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"Wenn Straftäter preisgekrönt werden"

4. März 2019 in Prolife, 8 Lesermeinungen
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Heinrich-Böll-Stiftung ehrte die wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen in zwei Instanzen verurteilte Ärztin Kristina Hänel. „Wer Straftaten und Straftäter lobt, verlässt den Rechtsstaat.“ Gastkommentar von Hartmut Steeb


Berlin (kath.net) Die Heinrich-Böll-Stiftung verlieh der wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen (§219a StGB) in zwei Instanzen verurteilte Gießener Allgemeinärztin Kristina Hänel und den beiden Kasseler Frauenärztinnen Natascha Nicklaus und Nora Szász, den mit 10 000 Euro dotierten Anne-Klein-Frauenpreis. Die Laudatio hielt Annalena Baerbock, Bundesvorsitzende der Grünen. Die Heinrich-Böll-Stiftung ist eine parteinahe Stiftung von Bündnis 90/Die Grünen.

Mir klingen die Schlachtrufe in den Ohren, die ich mir Jahr für Jahr beim Marsch für das Leben in Berlin anhören muss: „Kein Gott, kein Staat, kein Patriarchat“. Das wird uns dort entgegengeschleudert, wenn wir uns dafür einsetzen, dass auch das noch nicht geborene Kind einen eigenen Rechtsanspruch auf Leben hat. Das ist meine Überzeugung, das sagt das Grundgesetz aus mit den grandiosen ersten Sätzen „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen aller staatlichen Gewalt. Jeder hat das Recht auf Leben…“ und das hat das Bundesverfassungsgericht in den einschlägigen Urteilen zu §§ 218 ff Strafgesetzbuch festgehalten. Ja, es gehört auch zur Freiheit des Menschen, Gott und erst recht auch ein Patriarchat ablehnen zu dürfen. Aber unser gesellschaftliches Zusammenleben wird ohne Staat nicht funktionieren. Wer ihn so grundsätzlich ablehnt wie jene grölenden Gegendemonstranten, stellt sich außerhalb dieser staatlichen Gemeinschaft. Solche Verfassungsfeindlichkeit kann nicht akzeptiert werden und der Staat darf das auch nicht tolerieren. Verfassungsfeindlichkeit muss geächtet werden.


Und nun stehen wir plötzlich vor der Situation, dass sich sogar staatliche subventionierte Institutionen gegen den Staat selbst richten. Denn ich denke, es gibt nur zwei Möglichkeiten: Wenn Straftäter preisgekrönt werden muss entweder die „Straftat“ in einer menschenverachtenden Diktatur geschehen sein oder es handelt sich bei jenen, die Preise verteilen, um Feinde des Rechtsstaates. Ja, man kann und darf Gesetze in einem demokratischen Rechtsstaat kritisieren und man kann und darf daran arbeiten, dass sie geändert werden. Man darf auch gegen eine gerichtlich ausgesprochene Strafe nach einem verlorenen Prozess in die Berufung gehen und Rechtsmittel einlegen, gerne bis zum obersten Gericht. Aber wer Straftaten und Straftäter lobt, verlässt den Rechtsstaat, stellt sich außerhalb der Verfassung, hat sich auf die Seite der Anarchie geschlagen.

Die Preisverleihung an Straftäter durch die Heinrich-Böll-Stiftung muss entweder schnell zurückgenommen werden (Irrtümer kann man ja korrigieren) oder dazu führen, dass die staatliche Subventionierung beendet wird. Und auch jenen, die bei einer solchen Preisverleihung mitgewirkt haben, brauchen eine deutliche Sanktion. Beim Fußballspielen gibt es gelbe und rote Karten. Wer bewusst und gewollt die Spielregeln missachtet und jene hofiert, die sie missachten, hat mindestens die rote Karte verdient. So geht es nicht.

Hartmut Steeb (Foto) ist der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz. Weitere kath.net-Artikel von und über Hartmut Steeb

Archivfoto Hartmut Steeb - Marsch für das Leben


Archivfoto Steeb (c) Rudolf Gehrig


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