeigt auch, wie blauäugig die neue (wohl gemeinte) Politik des Vatikans ist, bei Missbrauchsfällen komplett auf weltliche Gerichte zu vertrauen. Das setzt ja voraus, dass diese Gerichte immer objektiv und sachgerecht urteilen. Der Fall Pell beweist gerade das Gegenteil.


19
 
 credoindio 13. März 2019 
 

TV

Noch bedenklicher als eine Rechtsverdrehung finde ich
"...Das Gericht hatte die Verkündung des Strafmaßes live übertragen". Dass sich auch niemand der Nachricht entziehen kann. Vor ein Paar Jahrhunderten ging man (freiwillig) zu den öffentlichen Hinrichtungen. Wenn es so weiter geht, kommen wir wieder dahin; ob es gewollt ist?


13
 
 Bernhard Joseph 13. März 2019 
 

@scheinfrager

In einem Rechtsstaat hat ein Gericht nur das rechtlich zu beurteilen, was eindeutig beweisbar ist.

Ob etwas passiert sein könnte ist bloße Spekulation und daher rechtlich nicht relevant.

Nochmals, bitte immer den Rechtsgrundsatz "in dubio pro reo" beachten.

Der Zweifel steht nicht für letzte Sicherheit (=Beweisbarkeit) und muss daher immer zwingend zugunsten des Angeklagten ausgelegt werden.

Über das tatsächlich passierte oder nicht passierte kann immer beliebig spekuliert werden. Solches Spekulieren ist müßig, da für unschuldig (auch im moralischen Sinne) zu gelten hat, wem eine Schuld nicht klar nachgewiesen wurde.

Alles andere anspräche keinem rechtsstaatlichen Empfinden.


17
 
 Bernhard Joseph 13. März 2019 
 

@Nachdenklich68

Ich stimme Ihnen zu, dass der Druck seitens der australischen Medien auf das Gericht (Jury und Richter) enorm ist und dies auch Einfluss auf das Berufungsverfahren haben wird. Ihr Pessimismus ist natürlich nicht aus der Luft gegriffen.

Die Frage ist, was in der Berufungsverhandlung als neue Beweismittel und Tatsachen doch noch ins Verfahren einfließt. Sie sind da sehr pessimistisch, es kann aber durchaus sein, dass die Verteidigung neue entlastende Tatsachen vorträgt.

Ihre Einschätzung, dass in dem derzeitig extrem kirchenfeindlichen Klima in Australien eine faire Berufungsverhandlung eher unwahrscheinlich ist, kann man durchaus teilen.

Vielleicht haben aber internationale Stimmen zu diesem Verfahren, die ja durchaus sich kritisch zum Urteil geäußert haben, auch ein nicht zu vernachlässigenden Gewicht. Australiens Justiz möchte in der Weltöffentlichkeit ja nicht wie eine Bananenrepublik dastehen.


15
 
 Smaragdos 13. März 2019 
 

Falls Kardinal Pell aufgrund seiner Berufung freigesprochen werden sollte (was ich schwer hoffe), wofür wird er dann bis dahin im Gefängnis gewesen sein? Für ein falsche Anschuldigung?? Und der falsche Ankläger kommt ohne Strafe davon? Kann man jemand ins Gefängnis schicken, bevor die allerletzte Instanz ihn schuldig gesprochen hat??


12
 
 Kirchental 13. März 2019 

@scheinfrager

Alles, was Sie in Spiegelstrichen anführen, stand nicht vor Gericht.

Es wird nur der Fall verurteilt, der Angeklagt ist.

Und wenn sich das Opfer nicht mehr erinnern kann, wenn bei Zeugenaussagen Ungereimtheiten auftreten
Immer wenn die Tat nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, muss der Angeklagte freigesprochen werden.

Natürlich kann er dann trotzdem Nachbarskinder missbraucht haben - aber das war halt nicht angeklagt!


10
 
 scheinfrager 13. März 2019 
 

@Bernhard Joseph

Hinsichtlich des Schuldspruchs natürlich.

Aber es gibt neben dem beweisbaren, was dem Schuldspruch idealerweise zugrunde liegt (was hier mgl. nicht der Fall ist, weshalb Berufung klappen kann), eben auch das was tatsächlich passiert ist.

Und man kann eben nicht daraus folgern, dass irgendein bestimmter Vorfall nicht nachgewiesen wurde, folgern, dass auch tatsächlich es überhaupt keine relevanten Vorfälle gab.

Man kann nur folgern, dass der Schuldspruch falsch war.


4
 
 Stephaninus 13. März 2019 
 

Wir waren alle am Prozess nicht dabei

darum finde ich es auch nicht gerechtfertigt, den Missbrauchten oder angeblich Missbrauchten in seiner Glaubwürdigkeit so locker in Frage zu stellen. Ich hoffe, dass das Berufungsverfahren - und nehme das auch an - nun alles für und wider nochmals ausgewogen prüft.


7
 
 serafina 13. März 2019 
 

Sehr traurige Nachricht

Mir fallen dazu folgende Schriftstellen ein:
„Wenn sie mich verfolgt haben, werden sie auch euch verfolgen (Joh. 15.20)“
oder
„der Gerechte muß viel leiden (Psalm 34)“

Auch vor 2000 Jahren wurde JEMAND unschuldig zum Tode verurteilt!
Möge der Blick aufs Kreuz Kardinal Pell jetzt viel Kraft und Trost geben und der ganze himmlische Hof – allen voran die allerseligste Jungfrau und Gottesmutter Maria – ihm in dieser schweren Zeit stärkend und tröstend zur Seite stehen.
Ich jedenfalls glaube weiterhin an seine Unschuld und werde ihn mit meinen Gebeten tragen, soweit es mir möglich ist.


14
 
 Msgr.Westenfeld 13. März 2019 

Fragwürdig! Msgr. Westenfeld

Es wurde zwar bereits von einem Verfasser geäußert, dass von dem "missbrauchten Opfer" nichts zu sehen und zu hören war, aber genau da habe ich auch meine Zweifel. Weshalb geht der vermeintliche Missbrauchte nicht in die Öffentlichkeit und hat den Mut, sich Auge in Auge dem Kardinal zu stellen. Es ist ja hinlänglich bekannt, dass es nicht wenige gibt, die insbesondere Priester beschuldigen, übergriffig geworden zu sein. Vielleich wollen diese sich aus irgend welchen dubiosen Gründen an der Kirche rächen. Es könnte wirklich so sein.


15
 
 Nachdenklich68 13. März 2019 
 

@aegidius

Sie haben (teilweise) Recht. Im deutschen Strafverfahren bzgl. der Berufung ist das so, wie sie es beschreiben. Im deutschen Zivilrecht dagegen ist in der Berufsinstanz die Bindung an die Tatsachenfeststellungen des Ausgangsrichters gegeben, wenn sie nicht den Denk- und Erfahrungsgesetzen widersprechen. Im angelsächsischen Recht entspricht die Berufung dagegen unserer Revision. Nur neue (!) Tatsachen und Beweismittel dürfen hier erhoben werden, die zum Zeitpunkt des Erstverfahrens nicht bekannt waren. Dies ist im kommenden Berufsverfahren bei Kardinal Pell nicht der Fall. Hier bleibt nur der Rekurs auf den Verstoß des Schuldspruches der Jury gegen die Denk- und Erfahrungsgesetze. Noch einmal: ich sehe dies für gegeben an!!! Ob die Berufungsrichter jedoch die Kraft haben, sich gegen eine breite Öffentlichkeit zu stellen, bleibt abzuwarten. Wenn dieser wünschenswerte Fall eintritt, werde ich sehr gerne der Einschätzung von @wadlberg zustimmen und ihm nachträglich recht geben.


12
 
 myschkin 13. März 2019 
 

Das ist sehr deprimierend,

es war aber absehbar, dass eine Strafzuteilung erfolgen wird.

Es ist zu hoffen, dass das Berufungsverfahren streng und fair ablaufen wird und auf die Klärung der Faktenlage aus ist. Nur wenn der Kardinal eindeutig der zur Last gelegten Taten überführt würde, wäre seine Verurteilung richtig. Das ist aber bislang nicht geschehen.


10
 
 Nachdenklich68 13. März 2019 
 

@Bernhard Joseph

Sie haben Recht. Es wäre jedoch möglich gewesen, dass sich der Richter hierzu nicht äußerst. Er hat - wenn Sie die entsprechenden Berichte nachlesen - sogar geäußert, dass er die Taten von Kardinal Pell für abscheulich erachtet. Auch hier hätte er einfach schweigen können. Das Problem ist, dass der Richter sich zustimmend (!) geäußert hat. In ähnlichen Fällen des angelsächsischen Rechts hat der Richter einfach nüchtern den von der Anklage erhobenen Tatvorwurf als von der Jury als erwiesen festgestellt. Was vorliegend das Problem ist: Der Richter hat sich über das Erforderliche hinaus (!) zustimmend zum Urteil und der moralischen Qualifizierung geäußert. P.s.: dies ist meine letzte juristische Einlassung hierzu. Eines sollte allen hier klar sein: sollte das Berufsgericht die Berufung ablehnen, heißt das nicht, dass Kardinal Pell schuldig ist. Leider wird der Grundsatz "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" im Gerichtswesen immer häufiger angewandt! Ich halte Pell für unschuldig!


16
 
 Aegidius 13. März 2019 
 

Nachdenklich68, Sie verwechseln möglicherweise Berufung (2. Tatsacheninstanz) und Revision. So ist es zumindest bei uns.


5
 
 Nachdenklich68 13. März 2019 
 

@wedlberg

P.s.: Ich habe neben Theologie auch Jura studiert. Vorliegend können Sie daher gerne feststellen, dass ich die Rechtslage pessimistisch einschätze. Ahnungslosigkeit ist eine Bewertung, die vorliegend jedoch falsch ist.


7
 
 mirjamvonabelin 13. März 2019 
 

Und es gibt nicht einen einzigen Zeugen

Stimmt das, ich habe gelesen das niemand den kennt der missbraucht worden sein soll.
Er sei nicht ein einziges mal öffentlich aufgetreten.

Da ist nur jemand der behauptet das jemand missbraucht worden ist. Und es gibt keinen einzigen Beweis ausser der Behauptung von wem eigentlich?

@AntlitzChristi
Jesus, der öffentlich verurteilt wurde.
Möge es Kardinal Pell auch so erkennen, er ist in besonderer Nachfolge Christi.


13
 
 wedlerg 13. März 2019 
 

@Nachdenklich68: absurd

Was sie schreiben ("Der Richter hätte seine Zweifel, dass dies alles unbeobachtet in 10min passieren konnte, zumindest äußern müssen, um der Berufung eine Chance zu geben.") ist völlig verfehlt. Sie scheinen vom Recht keine Ahnung zu haben.


Der Richter der ersten Instanz muss sein Urteil kohärent formulieren, sonst wäre das Urteil schon formal nicht haltbar.

In der zweiten Instanz wird nicht nur die Widerspruchsfreiheit des Urteils überprüft, sondern v.a. eine Überprüfung der Beweiswürdigung der ersten Instanz stattfinden.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass unabhängige Richter (denn dort entscheidet keine Jury) dieses Fehlurteil aufrecht erhalten.

Also bitte etwas weniger Polemik.


11
 
 AntlitzChristi 13. März 2019 
 

Jesus, der öffentlich verurteilt wurde.

Kardinal Pell nimmt in besonderer Weise am Schicksal Jesu teil. Beten wir, dass er sich ganz mit Christus vereinen kann. Der Herr möge ihm die diese Gnade schenken und ihm gute menschliche Begleiter zur Seite stellen.


22
 
 Gandalf 13. März 2019 

@Nachdenklich68

Mal abwarten, einige Rechtsexperten in austral. Medien haben das ja auch analysiert und nehme mal an, dass die das durchaus besser einschätzen können. Fazit: Pell-Berufung hat gute Chancen.. Dh. mal abwarten und für die neuen Richter beten und für Pell


19
 
 Nachdenklich68 13. März 2019 
 

Zu erwartende Feigheit Roms

Was wäre das für ein Zeichen, wenn Rom in einem kirchlichen Strafverfahren, das alle Aspekte berücksichtigt, mittels des Strengbeweisverfahrens feststellen würde, dass sich die Tatvorwürfe innerhalb von 10min nicht hätte ereignen können. Das deutsche Rechtssystem spricht hier von einem unauflösbaren Widerspruch gegen die Erfahrungsgesetze, was eine Verurteilung eigentlich (!) unmöglich macht. Darauf stützte sich auch der Freispruch des unten genannten Lehrers im Wiederaufnahmeverfahren. Wie der australische Richter bei Kardinal Pell hat sich auch der damalige Richter in Darmstadt im Ausgangsverfahren diesen Erfahrungsgesetzen verschlossen, wonach sich in beiden Fällen die angenommenen Tatumstände in 10min nicht ereignet haben können. Im angelsächsischen Recht sind jedoch bei einem Geschworenenurteil die Hürden viel höher. Zurück zum Anfang dieses Kommentars. Rom wird zu feige sein, ein Urteil zu fällen, das die Schuld von Kardinal Pell eindeutig verneint: Verweltlichung!!! Zeitgeist!!!


13
 
 Herbstlicht 13. März 2019 
 

Ich hoffe auf ein fair verlaufendes Berufungsverfahren.
So besteht zumindest die Chance, dass das ganze vermutete Lügengebäude in sich zusammenbricht.
Beten wir in diesen schwierigen Zeiten um Kraft für Kardinal Pell!


16
 
 Nachdenklich68 13. März 2019 
 

Berufung chancenlos

Ich habe die Urteilsbegründung des zuständigen Richters analysiert. Der Richter hat sich alle Mühe gegeben, das Urteil im Rahmen des - aus meiner Sicht perversen - angelsächsischen Systems hieb- und stichfest zu begründen. Aus meiner Sicht hat daher die in 3 Punkten eingelegte bzw. angekündigte Berufung, von der sich nur 1 Punkt auf die Sache an sich bezieht, keine Chance. Der Richter hätte seine Zweifel, dass dies alles unbeobachtet in 10min passieren konnte, zumindest äußern müssen, um der Berufung eine Chance zu geben. Dies hat er wohl bewusst nicht getan. Der Fall hat auffallende Parallelen zu einem hessischen Biologie- und Sportlehrer, der unschuldig zu 5 Jahren Haft wegen Vergewaltigung verurteilt wurde. Im Wideraufnahmeverfahren hatte sich herausgestellt, dass sich der falsche Tatvorwurf unmöglich in 10min abgespielt haben konnte. Der Lehrer verbüßte die volle Haftzeit. Er starb gebrochen kurz nach seinem Freispruch. Kardinal Pell wird leider (!!!) das Gefängnis nicht verlassen!


12
 
 nazareth 13. März 2019 
 

Ja! Beten wir

Danke @Eliah das denke ich auch! Katholiken erhebt euch im Glauben und bestürmt Maria. Wir haben den stärksten Schutz aller! Die unbefleckte Jungfrau allzeit siegreich in allen Schlachten!


20
 
 lakota 13. März 2019 
 

Beten wir für Kardinal Pell

selbst wenn er in der Berufung freigesprochen wird, muß er jetzt Monate im Gefängnis verbringen. Beten wir um Kraft und Trost für ihn!


23
 
 Bernhard Joseph 13. März 2019 
 

Angelsächsisches Rechtsystem

Dass der Richter, wie andernorts zu lesen ist, das Strafmaß eher nach unten geschraubt hat, mit dem Hinweis auf die Lebensleistung(!) von Kardinal Pell, darf man schon als Hinweis deuten, dass selbst der Richter den Schuldspruch der Jury für falsch hält. Er ist aber an den Jury-Spruch gebunden.

Leider liest man in der Presse nichts über die Merkwürdigkeiten und Absurditäten dieses Prozesses, dies mag auch daran liegen, dass sich Kardinal Pell immer klar bezüglich Sündhaftigkeit der Homosexualität öffentlich geäußert hat. Die Homo-Lobby ist in Teilen der Presse tief verwurzelt und prägt sukzessive die öffentliche Meinung in ihrem Sinne.

Dass Kardinal Pell Opfer einer Jury wurde, die ihn schon deshalb für schuldig hielt, weil er als katholischer Geistlicher die katholische Lehre immer klar vertreten hat, steht für den neutralen Beobachter dieses Prozesses außer Frage, denn die vorgeworfenen Tatabläufe sind schlicht absurd.


27
 
 Eliah 13. März 2019 
 

@ alle

Beten wir für Kardinal Pell! Satan wird nicht triumphieren, weil die Frau mit dem Kranz aus zwölf Sternen auf dem Haupt ihm den Kopf zertreten wird.


22
 
 Hadrianus Antonius 13. März 2019 
 

Pech gehabt

Kardinal Danneels wurde schon 1999 verurteilt wegen Vertuschung und Umsetzen eines pädophilen Priesters mit multiplem Mißbrauch vor und nach der versetzung;
Danneels wurde nur gerettet vor der Haftstrafe durch die Selbstaufopferung seines Weihbischofs Lanneau, der nicht antreten müßte wg. "todeskrank bei schwerer Krankheit".
Wahrscheinlich erhöhte PSA-werte, weil Lanneau erst 18 Jahre später hochbetagt stierf in seinen 90'er Lebensjahren.
Danneels selbst wurde vor wenigen Tagen stationär eingeliefert in das Krankenhaus und wird brav in seinem Bett sterben.
Jozef DeKesel machte in 2014 gerade das, was Barbarin 2012-2014 machte, und wurde von PFranziskus 2015 zu Erzbischof und Anfang 2016 zu Kardinal ernannt.
Alles nicht sehr kohärent.


15
 
 griasdigott 13. März 2019 

Berufung eingelegt

Laut kna beteuert Kardinal Pell seine Unschuld und geht in Berufung.

Er könnte also im nächsten Anlauf freigesprochen werden!


23
 
 mphc 13. März 2019 

Was sagen die offiziellen Menschenrechtsexperten

im deutschen Sprachraum zu diesem Schandurteil?


22
 
 mirjamvonabelin 13. März 2019 
 

Die Hölle tobt

Es ist grad so als ob Satan seine Macht zeigen will,
das er mit uns machen kann was er will.

Unschuldige werden verfolgt, ganz öffentlich,
Missbraucher werden hofiert, ganz öffentlich.


24
 
 Nachdenklich68 13. März 2019 
 

Parallelen

Im Zuge dieses Urteils und vor allem vor dem Hintergrund der sozialen und moralischen Situation von Kirche und Gesellschaft werden die Parallelen zur Spätantike immer deutlicher: Moralische Verkommenheit, Wertezerfall und Zerstörung gesellschaftlicher Übereinkünfte. Die Folge: das Ende des römischen Reiches. Und heute: das Ende des christlichen Abendlandes?


19
 

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