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21 Punkte gegen Missbrauch: "Gemeinsame Verfahren verwirklichen"

22. Februar 2019 in Weltkirche, 10 Lesermeinungen
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Zum Beginn der bis Sonntag dauernden Kinderschutztagung veröffentlichte der Vatikan ein Papier mit 21 Vorschlägen, wie Bischöfe und Ordensobere Missbrauchsfälle aufarbeiten und neuen vorbeugen können


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Papst Franziskus hat den Teilnehmern des Anti-Missbrauchsgipfels im Vatikan zum Auftakt des Treffens 21 "Denkanstöße" übergeben, über die sie bei dem viertägigen Gipfel diskutieren sollen. Die Vorschläge stammen von Bischofskonferenzen und Kommissionen aus aller Welt. Kathpress dokumentiert das Dokument in einer eigenen Arbeitsübersetzung aus dem italienischen Original:

"Treffen zum 'Kinderschutz in der Kirche': Denkanstöße

1. Erarbeiten eines praktischen 'Vademecum', in dem Schritte spezifiziert werden, die von kirchlichen Autoritäten in sämtlichen Schlüsselmomenten von Missbrauchsfällen zu unternehmen sind.

2. Schaffung von Strukturen zur Anhörung, bestehend aus qualifizierten Experten, in denen auch eine erste Unterscheidung der Fälle der mutmaßlichen Opfer erfolgt.

3. Festlegen von Kriterien zur direkten Einbindung des Bischofs oder Ordensoberen.

4. Schaffung gemeinsamer Vorgehensweisen, um Anschuldigungen zu prüfen, zum Opferschutz und zum Recht auf Verteidigung der Beschuldigten.

5. Information der übergeordneten zivilen und kirchlichen Autoritäten mit Blick auf zivil- und kirchenrechtliche Normen.

6. Ausführen periodischer Überarbeitungen der Protokolle und Normen zum Kinderschutz in sämtlichen pastoralen Strukturen; Protokolle und Normen, die auf den Prinzipien von Gerechtigkeit und Nächstenliebe basieren und die integriert werden müssen, damit das Handeln der Kirche auch in diesem Bereich ihrer Mission entspricht.


7. Festlegen spezifischer Protokolle zum Umgang mit Anschuldigungen gegenüber Bischöfen.

8. Begleitung, Schutz und Sorge für die Opfer, indem diesen sämtliche Unterstützung angeboten wird, die für eine völlige Heilung nötig ist.

9. Schärfung des Bewusstseins für Ursachen und Folgen sexuellen Missbrauchs mit Hilfe ständiger Bildungsinitiativen für Bischöfe, Ordensobere, Kleriker und Pastoralreferenten.

10. Schaffung von seelsorglichen Wegen, durch Missbrauch verletzte Gemeinschaften zu heilen, sowie von Wegen der Buße und möglichen Wiedereingliederung für Schuldige.

11. Stärkung der Zusammenarbeit mit allen Menschen guten Willens und Mitarbeitern von Medien, um tatsächliche Fälle zu erkennen und von falschen zu unterscheiden: Anschuldigungen von Verleumdungen, Groll von Unterstellungen, das Gerede von übler Nachrede (vgl. Papstansprache an die römische Kurie, 21. Dezember 2018).

12. Erhöhung des Mindestalters für Eheschließungen auf 16 Jahre [Anm. d. Red.: im allgemeinen Kirchenrecht für beide Geschlechter].

13. Festlegen von Vorschriften, die die Mitwirkung von Laien als Experten bei Untersuchungen erleichtern und regeln sowie in den verschiedenen Stufen kirchenrechtlicher Verfahren zu sexuellem Missbrauch und/oder Machtmissbrauch.

14. Recht auf Verteidigung: Zu schützen ist auch das natürliche und kirchliche Recht auf Unschuldsvermutung, bis ein Beweis der Schuld des Beschuldigten erbracht ist. Daher muss vermieden werden, Listen von Beschuldigten zu veröffentlichen - auch von Seiten der Diözesen -, bevor Vorermittlungen laufen und ein endgültiges Urteil gefällt ist.

15. Einhaltung des traditionellen Prinzips der Verhältnismäßigkeit der Strafe zum verübten Vergehen. Beschluss, dass Priester und Bischöfe, die des sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen schuldig sind, ihre öffentlichen Ämter aufgeben.

16. Einführung von Regelungen für Seminaristen, Priesteramts- und Ordenskandidaten. Anfängliche und ständige Programme für diese zur Stärkung der menschlichen, geistigen und psychosexuellen Reife sowie interpersoneller Beziehungen und Verhaltensweisen.

17. Bei Ordens- und Priesteramtskandidaten Durchführung psychologischer Einschätzungen durch qualifizierte und renommierte Experten.

18. Festlegung von Normen, um den Wechsel von Ordens- oder Priesteramtsanwärtern von einem Seminar zum anderen ebenso zu regeln wie den von Priestern oder Ordensleuten von einer Diözese oder Kongregation in eine andere.

19. Formulierung obligatorischer Verhaltenskodizes für alle Kleriker, Ordensleute, Hilfspersonal und Freiwillige, um angemessenen Grenzen im Verhältnis persönlicher Beziehungen festzulegen. Spezifizierung nötiger Voraussetzungen für Personal und Freiwillige und Prüfung ihrer Strafregisterauszüge.

20. Bekanntmachung sämtlicher Informationen und Daten über die Gefahr von Missbrauch und seine Folgen sowie darüber, wie Anzeichen von Missbrauch erkannt werden können und wie sexuellen Missbrauchs Verdächtige angezeigt werden können. All dies muss in Zusammenarbeit mit Eltern, Lehrern, Fachleuten und zivilen Autoritäten erfolgen.

21. Es ist nötig, wo dies noch nicht geschehen ist, leicht zugängliche Einrichtungen zu schaffen, damit Opfer mutmaßlicher Delikte diesen anzeigen können: Einrichtungen, die unabhängig sind, auch von den örtlichen kirchlichen Autoritäten, und aus Experten bestehen (Laien wie Geistliche), die in der Lage sind, die Sorge der Kirche gegenüber allen zu vertreten, die sich durch unangemessene Verhaltensweisen von Klerikern verletzt fühlen."

Copyright 2019 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


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Lesermeinungen

 lesa 24. Februar 2019 

Herumreden ändert gar nichts. Die Erkrankung liegt nicht an der Peripherie !

"Stärkung der menschlichen, geistigen und psychosexuellen Reife sowie interpersoneller Beziehungen und Verhaltensweisen" beginnt in der Familie!
Dazu braucht es eine Verkündigung, die die Leute mit der von Gott geoffenbarten Lehre, wie sie im Katechismus und im Lehramt geschenkt ist, in Berührung bringt und nicht an dieser vorbei palavert oder sie relativiert und zerredet. (Als erstes jegliches Gendergift entfernen, vor allem aus der Liturgie - es sei denn, man riskiert, dass der Teufel noch mehr Einfluss bekommen soll in der Kirche. Nicht weiterschlafen!)

Viele Hirten und Gläubige sind versklavt und ferngesteuert vom Mainstream. Reduzieren der Elektronik, mehr Gebet und Stille.

Sammlung seelischer Kräfte, anstatt Entleerung in das allgemeine Geplätscher.

Ohrenfasten, Zungenfasten, Freitags wenn möglich auch Mittwochs etwas Reduktion von Speisen schaffen der geistigen Wohlstandsverfettung mit ihren Folgen Abhilfe ...


1
 
 Diadochus 22. Februar 2019 
 

Oberflächlich

Das ist mir alles zu oberflächlich und unverbindlich. Das taugt nichts. Die Katholiken und die Missbrauchsopfer in den USA werden und können damit nicht zufrieden sein. Sie wollen endlich die Entfernung und die Bestrafung der Schmutzfinken. Basta. Was soll die Herumeierei? Es ist doch alles bekannt. Nur, der Papst will nicht.


6
 
 hortensius 22. Februar 2019 
 

Beachtung der Zehn Gebote würde genügen!

Die Beachtung und Verkündigung der Zehn Gebote und der Sieben Sakramente würde genügen. Aber wenn sich kein Prediger und kein Psychologe mehr traut, die Homosexualität als Ursache der Missbräuche zu benennen, dann ist guter Rat teuer. Und wenn der Regens eines Priesterseminars offen erklärt, auch Priesterkandidaten mit homosexuellen Neigungen aufzunehmen, dann lasst alle Hoffnung fahren


9
 
 Montfort 22. Februar 2019 

So ein Durcheinander von Themen und Maßnahmen

würde in einem Bistum nichteinmal als "Arbeitspapier" durchgehen, vielleicht noch als Zettelchen-Mosaik nach einem allerersten Brainstorming.

Herr und Gott, sende Deinen Heiligen Geist, auf dass er Klarheit und Ordnung wirke!


12
 
 Pilgrim_Pilger 22. Februar 2019 
 

Gut gemeint, ist nicht immer gut gemacht

Täusche ich mich oder befassen sich die meisten der 21 Punkte mit den Auswirkungen und dem Handeln nach dem Missbrauch?

Sollte der Schwerpunkt nicht auf dessen vielfache Ursache (Homosexualität) und Verhinderung von Missbrauch aller Art gesetzt werden?

Sollte nicht überlegt werden wie Seilschaften und Netzwerke zerschnitten werden können, die diese Missbrauchsfälle vertuschen und vertuscht haben?


11
 
 Passero 22. Februar 2019 
 

Missbrauch des Missbrauchs

Zu Punkt 12:
Wieso wird nun verhindert, dass manche unter 16-Jährige, die geistig und körperlich entsprechend reif sind (das trifft auf viele Länder zu), kirchlich heiraten können?

Zu Punkt 17: „Bei Ordens- und Priesteramtskandidaten Durchführung psychologischer Einschätzungen durch qualifizierte und renommierte Experten."

Wir brauchen keine Psycho-„Experten”, sondern seelsorgliche Experten!
Diese Regelung wir mit ziemlicher Sicherheit dazu beitragen, dass sich noch weniger Männer dazu entschließen werden, Priester zu werden.

Fehlend: Mehr Hilfe und Rechte für die, die fälschlicherweise eines Missbrauchs beschuldigt werden!


10
 
 Hadrianus Antonius 22. Februar 2019 
 

Total daneben

Wie die Kardinäle Brandmüller und Burke in ihrem Brief vor der Synode schon schrieben und feststellten:
Hier ist das Sakrale betroffen, der fundamentale Wesensgrund der Hl. Kirche.
Davon ist in diesem Positionspapier, daß in jeder Firma entwickelt werden konnte, nicht im Geringsten die Rede.
Das st Totalversagen in fundamentis.


18
 
 wedlerg 22. Februar 2019 
 

Klingt nach Bürokratie und Absichtserklärungen

Ganz ehrlich: dieser Katalog ist sicher nicht die Lösung. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die bisherigen Regelungen die meisten dieser allgemeinen Regeln/Absichten nicht schon berücksichtigen.

Wenn dann wird man nur noch mehr runde tische und Bürokratie schaffen, aber wenig zielgerichtete Aufarbeitung und Bekämpfung der Missstände.


12
 
  22. Februar 2019 
 

Anzeige bei der Staatsanwaltschaft!

Präambel: Sofort Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, bevor man sich in die klerikalen Mühlen begibt!

Und wie ist Punkt 16 zu verstehen? Ist wohl Auslegungssache.


3
 
 Eichendorff 22. Februar 2019 
 

Gut

der Papst hat nachgedacht


0
 

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