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Schweizer Staatskirche ODER Kirchensteuer für Kirchenfeinde

30. Jänner 2019 in Schweiz, 14 Lesermeinungen
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Ein Urteilt des Schweizer Bundesgericht hat jetzt transparent gemacht, dass die staatlich-"katholische" Landeskirche Graubünden mit der katholischen Kirche wenig am Hut hat


Chur (kath.net)
Das Schweizer Bundesgericht hat in einem jüngsten Urteil eine Überweisung an eine umstritten Gruppierung durch die staatlich-"katholische" Landeskirche Graubünden als rechtens beurteilt und damit einen Rekurs des Bistum Chur gegen einen Beitrag in der Höhe von 15'000 Franken an die Beratungsstelle «adebar» abgewehrt. Die Landeskirche Graubünden unterstützt seit fünf Jahren einen Verein, für den sowohl Verhütung als auch Abtreibung kein großes Problem darstellt. Der Churer Bischof Vitus Huonder wollte mit Hilfe des Bundesgerichts der Schweiz verhindern, dass die staatlich-katholische Landeskirche Graubünden finanzielle Unterstützung an den Verein gibt, für den Abtreibung eine legitime Option darstellt. Bereits im Jahr 2012 hat der Corpus Catholicum, das Parlament der "Katholischen Landeskirche Graubünden", den umstrittenen Beschluss gefasst, die Schwangerschaftsberatungsstelle Adebar jedes Jahr mit 15.000 Franken zu unterstützen. Der Verein hält sowohl Verhütung als auch Abtreibung für legitim.


Für das Bistum Chur hat das Bundesgericht die rechtliche Lage transparent gemacht. Wörtlich heißt es in einer Stellungnahme: "Nun kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass es zulässig ist, wenn eine vom Staat geschaffene «Landeskirche» entgegen der Glaubenslehre der katholischen Kirche und entgegen eines materiell begründeten Antrags der Kirchenleitung eine Organisation wie «adebar» unterstützt. In der Schweiz muss es die katholische Kirche somit hinnehmen, dass der Staat einer von ihm geschaffenen Organisation erlaubt, von katholischen Gläubigen Steuern einzutreiben und mit diesen Finanzmitteln dann gegen Grundsätze der katholischen Kirche zu handeln. Der katholischen Kirche, um derentwillen die «Landeskirchen» bestehen sollten, kommt bei diesem Vorgang gemäss Urteil des Bundesgerichts lediglich die Rolle als «Dritter» zu. Sie ist also Zuschauerin."

Und das Bistum erklärt weiters: "Das Bundesgericht bezeichnet die «Landeskirche» als Teil der «Staatskirchenstruktur», die nach staatlichem Recht verfasst ist. Die Gelder, welche die «Landeskirche» eintreibt, sind nicht Gelder der katholischen Kirche, sondern als Kultussteuer staatliche Finanzmittel. Dies bedeutet, dass diese Mittel unabhängig von der katholischen Kirche und daher auch gegen ihre Glaubensvorgaben eingesetzt werden können. In der Konsequenz müssen katholische Kirchensteuerzahler in Zukunft damit rechnen, dass ihre Finanzmittel im Einklang mit staatlichem Recht für kirchenferne oder kirchenfeindliche Aktivitäten eingesetzt werden. In der Schweiz schafft der Staat mit den «Landeskirchen» rechtliche Gebilde, die einer eigenen Agenda folgen dürfen, ohne deswegen in der Öffentlichkeit darauf verzichten zu müssen, sich «katholisch» zu nennen. Gegen diese Täuschung und den Missbrauch ihres Namens kann die katholische Kirche in der Schweiz nichts tun, wie das Bundesgerichtsurteil nun zeigt. Das Bundesgericht hat diese Situation transparent gemacht."

In der Schweiz selbst wehren sich immer mehr Katholiken gegen das Staatskirchensystem und "treten" formal aus, um das Geld direkt dem Bistum Chur zu geben.


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