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Der (deutsch-kirchliche) Datenschutz-Irrsinn

28. Mai 2018 in Deutschland, 11 Lesermeinungen
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Das Erzbistum Freiburg muss jetzt einen Online-Livestream vom Fronleichnamsfest absagen. Grund ist die EU-weite Datenschutz-Grundverordnung sowie auf das neue kirchliche Datenschutzgesetz (KDG)


Freiburg (kath.net)
Die unter anderem von EU-Grünen gepushte und umstrittene EU-Datenschutz-Grundverordnung hat jetzt im kirchlichen Rahmen zu absurden Entwicklungen geführt. So wurde jetzt der Online-Livestream des Fronleichnam-Gottesdienstes aus dem Freiburger Münster abgesagt. Dies berichtet der SWR. Hintergrund sind laut dem Bistum datenschutzrechtliche Bedenken. Dabei verweist das Bistum auf die in Kraft getretene EU-weite Datenschutz-Grundverordnung sowie auf das neue kirchliche Datenschutzgesetz (KDG) der katholischen Kirche. Eine Internetübertragung sei angeblich jetzt nur mehr dann "rechtskonform" möglich, wenn jeder Gottesdienstbesucher und alle die Personen, die bei der Messe mitgestalten, vorab die Zustimmung zum Streaming geben würden. Laut der Diözese müssen diese Einverständnisse schriftlich dokumentiert werden.


Anmerkung der kath.net-Redaktion: In der ursprünglichen Version dieses Beitrages war versehentlich vom Bistum Münster statt vom Erzbistum Freiburg gesprochen worden. Wir bitten unsere Verwechslung zu entschuldigen.


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