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Die verlorene Ehre der Annegret K.-K.

19. Februar 2019 in Kommentar, 19 Lesermeinungen
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Die (traditionelle) Ehe erfüllt diese ‚Gemeinnützigkeit‘, deshalb steht sie „unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“, die "Ehe für alle" erfüllt dies nicht - Die Monatskolumne von Sebastian Moll


Linz (kath.net)
„Wir haben in der Bundesrepublik bisher eine klare Definition der Ehe als Gemeinschaft von Mann und Frau. Wenn wir diese Definition öffnen in eine auf Dauer angelegte Verantwortungspartnerschaft zweier erwachsener Menschen, sind andere Forderungen nicht auszuschließen: etwa eine Heirat unter engen Verwandten oder von mehr als zwei Menschen.“

An dieser Stellungnahme hält die neue Vorsitzende der CDU unbeirrt fest. In unserem heutigen Diskussionsklima ist eine solche Standfestigkeit beinahe schon heldenhaft zu nennen. Ja, im Grunde muss man sich wundern, dass AKK noch immer CDU-Vorsitzende ist. Denn ihren Widersachern fehlt es an Eifer nicht, ebenso wenig am Willen zur Verleumdung. So wird seit der oben zitierten Aussage immer wieder behauptet, Kramp-Karrenbauer habe die gleichgeschlechtliche Ehe auf eine Stufe mit Inzest gestellt.

Doch wo in ihrer Aussage steht irgendetwas davon? Kramp-Karrenbauer spricht von einer „auf Dauer angelegten Verantwortungspartnerschaft zweier erwachsener Menschen“ und nennt als Beispiel zwei miteinander verwandte Menschen. Es geht also um den Fall, dass beispielsweise Bruder und Schwester in einer Gemeinschaft zusammenleben, wie es unserem Land ja durchaus vorkommt. Davon, dass diese Geschwister miteinander sexuell verkehren, ist nirgendwo die Rede – weshalb der Zusatz „in eine auf Dauer angelegte Verantwortungspartnerschaft zweier erwachsener Menschen“ bei den meisten Verleumdern der CDU-Vorsitzenden unterschlagen wird (siehe u.a.: https://ze.tt/warum-kramp-karrenbauers-position-zur-ehe-fuer-alle-voll-daneben-ist-annegret-akk-cdu-lgbtq/).


Warum, so fragt Kramp-Karrenbauer völlig zu Recht, sollte dieses Geschwisterpaar nicht dieselben staatlichen Privilegien für seine Gemeinschaft einfordern wie es nun auch ein gleichgeschlechtliches Paar kann? Mit welcher Begründung könnte man diesem Paar dieses Recht verwehren?

An diesem Punkt offenbart sich bereits das gesamte Dilemma der Diskussion um die ‚Ehe für alle‘. Immer wieder wurde gefragt: „Warum dürfen nicht auch Homosexuelle heiraten?“ Die richtige Frage hätte lauten müssen: „Warum sollte der Staat die Verbindung zweier Menschen gleichen Geschlechts unter seinen besonderen Schutz stellen?“

Im Grunde ist es – man möge mir diesen profanen Vergleich verzeihen – wie bei der Gründung eines Vereins. Wenn man steuerliche Privilegien für seinen Verein einfordert, muss man nachweisen, dass dieser eine gemeinnützige Funktion erfüllt. Es ist eine Art Handel: Der Staat gewährt einer Einrichtung einen besonderen Status, weil dieser im Austausch dem Staat seine Unterstützung anbietet.

Die (traditionelle) Ehe erfüllt diese ‚Gemeinnützigkeit‘, deshalb steht sie „unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“ (Art. 6 Deutsches Grundgesetz).

Leider bleibt eine nähere Begründung an dieser Stelle aus. Aufschlussreicher war da schon Artikel 119 der Verfassung der Weimarer Republik aus dem Jahre 1919. Dort heißt es: „Die Ehe steht als Grundlage des Familienlebens und der Erhaltung und Vermehrung der Nation unter dem besonderen Schutz der Verfassung.“ Diese Begründung ist, auch wenn sie dreißig Jahre später nicht wiederholt wurde, zeitlos gültig.

Die Familie ist nach wie vor die Keimzelle der Gesellschaft und gehört somit zu jenen Einrichtungen, ohne die der Staat nicht bestehen kann. Deshalb und nur deshalb gewährt der Staat der Ehe seinen besonderen Schutz.

Konstellationen, die dieses Kriterium nicht erfüllen können, dürfen daher auch nicht auf ein Entgegenkommen des Staates hoffen. Eine solche Position zu vertreten, ist weder rückständig noch gefährlich, sondern einfach nur vernünftig.


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Lesermeinungen

 Steve Acker 26. Februar 2019 
 

Akk hat grad im Welt-Interview die Katze

aus dem Sack gelassen: Koalition mit den Grünen denkbar.
Auf die tollen "Werkstattgespräche" geb ich überhaupt nichts. Merkel ist ja immer noch da, und wenn ihr wae nicht in den Kram passt wird sie es einfach wegwischen.
Wenn die CDU eine Koalition mit den Grünen eingeht, dann gute Nacht.
Dann besteht freie Bahn für: Genderisieurng, Zerstörung der Familien,
weitere Deindustriealisieurng, Migration...


Zu der vorangehenden Diskussion über die Homoehe: Merkel hat das rafiniert eingefädelt. Sie wollte das "lästige" Thema vom Tisch haben. So hat sie in dem Interview kurz vor Ende der Legislaturperiode den Weg bereitet.
Dadurch dass sie selbst dagegen gestimmt hat, kann sie wie Pilatus die hände in Unschuld waschen.
Weiterer "vorteil" für sie.in dem "Jubelrausch" über die Homoehe wurde anschliessend das Netzwerküberwachungsgesetz durchgewunken.Es waren nur noch wenige Abgeordnete da, weil die anderen am Feiern waren.
so wurde ein wichtiger Schritt zum Überwachungsstaat gemacht.


1
 
 lakota 22. Februar 2019 
 

@Martin K.

Wenn eine Partei sich "christlich" nennt, würde mir eine christliche Politik schon reichen - die katholische Lehrmeinung muß sie nicht vertreten.
Was die Zentrumspartei angeht, habe ich vor vielen Jahren schlechte Erfahrungen gemacht. Was den Nutzen angeht kann ich auch PBC wählen - auch eine verschenkte Stimme.


2
 
 Martin K. 22. Februar 2019 
 

@lakota

Die CDU vertritt nicht die Lehrmeinung der Kirche, sondern die Durschnittsmeinung und von Christen in Deutschland. Diese war früher in vielen Punkten noch mit der Lehrmeinung der katholischen Kirche deckungsgleich, ist es jetzt aber nicht mehr. Wenn Sie eine katholische Politik ohne Kompromisse wollen, müssen Sie die Zentrumspartei wählen.


1
 
 Diasporakatholik 21. Februar 2019 
 

AfD-Sympathisanten basteln hier eine Art neuer "Dolchstoßlegende" - einfach schändlich!


0
 
 lakota 21. Februar 2019 
 

@Topi

Um es kurz zu sagen: Ohne Abstimmung, keine Homo-Ehe. Und für die Abstimmung war Merkel verantwortlich.


3
 
 Diasporakatholik 20. Februar 2019 
 

@topi - Sie behaupten weiterhin wahrheitswidrig, die Union habe die "Ehe für alle" eingeführt.

Das stimmt einfach nicht - Punkt!
Zwar hat die Kanzlerin bei der namentlichen Abstimmung auf der Beibehaltung des Fraktionszwangs verzichtet, denn die etwas 50 CDU-Abgeordneten um Spahn und andere hätte sich in dieser Frage eh nicht an die Fraktionsdisziplin gehalten, und das hätte sowohl die Kanzlerin selbst als auch die gesamte Union nachhaltig und auf lange Zeit öffentlich schwerst beschädigt, da ja leider auch fast drei Viertel der Deutschen lt. Meinungsumfragen für eine liberale Regelung sind.
Selbst wenn die CDU und CSU im letzten Bundestag geschlossen gegen die "Efa" gestimmt hätten (wovon niemals realistischerweise auszugehen war), hätte die geschlossen dafür stimmende linke Mehrheit aus SPD, Grünen und Linken auf jeden Fall eine knappe Mehrheit für die "Efa" erzielt - mit entsprechendem Auftrieb für diese Parteien bei der dann unmittelbar folgenden Bundestagswahl.

Eingeführt hat die "Ehe für alle" eine linke Mehrheit aus den 3 genannten Parteien - NICHT die Union!


2
 
 topi 20. Februar 2019 

@Diasporakatholik-Klage gegen Homo-Ehe

Gerne beantworte ich @Diasporakatholik auch die Frage, warum die AfD keine abstrakte Normenkontrolle (keine Klage)bezüglich der Homo-Ehe beim Bundesverfassungsgericht beantragt hat. Gemäß Art. 93 I Nr. 2 GG, § 76 I BVerfGG sind nur die Bundesregierung, eine der Landesregierungen oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestages antragsberechtigt. Auch das kann leicht im Netz recherchiert werden. Die AfD verfügt nicht über ein Viertel der Stimmen im Bundestag und ist daher nicht antragsbefugt.


7
 
 topi 20. Februar 2019 

@Diasporakatholik-was ist Wahrheit?

Ich habe an keiner Stelle behauptet, dass die CDU/CSU-Fraktion komplett für die Homo-Ehe gestimmt hat, denn das hätte bedeutet, dass der Fraktionszwang bestanden hätte. Damals, vor der Wahl 2017, sah der Koalitionsvertrag zwischen Merkel und der SPD die Abstimmung über eine "Öffnung" der Ehe für Homosexuelle NICHT vor. Die SPD wusste, dass Merkel die Koalition mit der SPD nach der Wahl brauchte und bestand auf der Homo-Ehe im neuen Koalitionsvertrag. Merkel hat daraufhin, bereits vor der Wahl 2017, also als der alte Koalitionsvertrag einer einer Bundestags-Abstimmung noch im Wege stand, in einer Interview, die Kehrtwende vollzogen und den Weg für die Abstimmung geebnet. Alles das aus Sorge daüber, dass die SPD sonst keinen neuen Koalitionsvertrag unterzeichnen würde. Frau Merkel und ihre Partei haben also durch ihr Verhalten die Homo-Ehe, aus Angst vor der SPD und in Zusammenarbeit mit ihr, eingeführt.
Näheres kann nachgelesen werden in 1 Mio Artikel im Netz.


8
 
 Diasporakatholik 20. Februar 2019 
 

@topi - Ihre Behauptung stimmt nicht

Es ist FALSCH zu behaupten, die Unionsparteien hätten die "Ehe für alle (Efa)" eingeführt!

Bei der entscheidenden Abstimmung in der letzten Legislaturperiode des deutschen Bundestages haben lediglich rd. 50 Abgeordnete der Unionsparteien für die Efa gestimmt - alle anderen Unionsabgeordneten - auch Bundeskanzlerin Merkel waren namentlich dagegen!

Das kann man alles namentlich nachlesen und prüfen.

Wer etwas anderes behauptet, lügt dreist.

Aber auch ohne die 50 Stimmen der Unionsabgeordneten hätte die "Efa" damals eine - allerdings knappe - Stimmenmehrheit im deutschen Bundestag gehabt.

Denn Linke, Grüne und SPD haben seinerzeit nahezu geschlossen dafür gestimmt.

Man kann natürlich fragen, warum denn die CDU oder wenigstens die CSU nicht Verfassungsklage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht haben?

Warum hat das denn auch die hier von einigen so hochgelobte AfD nicht getan?

Nun, 70% der Deutschen sind ja offensichtlich FÜR die "Ehe für alle"....


1
 
 Gambrinus 19. Februar 2019 
 

Die Kritik an der Schwulen"Ehe", selbst nach der Beschlussfassung im Bundestag, ...

... ist wirklich mutig. Hoffentlich folgen den Worten bald auch Taten!


12
 
 Thalelaios 19. Februar 2019 
 

Dank an @topi für den Quellenhinweis! Die AfD, die von den MSM

so gern als ein-Thema-Partei verleumdet wird, hat schon viele gute Gesetzesinitiativen auf den Weg gebracht, von den nicht wenige sich zu 100% mit katholische Lehre decken. Es wird nur sstematisch verschwiegen. Auch wenn die AfD keine explizit christliche Partei ist, so macht sie doch mit Abstand die christlichsten Vorschläge. Das liegt schlicht daran, dass sie sich dem Naturrechtsgedanken verpflichtet fühlt. Das sollten hier im Forum mal die Nörgler und Grätzer zur Kenntnis nehmen. Es macht naturrechtlich für eine Gesellschaft keinen Sinn, andere Beziehungen als die zwischen Mann und Frau zu privilegieren. Dass die praktizierte Homosexualität darüber hinaus ein Todsünde ist, wäre eine Sache, die von den Bischöfen zu verkünden ist, aber die sind ja mit der Selbstauflösung vollauf ausgelastet. Und es müssten dann wohl zu viele auf sich selbst zeigen.


19
 
 Winrod 19. Februar 2019 
 

AKK standhaft?

ES könnte gehen wie bei Merkel. Zuerst ist sie dagegen, dann plötzlich dafür.
Ich habe kein Vertrauen mehr in die CDU.


21
 
 Martin K. 19. Februar 2019 
 

@scheinfrager

"Denn die Ehe - sorry - ist erstmal nichts anderes als eine öffentliche Erklärung, dass man Sex miteinander zu haben gedenkt; deshalb gab es ja auch das Konzept einer nichtvollzogenen Ehe, nämlich wenn dass dann doch nichts mit dem Sex wurde."

Das stimmt auf das deutsche Eherecht bezogen so schon seit langem überhaupt nicht mehr. Das deutsche Eherecht fordert lediglich, dass Ehepartner Verantwortung füreinander übernehmen und eine Gemeinschaft eingehen. Ob in dieser Gemeinschaft exklusiver Sex stattfindet oder nicht, hat das Paar selber zu regeln. Liegt keine arglistige Täuschung vor, ist daher selbst Impotenz seit langem kein Grund, eine Ehe juristisch annullieren zu dürfen.

Allein an diesem Beispiel sieht man, wie sehr sich das Verständnis von Zivilehe und sakramentaler Ehe schon vor der Eheöffnung unterschieden haben. jede Diskussion, die das nicht beachtet, wird daher fruchtlos bleiben.


7
 
 antonius25 19. Februar 2019 
 

Will sie das Gesetz ändern oder nur Stimmen fangen?

„Wir haben in der Bundesrepublik bisher eine klare Definition der Ehe als Gemeinschaft von Mann und Frau."

Angesichts der von der CDU mitbeschlossenen Gesetzeslage ja offensichtlich nicht. AKK spricht das aber gar nicht an. Offensichtlich möchte sie es auch nicht ändern, sondern nur gutgläubige Christen nochmals zur Stimme für die CDU bewegen um dann die gleiche Agenda zu verfolgen wie Merkel oder im Beispiel unten Spahn.


21
 
 topi 19. Februar 2019 

CDU/CSU haben aber Homo-Ehe eingeführt

Auch wenn AKK schlaue Reden hält, wurde die Homo-Ehe definitiv von CDU/CSU eingeführt. Die AfD hingegen hat einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Homo-Ehe im Bundestag eingebracht. Bitte hier lesen http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/048/1904810.pdf


26
 
 Federico R. 19. Februar 2019 
 

Standhaft bleiben

Es werde "immer wieder behauptet, Kramp-Karrenbauer habe die gleichgeschlechtliche Ehe auf eine Stufe mit Inzest gestellt“. Wenn AKK das wahrscheinlich expressis verbis so noch nicht gesagt hat – es ist so! Wenn es sich um den sexuellen Vollzug geht (beim Inzest sowieso), dann ist beides unter „abartige, perverse Handlungen“ einzustufen, die in der Hl. Schrift eindeutig und scharf verurteil werden, z.B. vom Völkerapostel St. Paulus. Weder Homosexualität noch Inzest dienen/nutzen der Gesellschaft, sind alles andere als deren Keimzelle, sondern das genaue Gegenteil.

Chapeau, lb. Annegret! Und bitte in diesen (und anderen) Angelegenheiten unbedingt standhaft bleiben.


9
 
 scheinfrager 19. Februar 2019 
 

Fragestellung 2:

Ein paar Jahre später passiert dem Herr A schreckliches, irgendsoein kleines Menschlein, kaum aus den Windeln draußen, trampelt über seine Blumen; am Schlawitchen gepackt; kleines Menschlein heult und schreit nur; A schließt die alteingessenen Nachbarn aus, die haben sowas nicht.

Die Nachbarn CC schließt er auch aus, denn die können sowas ja nicht produzieren, folglich egal, was bei denen im Bett passiert; folglich klopft er bei den B an, drückt ihnen das schreiende Menschlein und die Rechnung für das Blumenbett in die Hand und die Sache ist erledigt.

A hat also aus der Information, dass Männlein B und Weiblein B verheiratet sind und deshalb mutmasslich Sex haben gefolgert, dass sie für das nervige Menschlein verantwortlich sind und die Rechnung ggf. zu zahlen haben.

Dass ein Männlein und ein Weiblein Sex miteinander haben wollen, ist somit für den Rest der Welt relevant, damit man weiß, wer für die Kinder verantwortlich ist, die nachher rumspringen. Bei Mann+Mann ist es egal.


1
 
 scheinfrager 19. Februar 2019 
 

Finde die Fragestellung noch nicht ganz passend:

"Die richtige Frage hätte lauten müssen: „Warum sollte der Staat die Verbindung zweier Menschen gleichen Geschlechts unter seinen besonderen Schutz stellen?“"

Sondern eigentlich eher:
"Warum sollte es Staat, Gesellschaft, Öffentlichkeit interessieren, wenn 2 Männer (exklusiv) Sex miteinander haben?"

Denn die Ehe - sorry - ist erstmal nichts anderes als eine öffentliche Erklärung, dass man Sex miteinander zu haben gedenkt; deshalb gab es ja auch das Konzept einer nichtvollzogenen Ehe, nämlich wenn dass dann doch nichts mit dem Sex wurde.


Warum es für die Gesellschaft relevant sein kann, wenn ein Männlein und Weiblein miteinander Sex haben, aber nicht relevant ist, wenn zwei Männlein das machen, einfach dargestellt:

A ist eigenbrötlerisch; seine Nachbarn sind ihm wurscht, solange sie nicht seine Blumen zertrampeln; zum Glück leben nur alte Leute in der Gegend; dann stellen sich neue Nachbarn vor; Herr B und Frau B, verheiratet; Herr C und Herr C auch verheiratet.


2
 
 Martin K. 19. Februar 2019 
 

Säkulare Antwort

"Warum, so fragt Kramp-Karrenbauer völlig zu Recht, sollte dieses Geschwisterpaar nicht dieselben staatlichen Privilegien für seine Gemeinschaft einfordern wie es nun auch ein gleichgeschlechtliches Paar kann? Mit welcher Begründung könnte man diesem Paar dieses Recht verwehren?"
Die Antwort ist aus säkularer Sicht leicht: Ehe konstituiert Verwandtschaft. Sie ist damit nicht nur eine Verbindung zwischen zwei Personen, sondern auch zwischen zwei Familien, was sich unter anderem im Erbrecht widerspiegelt.

"Die richtige Frage hätte lauten müssen: 'Warum sollte der Staat die Verbindung zweier Menschen gleichen Geschlechts unter seinen besonderen Schutz stellen?'"

Aus den gleichen Gründen, mit dem er Verbindungen zweier nicht verwandter Menschen unterschiedlichen Geschlechts unter seinen besonderen Schutz stellt. Die Erfahrung ist, dass kinderlose Ehen als dauerhafte Verantwortungsgemeinschaften sowohl die Gesellschaft als auch die durch sie verbundenen Familien stabilisieren.


4
 

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