![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() USA: Sammelklage gegen Bischofskonferenz und Vatikan20. November 2018 in Aktuelles, 25 Lesermeinungen Die Anklageschrift spricht von endemischen, systematischen, verbreiteten Vergewaltigungen und Missbrauch. Sie beruft sich auf ein Gesetz zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens. Washington D.C. (kath.net/LSN/jg) Die Präambel der Anklageschrift gibt eine Übersicht über die Missbrauchsskandale in der römisch-katholischen Kirche der USA. Die Anklage betreffe die endemischen, systematischen, verbreiteten und allgegenwärtigen Vergewaltigungen und sexuellen Missbräuche der Kläger und der Mitglieder der Klägergruppen. Zu den Beschuldigten gehören Kardinäle, Bischöfe und Priester ebenso wie Laienmitarbeiter der katholischen Kirche, heißt es in der Anklageschrift. Die angeklagten Bischöfe hätten Missbrauchstäter beschützt und mit außerordentlichen Maßnahmen deren Fehlverhalten vertuscht. Die Priester seien von Pfarre zu Pfarre versetzt worden, ohne die Angehörigen der Pfarre oder die Öffentlichkeit über die möglichen Gefahren zu informieren, die von den Tätern ausgehen würden. Die Bischöfe hätten Kleriker, die Missbrauch begangen haben, nicht den Behörden gemeldet und manche sogar befördert. Die Anklageschrift zitiert dann den Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act (RICO), ein Bundesgesetz das 1970 zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens beschlossen worden ist. Sie erläutert dann, warum die römisch-katholische Bischofskonferenz der USA und der Heilige Stuhl unter die Bestimmungen des RICO Act fallen. Das unrechtmäßige Verhalten der Angeklagten habe gegen das Recht der Vereinigten Staaten, der Bundesstaaten, das Kirchenrecht und internationales Recht verstoßen, heißt es in der Anklageschrift weiter. Die Klage ist bei einem Gericht in Washington D.C. von Anwälten eingebracht worden, die Missbrauchsopfer in ähnlichen Fällen vertreten haben. Sie will nicht die strafrechtliche Verurteilung von klerikalen Missbrauchstätern erreichen. Die Kläger hoffen auf zivilrechtliche Schadenersatzzahlungen, unter anderem für medizinische Leistungen und entgangenes Einkommen als Folge der Missbrauchsfälle, sowie Ersatz der Rechts- und Gerichtskosten. Sie hoffen darüber hinaus, dass die Bischofskonferenz und der Heilige Stuhl durch die Klage veranlasst werden, den gesetzlichen Vorschriften entsprechend Missbrauchstäter an die zuständigen Behörden melden, sie aus der Seelsorge entfernen und ihre Namen der Öffentlichkeit bekannt geben, damit Eltern ihre Kinder in Zukunft schützen können. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||
![]() | ||||||
© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz |