Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Kardinal Woelki: Kirche ohne Priester wäre "nicht mehr katholisch"
  2. „Genau das, was wir heute in Deutschland beim Synodalen Weg erleben, dieselben Themen, Ansichten“
  3. US-Regierung kündigt nach Tod von Noelia Untersuchung gegen Spanien an
  4. Ehemaliger Bischof verteidigt Papst Leo XIV. gegen Vorwürfe im Zusammenhang mit Pachamama
  5. König Charles - Eine Botschaft zum Ramadan - Schweigen zum Osterfest der Christen!
  6. Norwegen: Bischof Hansen bittet, dass jeder Gläubige des Bistums Oslo zur Beichte geht
  7. „Einheit heilen, ohne Wahrheit zu verdunkeln“
  8. ACH TONI - hat der Wiener Dompfarrer ein Zölibatsproblem?
  9. Papst sprach mit Familie eines Opfers des Amoklaufs an Grazer Schule
  10. „Der heißeste Club der Stadt“: Warum New Yorks Jugend plötzlich die Kirchen stürmt
  11. „Die Bibel steht eindeutig im Visier der Regierung“
  12. Missio-Nationaldirektor P. Wallner sieht Renaissance des Glaubens
  13. „Kein bloßer Verein“: Kardinal Woelki betont die Kirche als „Leib Christi“
  14. Die Kraft der Auferstehung, der Wille zum Frieden und der Weg der Menschheit
  15. 'Um die Auferstehung Jesu Christi zu feiern'

OLG München erlässt einstweilige Verfügung gegen Facebook

23. Juli 2018 in Deutschland, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Ein Facebook-User hatte ein Zitat des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán gepostet und wurde daraufhin für 30 Tage gesperrt. Mit einer Anwaltskanzlei ist er jetzt gerichtlich gegen Facebook vorgegangen.


Regensburg-München (kath.net/pm)
Die Rechtsanwaltskanzlei REPGOW, die bereits über 150 Opfer von Facebook-Zensur vertritt, hat beim Oberlandesgericht München eine einstweilige Verfügung gegen Facebook erstritten. „Die Begründung des OLG verweist den Mythos vom ´virtuellen Hausrecht` endgültig in das Reich der Fabel“, so Kanzleiinhaber Christian Stahl in einer Aussendung am Freitag. Was ist passiert? Ein Mandant der Kanzlei REPGOW hatte bei Facebook ein Zitat des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán gepostet: "Wir betrachten diese Menschen nicht als muslimische Flüchtlinge. Wir betrachten sie als muslimische Invasoren. Um aus Syrien in Ungarn einzutreffen, muss man vier Länder durchqueren. Die Menschen rennen nicht um ihr Leben, sondern suchen ein besseres Leben. Die Flüchtlinge hätten vorher um ihre Aufnahme bitten sollen, stattdessen aber haben sie die Grenze illegal durchbrochen. Das war keine Flüchtlingswelle, das war eine Invasion. Ich habe nie verstanden, wie in einem Land wie Deutschland das Chaos, die Anarchie und das illegale Überschreiten von Grenzen als etwas Gutes gefeiert werden konnte."


Facebook hatte den Nutzer daraufhin für 30 Tage gesperrt, den Beitrag gelöscht und sich zur Begründung darauf berufen, dass der Beitrag Personen aufgrund ihrer Herkunft, Religion oder Rasse angreifen würde. Das Landgericht München I hatte den dagegen gerichteten Eilantrag noch aus formalen Gründen abweisen wollen, doch das OLG München (Beschluss vom 17.07.2018, Az. 18 W 858/18) wurde sehr deutlich: "Mit der Löschung des vom Antragsteller geposteten Textbeitrages hat die Antragsgegnerin von einer Befugnis Gebrauch machen wollen, welche in ihrer „Erklärung der Rechte und Pflichten" unter Nr. 5.2 geregelt ist. Bei diesem Regelwerk handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen der Antragsgegnerin im Sinne von § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB. […] Die Klausel 5.2 ist allerdings unwirksam, weil sie die Nutzer als Vertragspartner der Verwenderin entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB).“

Damit stellt sich das OLG München insbesondere gegen das OLG Karlsruhe, das noch vor ein paar Monaten die Gemeinschaftsstandards für AGB-konform hielt. Das OLG München sieht dagegen aufgrund der Drittwirkung der Grundrechte Facebook in der Pflicht, rechtmäßige Beiträge zuzulassen: „Im Hinblick auf die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte, insbesondere des Grundrechts des Nutzers auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG), muss deshalb gewährleistet sein, dass eine zulässige Meinungsäußerung nicht von der Plattform entfernt werden darf.“ Letztlich kommt das OLG München dann zu dem Schluss, dass die Äußerungen Orbáns auch nach den Gemeinschaftsstandards keine „Hassrede“ sind, und es damit an jeder Rechtsgrundlage für eine Sperrung fehlt.

REPGOW-Anwalt Christian Stahl erklärt dazu: „Die Entscheidung fügt sich nahtlos in eine ganze Serie einstweiliger Verfügungen ein, die wir in den letzten Monaten gegen Facebook erstreiten konnten. Damit errichtet die Justiz ein Bollwerk gegen die Zensurbestrebungen im Internet und hält das Recht der Meinungsfreiheit hoch.“


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Internet

  1. Papst an Mathematiker: Digitalen Raum menschlich gestalten
  2. Soros‘ Open Society Stiftungen unterstützen linke britische Internet-Wachorganisation
  3. USA: Keine Visa für Verantwortliche von Internet-Zensur
  4. Katholischer Podcast auf Platz 1 bei Apple Podcasts
  5. ‚Trusted Flagger’ – Meldestelle für fragwürdige Inhalte oder Zensur im Internet?
  6. Britische Behörden gehen rigoros gegen ‚Hassverbrechen’ in sozialen Medien vor
  7. Gesetz gegen ‚Hassrede’ in Irland könnte weltweite Internetzensur zur Folge haben
  8. 63 Prozent der Suchergebnisse auf Google News sind linkslastig
  9. Benutzerfreundliche Version der ‚Summa Theologiae’ im Internet verfügbar
  10. BREAKING NEWS - Facebook sperrt kath.net-Co-Herausgeber Christof Zellenberg nach Urlaubsvideo







Top-15

meist-gelesen

  1. Große SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  2. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  3. „Genau das, was wir heute in Deutschland beim Synodalen Weg erleben, dieselben Themen, Ansichten“
  4. Norwegen: Bischof Hansen bittet, dass jeder Gläubige des Bistums Oslo zur Beichte geht
  5. Kardinal Woelki: Kirche ohne Priester wäre "nicht mehr katholisch"
  6. „Der heißeste Club der Stadt“: Warum New Yorks Jugend plötzlich die Kirchen stürmt
  7. Kanada: 84-Jährige wegen Rückenschmerzen in Notaufnahme, bekommt als Erstes Sterbehilfe angeboten!
  8. US-Regierung kündigt nach Tod von Noelia Untersuchung gegen Spanien an
  9. König Charles - Eine Botschaft zum Ramadan - Schweigen zum Osterfest der Christen!
  10. Ehemaliger Bischof verteidigt Papst Leo XIV. gegen Vorwürfe im Zusammenhang mit Pachamama
  11. ACH TONI - hat der Wiener Dompfarrer ein Zölibatsproblem?
  12. Neuer Präfekt des Päpstlichen Hauses, Erzbischof Rajič, betont kirchliche Lehre zur Homosexualität
  13. Der Kreuzweg mit Papst Leo
  14. Papstsekretär: Leo XIV. bleibt "Padre Roberto"
  15. Missio-Nationaldirektor P. Wallner sieht Renaissance des Glaubens

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz