Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Der moralische Tiefpunkt des Friedrich Merz
  2. Vatikan führt neue Umweltschutz-Messe ein
  3. Vatikan reagiert auf 'Alte Messe'-Skandal von Franziskus
  4. Syrer schlug Küster mit 1,6 Meter langem Kruzifix nieder
  5. Herr Bätzing, haben Sie in solchen dunklen Stunden wirklich keine anderen Sorgen?
  6. Bayerische Verwaltungsgerichtshof: Kreuz in bayerischer Schule verletzt Glaubensfreiheit
  7. Präfekt Fernandez behauptete offenbar: Fiducia supplicans „wird bleiben“
  8. Priestermangel: Bischof hebt Sonntagspflicht teilweise auf
  9. „Dieser Erwählung und Berufung könnt ihr nur mit der bedingungslosen Bereitschaft entsprechen…“
  10. Richterwahl am Bundesverfassungsgericht: Wie CDU und CSU ihre Grundwerte aufs Spiel setzen
  11. Unterstützung der CSU für SPD-Kandidatin am Bundesverfassungsgericht möglich
  12. Voderholzer und Oster an Merz: "Es darf in Deutschland nie wieder Menschen zweiter Klasse geben."
  13. ChatGTP liefert Witze über Jesus und das Christentum, aber nicht über Mohammed und Islam
  14. Papst-Vertrauter deutet an, dass Leo XIV. im Herbst im Führungsteam viele Personen austauschen wird
  15. Kubicki: „Einem Staat, der bei Netzbeleidigungen gegen Politiker die Muskeln spielen lässt…“

Darf die Gebärmutter aus kirchlicher Sicht entfernt werden?

3. Jänner 2019 in Aktuelles, 33 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Glaubenskongregation hat heute dazu eine Stellungnahme veröffentlicht: "Antwort auf eine Frage über die Zulässigkeit der Hysterektomie in gewissen Fällen"


Vatikan (kath.net)
Ist die Entfernung der Gebärmutter aus kirchlicher Sicht erlaubt? Die
Kongregation für die Glaubenslehre hat dazu heute eine Antwort veröffentlicht:

Antwort auf eine Frage
über die Zulässigkeit der Hysterektomie in gewissen Fällen

Am 31. Juli 1993 hat die Kongregation für die Glaubenslehre Antworten auf vorgelegte Fragen zur „Gebärmutterisolierung“ und auf andere Fragen veröffentlicht. Gemäß diesen Antworten, die ihre volle Geltung bewahren, ist die Entfernung der Gebärmutter (Hysterektomie) moralisch erlaubt, wenn diese eine ernsthafte aktuelle Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Mutter darstellt. Als eine Form der direkten Sterilisation unzulässig sind hingegen die Entfernung der Gebärmutter und die Tubenligatur (Gebärmutterisolierung) mit dem Ziel, eine eventuelle Schwangerschaft zu verhindern, die eine Gefahr für die Mutter mit sich bringen kann.

In den vergangenen Jahren sind dem Heiligen Stuhl einige genau umschriebene Fälle vorgelegt worden, in denen es ebenfalls um Hysterektomie geht, die aber eine Sachlage betreffen, die sich von der 1993 geprüften unterscheidet, insofern es sich dabei um Situationen handelt, in denen die Fortpflanzung in jedem Fall nicht möglich ist. Die Frage und die Antwort, die nun zusammen mit einer erläuternden Note veröffentlicht werden, beziehen sich auf diese neue Sachlage und vervollständigen die 1993 gegebenen Antworten.


Frage: Wenn sich die Gebärmutter unumkehrbar in einem Zustand befindet, in dem die Fortpflanzung nicht mehr möglich ist, und erfahrene Ärzte zur Gewissheit gelangt sind, dass eine eventuelle Schwangerschaft zu einer Fehlgeburt führen wird, bevor der Fötus lebensfähig ist, ist es dann erlaubt, die Gebärmutter zu entfernen (Hysterektomie)?

Antwort: Ja, denn es handelt sich dabei nicht um Sterilisation.

Erläuternde Note

Die Frage bezieht sich auf einige extreme Fälle, die in den letzten Jahren der Kongregation für die Glaubenslehre vorgelegt worden sind und eine andere Sachlage betreffen als jene, die am 31. Juli 1993 negativ beantwortet wurde. Was die jetzt vorgelegte Frage wesentlich unterscheidet, ist die von erfahrenen Ärzten erlangte Gewissheit, dass eine eventuelle Schwangerschaft spontan zu Ende ginge, bevor der Fötus lebensfähig wäre. Hier geht es nicht um größere oder kleinere Schwierigkeiten oder Risiken, sondern um ein Paar, dem eine Fortpflanzung nicht möglich ist.

Das eigentliche Objekt der Sterilisation besteht darin, die Funktion der Fortpflanzungsorgane außer Kraft zu setzen. Die Unzulässigkeit der Sterilisation besteht im Nein zum Kind: Sie ist eine Handlung gegen das bonum prolis. In dem von der Frage erwogenen Fall weiß man jedoch, dass die Fortpflanzungsorgane nicht in der Lage sind, ein empfangenes Kind bis zur Lebensfähigkeit am Leben zu erhalten, also ihre natürliche prokreative Funktion nicht erfüllen können. Das Ziel des Fortpflanzungsprozesses besteht darin, ein Geschöpf zur Welt zu bringen; hier aber ist die Geburt eines lebenden Fötus biologisch nicht möglich. Deshalb stehen wir nicht bloß vor einem unvollkommenen oder risikoreichen Funktionieren der Fortpflanzungsorgane, sondern vor einer Situation, in der das natürliche Ziel, einem Kind das Leben zu schenken, nicht erreicht werden kann.

Der ärztliche Eingriff kann nicht als antiprokreativ betrachtet werden, weil es um eine objektive Situation geht, in der keine Prokreation und folglich auch keine antiprokreative Handlung möglich ist. Fortpflanzungsorgane zu entfernen, die nicht in der Lage sind, eine Schwangerschaft auszutragen, kann also nicht als direkte Sterilisation bezeichnet werden, welche als Ziel und als Mittel in sich unzulässig ist und bleibt.

Die Frage nach den Kriterien, um zu beurteilen, ob eine Schwangerschaft bis zur Lebensfähigkeit des Fötus fortgesetzt werden kann oder nicht, ist medizinischer Art. In moralischer Hinsicht bedarf es dabei jenes höchsten Grades an Gewiss-heit, der von der Medizin erreicht werden kann. In diesem Sinn ist die vorgelegte Antwort auf die Frage so weit gültig, als sie guten Glaubens gestellt worden ist.

Zudem bedeutet die Antwort auf die Frage nicht, dass die Entscheidung, eine Hysterektomie vorzunehmen, immer die bestmögliche ist, sondern nur, dass es sich dabei unter den oben erwähnten Bedingungen um eine moralisch erlaubte Entscheidung handelt, ohne dadurch andere Optionen (zum Beispiel den Rückgriff auf die unfruchtbaren Perioden oder die vollkommene Enthaltsamkeit) auszuschließen. Es obliegt den Ehegatten, im Gespräch mit den Ärzten und ihrem geistlichen Begleiter den Weg zu wählen, den sie einzuschlagen haben, indem sie die gewöhnlichen Kriterien der Stufung medizinischer Eingriffe auf ihren Fall und ihre Lebensumstände anwenden.

Papst Franziskus hat in der dem unterzeichneten Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre gewährten Audienz diese Antwort approbiert und ihre Veröffentlichung angeordnet.

Rom, am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre, 10. Dezember 2018.

Luis F. Kardinal Ladaria, S.I.
Präfekt

+ Giacomo Morandi
Titularerzbischof von Cerveteri
Sekretär


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Vatikan

  1. Vatikan hofft auf Spenden von US-Katholiken
  2. Heiligsprechung von "Internetpatron" Carlo Acutis am 7. September
  3. Pünktlich zum Giro d'Italia: Neues Papst-Wappen in Vatikan-Gärten
  4. Zeitung: Franziskus hinterließ Finanzloch von zwei Milliarden
  5. Kritik an 'Krippe von Bethlehem' im Vatikan – Jesuskind auf einem Palästinensertuch
  6. Medien: Haushaltsdefizit des Vatikans um 5 Millionen gestiegen
  7. Vatikan verbietet Messe im Alten Ritus für spanische Wallfahrer
  8. Vatikan: Erklärung Dignitas infinita über die menschliche Würde
  9. Keine öffentliche offene Aufbahrung mehr für tote Päpste
  10. Synode über Synodalität verwendet Bilder von Marko Rupnik






Top-15

meist-gelesen

  1. Papst-Vertrauter deutet an, dass Leo XIV. im Herbst im Führungsteam viele Personen austauschen wird
  2. Der moralische Tiefpunkt des Friedrich Merz
  3. Vatikan reagiert auf 'Alte Messe'-Skandal von Franziskus
  4. Herr Bätzing, haben Sie in solchen dunklen Stunden wirklich keine anderen Sorgen?
  5. Kirchensteuer – die wunderbare Geldvermehrung
  6. Kardinal Zen: Jesus Christus „hat uns Papst Leo XIV. geschenkt, der den Sturm beruhigen kann“
  7. „Dieser Erwählung und Berufung könnt ihr nur mit der bedingungslosen Bereitschaft entsprechen…“
  8. Präfekt Fernandez behauptete offenbar: Fiducia supplicans „wird bleiben“
  9. Voderholzer und Oster an Merz: "Es darf in Deutschland nie wieder Menschen zweiter Klasse geben."
  10. Vatikan führt neue Umweltschutz-Messe ein
  11. Blair und Brooke und ihre Rosenkränze
  12. Syrer schlug Küster mit 1,6 Meter langem Kruzifix nieder
  13. Richterwahl am Bundesverfassungsgericht: Wie CDU und CSU ihre Grundwerte aufs Spiel setzen
  14. Sogar die publizistische 'Links-Plattform' der DBK hat genug vom 'Alte Messe'-Bashing von Franziskus
  15. Papst Leo XIV. und die Herz-Jesu-Verehrung

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz