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Wie die irischen Medien die Wähler belogen haben

11. August 2018 in Prolife, 6 Lesermeinungen
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Die irischen Medien seien vor dem Referendum im Mai fast einstimmig für eine liberale Abtreibungsregelung eingetreten. Entscheidend sei die falsche Darstellung des Todesfalles einer schwangeren Frau gewesen, die von den Medien übernommen worden sei.


Dublin (kath.net/jg)
Die irischen Medien hätten die Wähler davon überzeugen können, dass der achte Verfassungszusatz, der den Lebensschutz der Ungeborenen festgelegt hat, für Frauen tödlich sein könne. Dies sei ein ausschlaggebender Faktor für die Abschaffung dieses Verfassungszusatzes bei der Volksabstimmung Ende Mai gewesen, sagt die irische Lebensschützerin Niamh Ui Bhriain.

Viele Wähler hätten ihre Ansicht zur Abtreibung bereits fünf Jahre vor dem Referendum geändert, als sie aus den Medien erfahren hätten, dass Savita Halappanavar aufgrund des achten Verfassungszusatzes hätte sterben müssen, sagte sie in einem Interview mit CRUX Now.


Drei voneinander unabhängige Untersuchungen hätten ergeben, dass Halppanavar an einer Blutvergiftung gestorben sei, die wegen medizinischer und organisatorischer Fehler im Krankenhaus Galway nicht rechtzeitig entdeckt worden sei, sagt Ui Bhriain.

Leider fehle der irischen Medienlandschaft die Vielfalt, bedauert sie. Presse, Fernsehen und Radio seien beinahe einstimmig für eine liberale Abtreibungsregelung eingetreten. Trotzdem hätten die Medien den Meinungsumschwung hinsichtlich der Abtreibung nicht herbeiführen können, wenn sie nicht den „Fake-News Sturm“ um den tragischen Tod von Savita Halappanavar entfacht hätten, stellt sie fest.

Eine Suche auf der Internetseite von RTE, des öffentlich-rechtlichen Senders der Republik Irland, mit den Worten „Savita, Abtreibung“ ergebe 19.800 Treffer seit 2013. Wer hingegen die Suchbegriffe „Savita, Sepsis“ eingebe, erhalte nur 66 Ergebnisse. Die Kombination „Savita, medizinischer Fehler“ bringe 114 Treffer.

Auch der Gesundheitsminister und der Premierminister hätten immer wieder behauptet, dass der achte Verfassungszusatz für den Tod und schwerwiegende Gesundheitsschäden von Frauen verantwortlich sei. Dies habe seine Wirkung nicht verfehlt. Bei Befragungen von Wählern nach der Stimmabgabe sei dieses Argument häufig als ausschlaggebend genannt worden, sagt Ui Bhriain.



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