Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Mater populi fidelis
  2. Kardinal Müller: Der Progressismus, nicht die Tradition spaltet die Kirche
  3. Deutsche Bischöfe stellen sich que(e)r zur Lehre der Kirche
  4. Kardinal Schönborn stellt sich gegen das Kopftuchverbot
  5. Evangelische Pfarrerin segnet VIER Männer in sogenannter „Polyhochzeit“
  6. ‚Gute Laune‘-Tanzeinlage bei Messe zu Allerheiligen
  7. Vatikan kündigt bevorstehende Veröffentlichung eines Dokuments zu Monogamie an
  8. Vatikan möchte Seligsprechungsprozess für Isabella I. „pausieren, aber nicht beenden“
  9. Kardinal Fernandez, Präfekt des Glaubensdikasteriums: „Synodalität: Warum nein und warum ja?“
  10. Papst Leo XIV. schreibt Seminaristen: Priestersein ist „die vollkommene Hingabe des eigenen Lebens“
  11. „Ich hatte die Wahl, Jesus zu verleugnen, um freizukommen, aber ich sagte nein“
  12. Proaktiv für das Leben
  13. Ablösung der wegen der 1803 erfolgten Konfiszierung von Kirchenvermögen zu zahlenden Staatsleistung
  14. Schweizergarde: Jüdische Betroffene schildert Details zu antisemitischem Vorfall im Vatikan
  15. „Soll ich mich denen anschließen, die immer mehr polarisieren und nach links oder rechts rücken?“

Redefreiheit: Jesuitenuni verliert Prozess gegen Professor

10. Juli 2018 in Chronik, 7 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Marquette University hat mit der Suspendierung von John McAdams gegen die akademische Freiheit und die Redefreiheit verstoßen. McAdams hat einen Studenten verteidigt, der die ‚Homo-Ehe’ in einem Kurs der Universität kritisiert hat.


Milwaukee (kath.net/LSN/jg)
Der Oberste Gerichtshof des US-Bundesstaates Wisconsin hat einem Universitätsprofessor Recht gegeben, der die Jesuitenuniversität Marquette University wegen ungerechtfertigter Suspendierung geklagt hatte. Die Universität hatte John McAdams suspendiert, weil er in einem Blogeintrag das Recht eines Studenten verteidigt hatte, die „Homo-Ehe“ zu kritisieren.

Mit dem Urteil des Höchstgerichts nahm ein dreieinhalb Jahre dauernder Rechtsstreit ein Ende, der über den Bundesstaat Wisconsin hinaus als bedeutend in der Auseinandersetzung zwischen politischer Korrektheit und Redefreiheit an den Universitäten gesehen wurde.

Aufgrund des Urteils muss die Marquette University McAdams mit allen Rechten in der Position wieder einstellen, die er vor der Suspendierung innegehabt hat.


In einem Blogeintrag im November 2014 hatte sich McAdams kritisch mit einer Dozentin der Marquette University befasst, die einem Studenten vorgeworfen hatte, seine Kritik an der „Homo-Ehe“ sei eine Beleidigung für homosexuelle Studenten. Manche Meinungen seien „nicht angebracht“ und „homophobe Ansichten“ würden in dem von ihr unterrichteten Ethikkurs nicht toleriert.

Nach dem Vorfall wandte sich der Student an die Universitätsleitung, um seine Bedenken vorzubringen. Die Gespräche verliefen fruchtlos und er besprach sich mit McAdams, der als Betreuer fungierte.

Dieser griff den Fall auf und bat die Dozentin, ihm ihre Sicht der Dinge mitzuteilen, da er über den Fall schreiben werde. Er erhielt keine Antwort. Daraufhin veröffentlichte McAdams seine Stellungnahme und kritisierte die Dozentin, weil sie die Redefreiheit des Studenten einschränkte, der seinen Standpunkt mit Argumenten untermauert hatte.

Im Dezember 2014 wurde McAdams von der Universitätsleitung unter Verlust seiner Bezüge suspendiert. Im September 2015 begann Überprüfungsausschuss der Universität mit der Untersuchung des Falles und gab im Januar 2016 die Empfehlung, den Professor für bis zu zwei Semester zu suspendieren.

Im März 2016 verlangte Michael Lovell, der Präsident der Marquette University, eine schriftliche Entschuldigung von McAdams, in welchem er sein „tiefes Bedauern“ zum Ausdruck bringen sollte und seinen Eintrag als „rücksichtslos und mit der Mission und den Werten der Marquette University unvereinbar“ bezeichnen sollte.

McAdams antwortete dem Präsidenten, er werde das Entschuldigungsschreiben nicht verfassen und klagte seinerseits die Marquette University. Er warf seinem Arbeitgeber vor, seine Verpflichtungen verletzt zu haben, weil das Vorgehen der Universitätsleitung die akademischen Freiheit und die Redefreiheit missachte. McAdams verlor in erster Instanz, führte den Prozess jedoch bis zum Obersten Gerichtshof des Bundesstaates, der ihm schlussendlich Recht gab.



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

USA

  1. 10.000 Teilnehmer bei Staffellauf für den Lebensschutz in den USA
  2. Ein Zombie spaltet die amerikanische Rechte
  3. US-Vizepräsident Vance: Meine Kinder werden katholisch erzogen, hoffe auf Bekehrung meiner Frau
  4. Renaissance klassischer Bildung an US-Universitäten
  5. Karmeliter bauen gotisches Kloster in den Rocky Mountains
  6. US-Vizepräsident JD Vance besuchte Messfeier in der Grabeskirche in Jerusalem
  7. Designierter Präsident der Georgetown University lehnt Lehre der Kirche über Homosexualität ab
  8. US-Bischöfe haben wieder zur ProLife-Novene aufgerufen: Beten für das Ende der Abtreibung
  9. Kalifornien verpflichtet öffentliche Schulen, LGBT-Hotline auf Schülerausweise zu drucken
  10. Papst Leo besucht Italiens Präsident Mattarella - Papst fordert Unterstützung für Familien






Top-15

meist-gelesen

  1. Mater populi fidelis
  2. Deutsche Bischöfe stellen sich que(e)r zur Lehre der Kirche
  3. Die drei Nonnen von Goldenstein - Jetzt wird die Justiz aktiv
  4. Kardinal Müller: Der Progressismus, nicht die Tradition spaltet die Kirche
  5. ISLAND-REISE - SOMMER 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  6. Evangelische Pfarrerin segnet VIER Männer in sogenannter „Polyhochzeit“
  7. ‚Gute Laune‘-Tanzeinlage bei Messe zu Allerheiligen
  8. Kardinal Schönborn stellt sich gegen das Kopftuchverbot
  9. Kardinal Fernandez, Präfekt des Glaubensdikasteriums: „Synodalität: Warum nein und warum ja?“
  10. Papst Leo XIV. schreibt Seminaristen: Priestersein ist „die vollkommene Hingabe des eigenen Lebens“
  11. Auf den Spuren von Nicäa – Das Erste Konzil der Christenheit in einer neuen Dokumentation
  12. US-Vizepräsident Vance: Meine Kinder werden katholisch erzogen, hoffe auf Bekehrung meiner Frau
  13. Ein Zombie spaltet die amerikanische Rechte
  14. Ablösung der wegen der 1803 erfolgten Konfiszierung von Kirchenvermögen zu zahlenden Staatsleistung
  15. Vatikan kündigt bevorstehende Veröffentlichung eines Dokuments zu Monogamie an

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz