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Australischer Ex-Erzbischof in Berufung freigesprochen

6. Dezember 2018 in Weltkirche, 4 Lesermeinungen
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Die Staatsanwaltschaft hatte die vorgeworfene Vertuschung von sexuellem Missbrauch eines anderen Priesters nicht völlig zweifelsfrei nachweisen können.


Adelaide (kath.net) Ein Jahr Freiheitsstrafe, das hatte das zuständige Bezirksgericht gegen den früheren Erzbischof von Adelaide (Australien), Philip Wilson (Foto), wegen Missbrauchsvertuschung verhängt. Wegen einer Erkrankung war die Strafe von Gefängnis zu Hausarrest mit elektronischer Fußfessel umgewandelt worden. Nun wurde Wilson im Berufungsverfahren freigesprochen, denn die Staatsanwaltschaft hatte seine Schuld nicht völlig zweifelsfrei nachweisen können. Das berichteten australische Medien.


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Lesermeinungen

 queenbix 6. Dezember 2018 

Noch ein Wort zu Kardinal Pell:

Wie @girsberg schon anmerkte, wird Pells Prozess verschleppt. Auch Pell ist somit "kaltgestellt".

Pell war/ist ein richtig guter röm.-kath. Bischof. Man wirft ihm "Missbrauch" vor, der 30-40 Jahre her sein soll. Der eine Ankläger ist verstorben, der andere hat eine lange Liste Vorstrafen und ist generell kein Muster an Glaubwürdigkeit.

Pell soll zigmal nach der Messe in der Sakristei "Missbrauch" an Jungs betrieben haben. Auch an Orten und zu Zeiten, als Pell nachweislich ganz wo anders war.

Der Priester, der damals mit Pell reiste, ist jetzt 90+ und würde gern vor Gericht beeiden, dass er immer mit dabei war und dass nichts dergleichen vorgefallen ist.

Der alte Priester kann/darf aber (noch) nicht aussagen, weil der Prozess verschleppt wird. Manche sagen, man zögert alles raus, bis der alte Priester tot ist. Dann wird Pell vors Gericht gestellt und hat keinen Zeugen mehr, der ihn unter Eid entlasten kann.

Es wird da ein ganz übles Spiel gespielt, auf Kosten der Wahrheit.


12
 
 queenbix 6. Dezember 2018 

"kaltgestellt" ...

Das scheint das richtige Wort zu sein. Bei Wilson war es wohl so, dass er als junger Mann (noch nicht mal zum Priester geweiht damals!!!) in einem Seminar bzw. Gebäude ein und aus ging, in dem u.a. ein Priester wohnte, der "Missbrauch" betrieb (= homosexuell war und öfter einen Teenager zu sich aufs Zimmer holte).

Die "Vertuschung" soll sein, dass der junge Wilson den Priester damals nicht anzeigte. Wilson wurde Priester, später Bischof, und zwar ein recht guter, RÖMISCH-katholischer Bischof.

Nicht nachweisen: Natürlich nicht! Ich hab auch schon in einem Wohnblock gewohnt mit x Mietern. Wenn einer von denen Missbrauch betrieb, wie sollte ich das "wissen"???? Nur weil wir die gleiche Eingangstür benutzen (müssen). Da müsste jeder, der in dem Gebäude ein und aus geht, der "Vertuschung" angeklagt werden.

Für mich ist klar: Bischof Wilson wollte man kaltstellen durch diese irrwitzige Anklage. Gott sei Dank hat man nun anders entschieden: Im Zweifel FÜR den Angeklagten.


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 girsberg74 6. Dezember 2018 
 

„Nicht nachgewiesen“! - Es bleibt also etwas hängen.

Zu diesem Einzelfall will und kann ich nichts sagen. Mir fällt dazu nur die Situation von Kardinal Pell ein, dem man bislang Vertuschung anhängt. Er wartet auf einen Prozess, von dem Kenner sagen, dass dieser vielfach verschleppt wird. Nach meinem letzten Kenntnisstand kann er nicht weg (ausreisen), wird also auf diese Weise weltkirchlich „kalt gestellt“.

Das kann dann nicht nur australischen Kirchenhassern passen, sondern auch Leuten im „Stiefel“.


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 Nachdenklich68 6. Dezember 2018 
 

Laisierung im Juli 2018?

Dass eine Laisierung eines Erzbischofs wegen der Vertuschung (nicht Begehung!) von Missbrauchstaten möglich ist, was mir bisher nicht bekannt. Ist dies ein Fehler oder habe ich weitergehende Vorwürfe übersehen?


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