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Köln: Keine Strafe für Plakat mit NS-Bezug in Marienbuchhandlung

9. November 2018 in Deutschland, 9 Lesermeinungen
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Die Staatsanwaltschaft Köln hat am Donnerstag entschieden, dass es sich beim Spruch "Abtreiben macht frei", der bei einer Kölner Marienbuchhandlung angebracht wurde, um eine freie Meinungsäußerung handle.


Köln (kath.net)
Die Staatsanwaltschaft Köln hat am Donnerstag entschieden, dass es sich beim Spruch "Abtreiben macht frei", der bei einer Kölner Marienbuchhandlung angebracht wurde, sich um eine freie Meinungsäußerung handle und die Verbrechen des Nationalsozialismus weder verharmlost, gebilligt oder geleugnet würden. Dies berichtet die "Kölner Rundschau". Zuvor hatte der Kölner Grünen-Bundestagsabgeordnete Sven Lehmann gegen den Inhaber der Buchhandlung Strafanzeige gestellt. Der Spruch sollte ein Slogan gegen Abtreibung sein und erinnert an den Schriftzug "Arbeit macht frei", der über dem Eingangstor des Konzentrationslagers Ausschwitz angebracht wurde.



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