Missbrauchsvorwürfe gegen US-Bischof nach Untersuchung erhärtet4. Juli 2018 in Weltkirche, 3 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Altbischof von Cheyenne, Joseph Hart, war bereits verboten worden, öffentliche Gottesdienste zu feiern- Dem 86-Jährigen wird unter anderem vorgeworfen, während seiner Amtszeit in Cheyenne zwei Buben sexuell missbraucht zu haben
Washington(kath.net/KAP) Nach einer Untersuchung der Diözese Cheyenne im US-Bundesstaat Wyoming haben sich Missbrauchsvorwürfe gegen den emeritierten Bischof Joseph Hart bestätigt. Wie US-Medien am Dienstag (Ortszeit) berichteten, wird dem 86-Jährigen unter anderem vorgeworfen, während seiner Amtszeit in Cheyenne zwei Buben sexuell missbraucht zu haben. Ein externer Ermittler habe im Auftrag der Diözese "substanzielle neue Beweise" zu Tage gefördert, die den Geistlichen belasteten. Die Informationen seien an die Polizei weitergeleitet worden. Hart sei zudem verboten worden, öffentliche Gottesdienste zu feiern.
Der amtierende Bischof von Cheyenne, Steven Biegler, teilte in einer Stellungnahme mit: "Ich hoffe, dass unsere Untersuchung zu einer endgültigen Entscheidung der Glaubenskongregation führen wird, dass diese Anschuldigungen des sexuellen Missbrauchs gegen Bischof Hart glaubwürdig sind und disziplinarische Maßnahmen erfordern." Nichts sei wichtiger als die Sicherheit der Kinder. In Sachen Missbrauch gebe es "null Toleranz". Sämtliche Erkenntnisse in dieser Angelegenheit würden an die zuständigen Behörden weitergeleitet - "auch wenn die Anschuldigungen einen Bischof betreffen". Joseph Hart wurde 1976 zum Weihbischof in Cheyenne ernannt und übernahm zwei Jahre später die Leitung der Diözese. Im Jahr 2001 trat er im Alter von 70 Jahren von seinem Amt zurück. Bereits in den vergangenen Jahren gab es immer wieder Missbrauchsvorwürfe gegen Hart, der stets seine Unschuld beteuerte. Copyright 2018 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich Alle Rechte vorbehalten
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!
Lesermeinungen | SpatzInDerHand 12. Juli 2018 | | | @Ehrmann: 1.) auch ein 86-Jähriger muss sich der Gerechtigkeit stellen. Und wenn die Opfer und ihr Leid als Opfer anerkannt werden, bedeutet dies für sie oft auch einen ersten Schritt zur seelischen Heilung.
2.) Was wäre das denn für ein Bild, das die Kirche abgibt, wenn ein Missbrauchstäter in Amt und Würden bleiben würde? Ehrengast bei Festveranstaltungen wäre?
3.) STRAFE hat u.a. auch den Sinn der Abschreckung, man sollte dies nicht unter den Tisch fallen lassen.
Was ich aber nicht verstehen, Herr oder Frau Ehrmann: Woher diese große Eilfertigkeit, dass Vergehen eines hohen Klerikers nicht so breit ans Tageslicht befördert werden? Ein Bischof, der derart massiv gesündigt hat, ist zunächst nicht nur ein Bischof, sondern hauptsächlich ein Übeltäter.
Der Missbrauch von zwei Buben ist auch eine andere Kragenweite als ein Zölibatsverstoß mit einer erwachsenen Frau, die sich völlig freiwillig darauf einlässt. | 0
| | | Ehrmann 11. Juli 2018 | | | Barmherzigkeit braucheb wir doch alle - und sollen sie auch üben. Manchmal muß ein Chirurg auch schneiden, um ein größeres Übel abzuwenden. Aber warum wird ein 86Jähriger noch verfolgt - für Taten, die er vor seiner Amtsniederlegung vor 16 Jahren begangen haben soll? Die Opfer profitieren von neuerlichen Strafen für damalige Vergehen nicht - da möchte ich mich auf die Erfahrung der Hagiotherapeuten berufen, die davon ausgehen, daß wirkliche Heilung nur möglich ist, wenn man verzeihen kann. | 0
| | | mphc 5. Juli 2018 | | | Das tut weh. Cheyenne umfasst als Diözese ganz Wyoming, somit auch den Yellowstone-Nationalpark. Wir waren im August 2016 dort. Bei der Rückfahrt fanden wir am Lake Jane im benachbarten Teton-Nationalpark überragt vom 3000m hohen Teton-Gebirge eine Pforte der Barmherzigkeit an einer Herz Jesu-Kapelle in Holz-Blockbauweise. | 4
| |
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. |