200 Euro Strafe nach Störung einer Pro-Life-Veranstaltung24. Oktober 2018 in Prolife, 3 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
In Österreich hat das Landesverwaltungsgericht Salzburg eine Geldstrafe gegen radikale Abtreibungsbefürworter bestätigt, die am 27. Oktober 2017 mit einer Gegen-Demo eine Pro-Life-Veranstaltung gestört haben
Wien (kath.net) In Österreich hat das Landesverwaltungsgericht Salzburg eine Geldstrafe gegen radikale Abtreibungsbefürworter bestätigt, die am 27. Oktober 2017 mit einer Gegen-Demo eine Pro-Life-Veranstaltung gestört haben. Dies berichtet der "Standard". Die Polizei hatte damals die bis 20 Uhr angemeldete Gegenkundgebung um 17 Uhr aufgelöst. Grundlage für die Maßnahme ist ein neues Versammlungsgesetz. Dies sieht eine Schutzzone von 50 Metern vor, in der jeweils nur eine Demo erlaubt ist. Laut Polizei sind die Abtreibungsbefürworter der Aufforderung zur Einhaltung dieser Vorschrift nicht rechtzeitig nachgekommen und haben weiterhin Parolen geschrien. Daraufhin wurden die Personalien aufgenommen und es gab gegen 26 Teilnehmer der Gegenkundgebung eine Geldstrafe in der Höhe von 200 Euro.
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Lesermeinungen | Stefan Fleischer 24. Oktober 2018 | | | Nachdem immer mehr - wenn ich das richtig beobachte - auch die Fanclubs im Fussball etc. für die Polizeieinsätze zur Kasse gebeten werde, solle das eigentlich auch für die "Veranbsalter" solcher Gegendemonstrationen der Fall sein. | 6
| | | Eliah 24. Oktober 2018 | | | Verbesserungsvorschlag @ elisabetat: Statt der Geldstrafe an den Staat sollte es eine Zahlung an die jeweilige Lebensschutz-Organisation geben. | 4
| | | elisabetta 24. Oktober 2018 | | | Diese Maßnahme sollte in ganz Österreich Anwendung finden und rabiate Abtreibungsbefürworter bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Schutzzonen rigoros zu bestrafen. Immer wieder sorgen radikale Linke für kostenintensive Polizeieinsätze bei friedlichen Demonstrationen gegen Abtreibung, höhere Strafen als € 200,- wären daher angebracht. | 6
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