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Programmbeschwerde an ARD nach Anne Will-Talkshow zu Abtreibung

7. Februar 2019 in Prolife, 24 Lesermeinungen
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„In der gesamten Sendung wird unterschlagen, dass Abtreibung einen einzigartigen ungeborenen Menschen tötet, und daß Abtreibung in Deutschland keinesfalls einfach ein ‚Frauenrecht‘ ist, sondern geduldete Straftat bleibt.“ Von Christiane Lambrecht


München-Berlin (kath.net/pl) kath.net dokumentiert die Programmbeschwerde der Vorsitzenden der Christdemokraten für das Leben/Bayern an die ARD nach der Talkshow von Anne Will über Abtreibung in voller Länge:

Sehr geehrte Frau Will,
sehr geehrte Intendanten der ARD,

meine heutige E-Mail an Sie ist eine offizielle Programmbeschwerde, denn in der o.g. Sendung „Anne Will“ haben Sie eindeutig gegen Ihren Auftrag als öffentlich-rechtlicher Rundfunk verstoßen.

Dazu zitiere ich das einschlägige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, BVErfGE 88, 203 ff., Nr. 185: „Der Schutzauftrag verpflichtet den Staat schließlich auch, den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewußtsein zu erhalten und zu beleben. Deshalb müssen die Organe des Staates in Bund und Ländern erkennbar für den Schutz des Lebens eintreten. […] Öffentlich-rechtlicher wie privater Rundfunk sind bei Ausübung ihrer Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) der Würde des Menschen verpflichtet[…]; ihr Programm hat daher auch teil an der Schutzaufgabe gegenüber dem ungeborenen Leben.“

Begründungen:

1. Alleine die Konstellation von fünf Frauen, die für Abtreibung sind, gegen einen Mann, der dagegen ist, ist tendenziös und kein seriöser Journalismus. Denn Frau Will war nachweislich „befangen“ und moderierte unprofessionell und tendenziös.

2. Die Sendung bagatellisierte zudem das Thema Abtreibung auf eine subtile Art, auch indem die Konsequenz der Abtreibung überhaupt nicht thematisiert wird. Abtreibung ist tödlich, das ist ein Fakt.


3. In der gesamten Sendung wird nicht nur unterschlagen, dass Abtreibung einen einzigartigen ungeborenen Menschen tötet, sondern auch, daß Abtreibung in Deutschland keinesfalls einfach ein „Frauenrecht“ ist, sondern eine geduldete Straftat bleibt. Der Gesetzgeber legt in § 218 und § 219 StGB Wert darauf, dass das Lebensrecht des ungeborenen Kindes ein eigenes ist, jedoch dem Selbstbestimmungsrecht der Frau bei bestimmten Indikationen untergeordnet werden kann. Deswegen die Beratungspflicht, bei der die Beraterinnen aufgefordert sind, FÜR das Lebensrecht des Kindes zu beraten. Der Preis für jede Abtreibung ist der Tod des ungeborenen Kindes. Niemand dachte 1995 daran, dass 97 Prozent der Abtreibungen aus “sozialer Indikation” erfolgen und deswegen pro Werktag alleine in Deutschland zwischen 360 und 400 Kinder vor ihrer Geburt im Mutterleib getötet werden.

4. Eine Sendung zum Thema Abtreibung im öffentlich rechtlichen Fernsehen mit einer Konstellation von fünf Frauen, die für Abtreibung sind, gegen einen Mann, der dagegen ist, ist tendenziös und kein seriöser Journalismus. Selbst wenn Sie die Moderatorin abziehen, ist 4:1 kein angemessenes Verhältnis.

5. Die Schlussaussage der Ärztin K. Hänel und von Frau Will beweisen besonders ausdrucksvoll und eindeutig die Befangenheit und Einseitigkeit von Frau Will. Frau Hänel: „Ich kann ja die Frauen nicht alleine lassen. …. Dass Kinder, die auf die Welt kommen gewollt sind, dass sie geliebt sind…. Das ist das, wofür ich mich einsetze. Das ist mein Traum, und wer Träume hat der gibt niemals auf“ wird von Moderatorin Anne Will so kommentiert: „Das ist aber ein sehr sehr schöner Schlusssatz“. Ich war schockiert. Denn dass Abtreibung nun ein „schöner Traum“ sein soll, dürfte weder in der ARD noch in unserem Land Konsens sein. Jedenfalls hoffentlich. Diese Schlusssequenz ist ein Offenbarungseid an Unmenschlichkeit und ethischer Schieflage.

Dass die Abtreibung von ungewollten Kindern ein „Traum“ ist, hat nebenbei gesagt ein besonderes „Geschmäckle“.

Ich hätte mir gewünscht, dass bei einem Thema, bei dem es um Leben oder Tod geht, eine paritätische Besetzung der Gäste vorgenommen wird.

Die ARD hat sich mit dieser Sendung keinen Gefallen getan. Sie fördern damit indirekt die Bagatellisierung von Abtreibungen. Mir macht es große Sorgen, dass die zunehmende eugenische Tendenz von Abtreibungen (9 von 10 Kindern mit Down-Syndrom werden abgetrieben) und nun der durch Frau Hänel neuen erstaunlichen Rechtfertigung „nicht geliebte Kinder dürfen mit gutem Gewissen abgetrieben werden“, den Schutz der Schwächsten unserer Gesellschaft weiter schrumpfen lassen.

Ich wünsche mir für künftige Sendungen zum Thema Abtreibung, dass beispielsweise eine Ärztin, die gegen Abtreibungen ist oder eine Beraterin, die schon vielen Frauen im Schwangerschaftskonflikt durch engagiertes Handeln und dem gemeinsamen Finden von Lösungen dazu verholfen hat, ihr Kind zu bekommen eingeladen werden. Oder eine Frau, die fast abgetrieben hätte und nun sagt, was ihr half. Oder jemand von den „sogenannten“ Lebensschützern – so das wording von Frau Will in der Sendung und damit ein nochmaliger Versuch von Frau Will, alle, die nicht für Abtreibung sind, in eine Ecke zu stellen. Zumindest sollten die Gäste paritätisch besetzt werden.

A propos: Diese Sendung war nach diesem wording wohl eine „sogenannte“ Talk Show mit einer nach meiner Überzeugung „sogenannten“ Journalistin.

Mit freundlichen Grüßen
Christiane Lambrecht
Landesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL) Bayern

Pressefoto Christiane Lambrecht, Vorsitzende der ´Christdemkraten für das Leben´ (CDL) Bayern


Foto Christiane Lambrecht (c) CDL Bayern/Christiane Lambrecht


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