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Zweite Heirat kein Kündigungsgrund

21. Februar 2019 in Deutschland, 22 Lesermeinungen
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Gerichtsurteil: Ein Arzt eines katholischen Krankenhauses darf nicht entlassen werden, weil er nach seiner Scheidung erneut geheiratet hat.


Erfurt-Köln (kath.net)
Ein Arzt eines katholischen Krankenhauses darf nicht entlassen werden, weil er nach seiner Scheidung erneut geheiratet hat. Diese Ansicht vertritt zumindest das Deutsche Bundesarbeitsgericht in Erfurt und hat am gestrigen Dienstag die Kündigung eines Chefarztes an einem katholischen Krankenhaus wegen dessen Scheidung und Wiederheirat für nicht rechtmäßig erklärt. Damit wurde die Revisionsklage des Krankenhauses unter Berufung auf das Europarecht zurückgewiesen.


Konkret bei dem Fall ging es um einen Chefarzt an einem kirchlichen Krankenhaus in Düsseldorf, der 2009 gekündigt wurde, weil er mit seiner zweiten standesamtlichen Hochzeit gegen die katholische Glaubens- und Sittenlehre verstoßen habe. Das Bundesarbeitsgericht gab dem Kläger jetz Recht und erklärte die Kündigung für unwirksam.

Das Erzbistum Köln kündigte am Dienstag an, das Urteil zu prüfen. Pressesprecher Christoph Heckeley betonte laut einem Bericht der "tagesschau", dass die Kirche heute eine solche Kündigung wohl nicht mehr aussprechen würde. 2015 hatten die katholischen Bistümer ihr Arbeitsrecht liberalisiert, inzwischen gilt in Deutschland die "strenge Loyalitätsanforderung" nur noch für verkündigungsnahe Berufe.


VIDEO-Statement Kardinal Brandmüller from kath.net on Vimeo.


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