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Katholische Kirche einigt sich mit GEMA auf neuen Gesamtvertrag

5. Juni 2018 in Deutschland, keine Lesermeinung
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Die Kirchengemeinden müssen die Vergütungen für die musikalischen Aufführungen nun nicht mehr selbst zahlen.


Bonn (kath.net/DBK) Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hat sich mit der GEMA auf eine neue Regelung zur pauschalen Vergütung von urheberrechtlich relevanter Musik bei Aufführungen auf Gemeindeveranstaltungen und Konzerten verständigt. Die Kirchengemeinden müssen die Vergütungen für die musikalischen Aufführungen nun nicht mehr selbst zahlen.

Der neu ausgehandelte Vertrag zwischen der katholischen Kirche und der GEMA hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Das gibt den katholischen Einrichtungen langfristig Planungs- und Rechtssicherheit bei der Durchführung der Veranstaltungen. Durch die Pauschalzahlung sind zahlreiche Veranstaltungen der kirchlichen Einrichtungen abgedeckt. Konzerte der Ernsten Musik oder Gospelgesang unterliegen lediglich einer Meldepflicht. Nur Konzerte der Unterhaltungsmusik sind vom Vertrag nicht erfasst und sind sowohl zu melden als auch zu vergüten. Zudem wurde der Vertrag mit Rückwirkung ab dem 1. Januar 2018 geschlossen. Somit sind bereits durchgeführte und gemeldete Veranstaltungen nachträglich von der neuen pauschalen Regelung erfasst. Bereits gestellte Rechnungen werden von der GEMA storniert, gegebenenfalls bereits bezahlte Rechnungen werden zurückerstattet.


„Wir freuen uns, dass es gelungen ist, mit der GEMA wieder eine vertragliche Regelung für die Musiknutzungen bei Aufführungen in kirchlichen Einrichtungen zu erreichen“, sagt Pater Dr. Hans Langendörfer SJ, Geschäftsführer des VDD.

In den Verhandlungen in 2017 konnte zunächst keine Einigung über einen neuen Pauschalvertrag zur Abdeckung von Musiknutzungen auf Kirchenfesten und in Konzerten erreicht werden. Zu weit lagen die Vorstellungen über die Geltungsdauer des Vertrages, über den Umfang der vertraglich zu vereinbarenden Meldepflichten und über die Höhe der jährlich zu zahlenden Vergütung auseinander.

Die Kündigung des bisher geltenden Pauschalvertrages durch die GEMA hatte vielfach zu erheblichen Verunsicherungen in den Pfarreien und Gemeinden geführt. „Ich bin der festen Überzeugung, dass mit dem neuen Pauschalvertrag eine gute Vereinbarung sowohl für die Urheber der Musikwerke als auch für unsere Einrichtungen gefunden wurde“, so Langendörfer.

Der VDD hat das Mandat, für die (Erz-)Diözesen und deren Einrichtungen in Deutschland Verträge mit den Verwertungsgesellschaften zu schließen.

Hinweis:

Das aktualisierte Merkblatt zur Nutzung von Musikwerken bei kirchlichen Feiern (GEMA) sowie der aktualisierte Fragebogen zu Musiknutzungen bei Konzerten und Veranstaltungen von Kirchengemeinden (VDD, GEMA) sind auf www.dbk.de unter „Über uns – Verband der Diözesen Deutschlands – Dokumente“ verfügbar.

Symbolbild: Kirchengemeinde singt



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