Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Eine „Erzbischöfin“ stürzt die Anglikanische Kirche ins Chaos
  2. Was Charlie Kirk Friedrich Merz antworten würde
  3. „Der Wahlausgang in Berlin im September 2026 gibt vielen Bevölkerungsgruppen Anlass zur Sorge“
  4. Fünf weibliche Opfer von Pater Marko Ivan Rupnik schreiben offenen Brief an Papst Leo XIV.
  5. Irreversibel – die Diktatur des Geschehenen. Wenn die Geschichte zum ‚Lehramt‘ wird
  6. Niederländischer Weihbischof Mutsaerts: „Kirche in der Krise – und wie wir sie nicht retten sollten“
  7. "Marsch für das Leben"-Grußwort des DBK-Vorsitzenden Wilmer verfehlt das Thema
  8. Katholische Cityseelsorge St. Gallen Mitveranstalter von ‚Drag-Show‘
  9. BDKJ und eine doch getaufte Kandidatin im Bundesvorstand
  10. Niederlande: Ein zweijähriges Kind wurde durch Euthanasie getötet
  11. Salzburg: 1.000 Gläubige bei Adoratio-Kongress zu "Himmlischer Friede"
  12. Bei öffentlichen Anlässen: Kanadas Militärkapläne dürfen nicht über Gott sprechen
  13. Der Katholik Macron wird bei keiner der drei Papstmessen in Frankreich mitfeiern
  14. Tausende Teilnehmer bei Pro-Life-Kundgebungen in Berlin, Köln und Zürich
  15. Wien: Rund 20.000 Teilnehmer bei ökumenischem "Marsch für Jesus"

Norwegens Oberster Gerichtshof stärkt die Gewissensfreiheit!

13. Oktober 2018 in Prolife, 2 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Katholische Ärztin war gefeuert worden, weil sie wegen der möglichen frühabtreibenden Wirkung kein Spirale einsetze – Oberster Gerichtshof gibt ihr Recht – Erzbistum Oslo hatte ihren Rechtsstreit moralisch und finanziell unterstützt


Oslo (kath.net/pl) Sie hatte sich geweigert, Spiralen einzusetzen und darauf hingewiesen, dass diese zur Frühabtreibung führen können. Daraufhin war sie gefeuert worden. Nun hat die Ärztin Dr. Katarzyna Jachimowicz vor Norwegens oberstem Gerichtshof Recht bekommen. Nach Entscheidung des Obersten Gerichtshofes darf die Ärztin für ihre Entscheidung Gewissensfreiheit in Anspruch nehmen, Gesundheitseinrichtungen müssen die Gewissensfreiheit respektieren. 2017 war bereits in einer niedrigeren Instanz zu ihren Gunsten entschieden worden, Gesundheitseinrichtungen hatten allerdings Widerspruch eingelegt. Das Urteil könnte europaweite Auswirkungen haben, hoffen Lebensschützer. Darüber berichteten „LifeSiteNews“ und weitere Medien.


Katarzyna Jachimowicz, aus Polen stammende Katholikin, hatte bereits 2011 bei ihrer Anstellung in der Kommune Sauherad gegenüber ihrem Arbeitsgeber klargestellt, dass jegliche Form der Abtreibung gegen ihr Gewissen und gegen die katholische Lehre verstoße. 2015 wurde sie entlassen, nachdem sie sich geweigert hatte, Spiralen einzusetzen. Sie hatte darauf hingewiesen, dass Spiralen in den Frühphasen der Embryonalentwicklung zur Frühabtreibung führen können.

Die Katholikin hatte nicht nur moralische, sondern auch finanzielle Unterstützung von der – keineswegs reichen – katholischen Diaspora-Erzbistum Oslo erhalten, außerdem bat das Erzbistum um Spenden in dieser Sache. Bischof Bernt Eidsvig hatte dazu im Juni 2016 geäußert: „Katarzyna Jachimowicz ist in grundlegenden Fragen des Schutzes menschlichen Lebens vom Moment der Empfängnis an ihrem Gewissen gefolgt. Die Diözese will Dr. Jachimowicz ihre grundsätzliche moralische Unterstützung ausdrücken. Wir ermutigen die Priester, Ordensleute und Laien, für sie zu beten und ihr menschliche und finanzielle Unterstützung zu geben.“


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Meinungsfreiheit

  1. Britische Regierung verweigert finnischer Abgeordneter Räsänen die Einreise
  2. US-Lebensschützer ändern Wortwahl nicht: Abtreibung ist Tötung eines Ungeborenen
  3. Finnische Politikerin Räsänen ficht Verurteilung wegen ‚Volksverhetzung‘ vor EGMR an
  4. Fluglinie zahlt Stewardess fast eine Million Dollar nach Kündigung wegen pro-life-Ansichten
  5. US-Stadt Louisville zahlt 800.000 Dollar an christliche Fotografin
  6. Ehemalige finnische Innenministerin Räsänen: „Was haben SIE in den letzten Jahren geschrieben?“
  7. „Meldestellen? … Diese Einrichtungen sind so komplett überflüssig!“
  8. Katholische Bischöfe Kanadas: Gesetz gegen "Hass" gefährdet Religionsfreiheit
  9. Christliche Organisation ADF unterstützt X bei Berufung gegen DSA-Strafe
  10. Großbritannien: Christlicher Pastor wegen Kritik am Islam und an Transgender verhaftet







Top-15

meist-gelesen

  1. Kurienkardinal Parolin nennt den „Lebensschutz“ eines der Schwerpunktthemen von Leos Frankreichreise
  2. Bruder von Leo XIV.: Papst hilft bei der Steuererklärung
  3. Bischof an Jugend: "Licht des neuen Afrikas liegt in euch"
  4. Wien: Rund 20.000 Teilnehmer bei ökumenischem "Marsch für Jesus"
  5. Tausende Teilnehmer bei Pro-Life-Kundgebungen in Berlin, Köln und Zürich
  6. Jesus in Hollywood: Eucharistische Prozession in den Straßen der Filmmetropole
  7. Papst-Vigil in Paris mit Jesus zugeschriebener "Heiliger Tunika"
  8. Katholische Cityseelsorge St. Gallen Mitveranstalter von ‚Drag-Show‘
  9. Niederlande: Ein zweijähriges Kind wurde durch Euthanasie getötet
  10. Leo XIV. besucht als erster Papst die wiederaufgebaute Notre-Dame
  11. Die Güte Gottes und die Freude am Glauben
  12. Zum Abschied einer Pastoralraumleiterin
  13. Der 11. September und die Notwendigkeit eines kämpferischen Christentums
  14. Was Charlie Kirk Friedrich Merz antworten würde
  15. Eine „Erzbischöfin“ stürzt die Anglikanische Kirche ins Chaos

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz