Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Josef Grünwidl wird neuer Erzbischof von Wien
  2. Die Kirchenspaltung in Echtzeit verfolgen: Die Anglikaner zersplittern weiter
  3. Endlich ein Queergottesdienst im Fernsehen
  4. "Die Macht der Dummheit"
  5. Kardinal Sarah: Papst Leo kennt die Diskussion um die Messe im alten Ritus
  6. „Sind wir noch katholisch?“
  7. Papst Leo XIV. baut Regierung des Vatikanstaats um
  8. Die Polarisierung unserer Gesellschaft, und was dagegen unternommen werden kann.
  9. „Die Kirche hat ihre Mitglieder nie anhand ihrer Libido identifiziert“
  10. Grobes Zerrbild über Maria Vesperbild!
  11. Homosexualität in Gesellschaft und Kirche
  12. ‚Trump hat eine realistische Chance als großer Held aus der Geschichte herauszugehen‘
  13. Kraftvolle Grundsatzkritik an den Evangelischen Landeskirchen und irrlehrenden Theologien
  14. Papst Leo XIV. empfängt am 23. Oktober den britischen König Charles III.
  15. Staatsanwälte prüfen Beiträge der Linksjugend Hannover zum Mord an Charlie Kirk

Zweite Heirat kein Kündigungsgrund

21. Februar 2019 in Deutschland, 22 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Gerichtsurteil: Ein Arzt eines katholischen Krankenhauses darf nicht entlassen werden, weil er nach seiner Scheidung erneut geheiratet hat.


Erfurt-Köln (kath.net)
Ein Arzt eines katholischen Krankenhauses darf nicht entlassen werden, weil er nach seiner Scheidung erneut geheiratet hat. Diese Ansicht vertritt zumindest das Deutsche Bundesarbeitsgericht in Erfurt und hat am gestrigen Dienstag die Kündigung eines Chefarztes an einem katholischen Krankenhaus wegen dessen Scheidung und Wiederheirat für nicht rechtmäßig erklärt. Damit wurde die Revisionsklage des Krankenhauses unter Berufung auf das Europarecht zurückgewiesen.


Konkret bei dem Fall ging es um einen Chefarzt an einem kirchlichen Krankenhaus in Düsseldorf, der 2009 gekündigt wurde, weil er mit seiner zweiten standesamtlichen Hochzeit gegen die katholische Glaubens- und Sittenlehre verstoßen habe. Das Bundesarbeitsgericht gab dem Kläger jetz Recht und erklärte die Kündigung für unwirksam.

Das Erzbistum Köln kündigte am Dienstag an, das Urteil zu prüfen. Pressesprecher Christoph Heckeley betonte laut einem Bericht der "tagesschau", dass die Kirche heute eine solche Kündigung wohl nicht mehr aussprechen würde. 2015 hatten die katholischen Bistümer ihr Arbeitsrecht liberalisiert, inzwischen gilt in Deutschland die "strenge Loyalitätsanforderung" nur noch für verkündigungsnahe Berufe.


VIDEO-Statement Kardinal Brandmüller from kath.net on Vimeo.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Deutschland

  1. Mit allen Mitteln gegen das Recht auf Leben
  2. ALfA: Ohne Recht auf Leben gibt es überhaupt keine Rechte
  3. Deutsche Kirchenstatistik 2023: 20 Mill. 'Katholiken', aber nur 1,26 Mill. besuchen die Hl. Messe
  4. 131 Kirchenschließungen in Deutschland in 5 Jahren
  5. Neokolonialistische Außenpolitik auf marxistischem Boden
  6. Wohin steuert die katholische Kirche in Deutschland
  7. Das bundesdeutsche Bermuda-Dreieck der Großideologen
  8. Kirche muss reich an Glauben sein, nicht reich an Geld
  9. „Ohne Priester keine Kirche Jesu Christi“
  10. FDP-Tänzer wollen mit Urheberrecht Lebensschützern den Mund verbieten






Top-15

meist-gelesen

  1. Josef Grünwidl wird neuer Erzbischof von Wien
  2. "Die Macht der Dummheit"
  3. Die Kirchenspaltung in Echtzeit verfolgen: Die Anglikaner zersplittern weiter
  4. Endlich ein Queergottesdienst im Fernsehen
  5. Homosexualität in Gesellschaft und Kirche
  6. „Die Kirche hat ihre Mitglieder nie anhand ihrer Libido identifiziert“
  7. Papst Leo XIV. baut Regierung des Vatikanstaats um
  8. Island-Reise - Sommer 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  9. Kraftvolle Grundsatzkritik an den Evangelischen Landeskirchen und irrlehrenden Theologien
  10. Frankreich: Trappisten übergeben ihre Abtei an die Benediktiner von Barroux
  11. „Sind wir noch katholisch?“
  12. Kardinal Sarah: Papst Leo kennt die Diskussion um die Messe im alten Ritus
  13. Grobes Zerrbild über Maria Vesperbild!
  14. Bea, versteck ihn nicht, das sind die schönsten Perlen der Welt!
  15. Leo XIV. segnete „Deutschland dankt Maria“-Madonna auf dem Petersplatz

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz