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| ![]() Irischer Priester verweigert Pro-Abtreibungs-Politiker Kommunion2. Februar 2019 in Prolife, 7 Lesermeinungen Robert Troy hat für die Abschaffung des Lebensschutzes in der irischen Verfassung gestimmt. Ein Schreiben von Kardinal Ratzinger aus dem Jahr 2004 sieht Dublin (kath.net/LSN/jg) Weder Hogan noch Troy haben eine Stellungnahme zu dem Vorfall abgegeben. Die Sunday Times hat berichtet, dass er sich bei einem Requiem am 4. Januar ereignet hat. Troy gehört der bürgerlichen Volkspartei Fianna Fail an. In einem Interview im Dezember 2018 hat er eingeräumt, nach langen inneren Kämpfen und trotz Vorbehalten gegen eine Fristenregelung für die Aufhebung des achten Verfassungszusatzes gestimmt zu haben. Dieser hat den Lebensschutz für die Ungeborenen in der irischen Verfassung festgelegt. Das Referendum im Mai 2018 hat den Weg für die Legalisierung der Abtreibung geöffnet, die mit 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Bereits vor der Abstimmung hatten die irischen Regierungsparteien angekündigt, eine Fristenregelung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche in das Abtreibungsgesetz aufzunehmen, falls der achte Verfassungszusatz fallen sollte. Kevin Doran, der Bischof von Elphin (Irland), hat in einem Interview mit dem Fernsehsender RTE Katholiken, die für die Freigabe der Abtreibung gestimmt hat, die Beichte nahegelegt. kath.net hat hier berichtet: Irischer Bischof: Referendums-Befürworter haben gesündigt Kardinal Ratzinger hat im Jahr 2004 als Vorsitzender der Glaubenskongregation einen Brief an den damaligen Kardinal Theodore McCarrick gesandt, in dem er einige allgemeine Prinzipien für den Kommunionempfang insbesondere im Zusammenhang mit Abtreibung und Euthanasie festgelegt hat. Ratzinger stellt zunächst fest, dass eine formale Mitwirkung mit dem Bösen nie zulässig sei. Im Falle von Abtreibung und Euthanasie, die beide schwere Sünden sind, solle der Priester mit der betreffenden Person sprechen, die sich der formalen Mitwirkung daran schuldig gemacht habe. Kardinal Ratzinger schreibt ausdrücklich, dass diese bei einem Politiker durch Kampagnen für Abtreibung und Euthanasie und Beschließen entsprechender Gesetze gegeben ist. Der Priester solle die Person darauf hinweisen, dass sie nicht zur Kommunionspendung kommen solle, bis sie die Situation bereinigt habe. Sollten diese Maßnahmen keinen Erfolg haben und die Person trotzdem zur Kommunionspendung kommen, dann sei ihr die Kommunion zu verweigern, schreibt Kardinal Ratzinger. Dies sei keine Sanktion oder Strafe, der Kommunionspender urteile damit auch nicht über die subjektive Schuld der betroffenen Person. Die Verweigerung der Kommunion sei eine angemessene Reaktion auf eine objektive Situation der Sünde, schreibt der Präfekt der Glaubenskongregation.
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