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| ![]() Ermittlungen gegen Apostolischen Nuntius in Paris16. Februar 2019 in Aktuelles, 39 Lesermeinungen Erzbischof Ventura soll beim Neujahrsempfang der Pariser Bürgermeisterin einen jungen Mann vor Zeugen mehrfach am Gesäß gestreichelt und begrapscht haben. Paris-Vatikan (kath.net/pl) Gegen den Apostolischen Nuntius in Paris laufen staatlicherseits Ermittlungen. Erzbischof Luigi Ventura wird sexuelle Belästigung eines Mannes vorgeworfen, er habe während des Neujahrsempfangs der Pariser Bürgermeisterin Anne Hidalgo in einer Stadthalle am 17. Januar einen Mitarbeiter dreimal am Gesäß angefasst. Ein Sprecher der Stadthalle erläuterte der Nachrichtenagentur AP, dass Ventura mehrfach und vor Zeugen den jungen Mann am Gesäß gestreichelt und begrapscht habe. Der Mitarbeiter sei sehr überrascht gewesen und habe nicht gewusst, wie er sich verhalten solle. Dann habe er den Vorfall gemeldet und die Veranstaltung verlassen. Nach Angaben französischer Medien habe Staatsanwalt Remy Heitz Ermittlungen eingeleitet. Wegen der diplomatischen Immunität des Erzbischofs wird allerdings erwartet, dass die Ermittlungen auf Schwierigkeiten stoßen könnten. Der Vatikan erfuhr von den Vorfällen offenbar erst aus der Presse. Pressesprecher Alessandro Gisotti erläuterte, man wolle zunächst das Ergebnis der Untersuchungen abwarten, berichtete Vatican News. Der gebürtige Italiener ist seit 2009 Nuntius in Frankreich. Zuvor war er u.a. zwei Jahre (1999-2001) Nuntius in Chile gewesen, danach in Kanada. Euronews - Apostolischem Nuntius in Paris, Erzbischof Ventura, wird sexuelle Belästigung vorgeworfen (französisch) Foto Erzbischof Ventura © Vatikan Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuMissbrauch
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