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| ![]() Redefreiheit: Jesuitenuni verliert Prozess gegen Professor10. Juli 2018 in Chronik, 7 Lesermeinungen Die Marquette University hat mit der Suspendierung von John McAdams gegen die akademische Freiheit und die Redefreiheit verstoßen. McAdams hat einen Studenten verteidigt, der die Homo-Ehe in einem Kurs der Universität kritisiert hat. Milwaukee (kath.net/LSN/jg) Mit dem Urteil des Höchstgerichts nahm ein dreieinhalb Jahre dauernder Rechtsstreit ein Ende, der über den Bundesstaat Wisconsin hinaus als bedeutend in der Auseinandersetzung zwischen politischer Korrektheit und Redefreiheit an den Universitäten gesehen wurde. Aufgrund des Urteils muss die Marquette University McAdams mit allen Rechten in der Position wieder einstellen, die er vor der Suspendierung innegehabt hat. In einem Blogeintrag im November 2014 hatte sich McAdams kritisch mit einer Dozentin der Marquette University befasst, die einem Studenten vorgeworfen hatte, seine Kritik an der Homo-Ehe sei eine Beleidigung für homosexuelle Studenten. Manche Meinungen seien nicht angebracht und homophobe Ansichten würden in dem von ihr unterrichteten Ethikkurs nicht toleriert. Nach dem Vorfall wandte sich der Student an die Universitätsleitung, um seine Bedenken vorzubringen. Die Gespräche verliefen fruchtlos und er besprach sich mit McAdams, der als Betreuer fungierte. Dieser griff den Fall auf und bat die Dozentin, ihm ihre Sicht der Dinge mitzuteilen, da er über den Fall schreiben werde. Er erhielt keine Antwort. Daraufhin veröffentlichte McAdams seine Stellungnahme und kritisierte die Dozentin, weil sie die Redefreiheit des Studenten einschränkte, der seinen Standpunkt mit Argumenten untermauert hatte. Im Dezember 2014 wurde McAdams von der Universitätsleitung unter Verlust seiner Bezüge suspendiert. Im September 2015 begann Überprüfungsausschuss der Universität mit der Untersuchung des Falles und gab im Januar 2016 die Empfehlung, den Professor für bis zu zwei Semester zu suspendieren. Im März 2016 verlangte Michael Lovell, der Präsident der Marquette University, eine schriftliche Entschuldigung von McAdams, in welchem er sein tiefes Bedauern zum Ausdruck bringen sollte und seinen Eintrag als rücksichtslos und mit der Mission und den Werten der Marquette University unvereinbar bezeichnen sollte. McAdams antwortete dem Präsidenten, er werde das Entschuldigungsschreiben nicht verfassen und klagte seinerseits die Marquette University. Er warf seinem Arbeitgeber vor, seine Verpflichtungen verletzt zu haben, weil das Vorgehen der Universitätsleitung die akademischen Freiheit und die Redefreiheit missachte. McAdams verlor in erster Instanz, führte den Prozess jedoch bis zum Obersten Gerichtshof des Bundesstaates, der ihm schlussendlich Recht gab. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuUSA
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