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Der (deutsch-kirchliche) Datenschutz-Irrsinn28. Mai 2018 in Deutschland, 11 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Das Erzbistum Freiburg muss jetzt einen Online-Livestream vom Fronleichnamsfest absagen. Grund ist die EU-weite Datenschutz-Grundverordnung sowie auf das neue kirchliche Datenschutzgesetz (KDG)
Freiburg (kath.net) Die unter anderem von EU-Grünen gepushte und umstrittene EU-Datenschutz-Grundverordnung hat jetzt im kirchlichen Rahmen zu absurden Entwicklungen geführt. So wurde jetzt der Online-Livestream des Fronleichnam-Gottesdienstes aus dem Freiburger Münster abgesagt. Dies berichtet der SWR. Hintergrund sind laut dem Bistum datenschutzrechtliche Bedenken. Dabei verweist das Bistum auf die in Kraft getretene EU-weite Datenschutz-Grundverordnung sowie auf das neue kirchliche Datenschutzgesetz (KDG) der katholischen Kirche. Eine Internetübertragung sei angeblich jetzt nur mehr dann "rechtskonform" möglich, wenn jeder Gottesdienstbesucher und alle die Personen, die bei der Messe mitgestalten, vorab die Zustimmung zum Streaming geben würden. Laut der Diözese müssen diese Einverständnisse schriftlich dokumentiert werden. 
Anmerkung der kath.net-Redaktion: In der ursprünglichen Version dieses Beitrages war versehentlich vom Bistum Münster statt vom Erzbistum Freiburg gesprochen worden. Wir bitten unsere Verwechslung zu entschuldigen.
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Lesermeinungen| | Maltese 28. Mai 2018 | | | | ... Eintrittskarten und Übertragungen Die Frage, ob es zulässig ist Teilnehmer an einem Gottesdienst abzulichten ist grundsätzlich nicht Kern der DSGVO. Dabei geht es um das Recht am eigenen Bild und die sind im KunstUrhG geregelt. Für Veranstaltungen gibt es dazu eindeutige Urteile des Bundegerichtshofes (D), die grundsätzlich in die Richtung gehen, das die Teilnehmer einer Veranstaltung damit zu rechnen haben, dass sie fotografiert und gefilmt werden. Dieses Urteil wurde 2013 für Sportveranstaltungen gefällt. Wo es jetzt rechtliche Bedenken geben kann ist kann dies auf kirchliche Veranstaltungen übertragen werden (oder könnten dadurch Persönlichkeitsrechte verletzt werden - wenn man etwa an Konvertiten denkt, die möglicherweise Angst haben erkannt und bedroht zu werden). Kann dies nicht übertragen werden (was das Bistum wahrscheinlich rechtlich prüfen läßt) muß laut DSGVO das Einverständnis dokumentiert werden - was für Internetanwendungen einfach, für die Teilnehmer der Veranstaltung schwierig ist. |  1
| | | | | 28. Mai 2018 | | | | Information Nach der neuen Datenschutzgrundverordnung können personenbezogene Daten , dann verarbeitet werden, wenn dem Betroffenen bewusst ist, dass sie öffentlich erhoben werden. D. h. wenn ihm bekannt ist, dass es sich um eine öffentliche Veranstaltung mit Übertragung handelt können Messen gesendet werden. (Art 9 Abs2 e) DSGVO) Welches Ei sich die Kirche selbst daraus gelegt hat, enzieht sich meiner Kenntnis. |  3
| | | | | Maltese 28. Mai 2018 | | | | ... 2. Wenn nun ein Live-Stream abgesagt wird, dürfte das v.a. daran liegen dass für den Livestream ein Produkt eingesetzt wird, bei dem sich offenbar das Bistum nicht klar ist, ob und welche Daten von den PCs der Zuschauer es absaugt, bzw. was der Streaming-Dienst mit diesen Daten tut und wohin und an wen er sie weitersendet. Insofern ist nicht die DSGVO "absurd", sondern eher, dass man sich bisher um solche Dinge einfach nicht gekümmert hat. Insofern würde ich anraten, dass, bevor sich die allgemeine Empörung ala "Irrsinn unter dem Deckmantel des Datenschutzes" Bahn bricht, man sich vielleicht erst informiert um was es sich bei der Thematik konkret handelt. Es ist in keinster Weise "absurd", dass jemand der einen Livestream anbietet und dazu ein Fremdprodukt nutzt, sich vielleicht erst einmal Gedanken macht, ob und welche Daten dieses Produkt beim Zuseher des Streams erfasst und wohin es sie weiterleitet. Absurd ist eher, dass dies bisher nocht bereits geschehen ist. |  2
| | | | | MONIKA! 28. Mai 2018 | | | | USCA_Ecclesiam: zweierlei Maßstäbe? Also wegen Fußball-Übertragungen sehe ich kein Problem, denn es könnte auf der gekauften Eintrittskarte der Vermerk stehen, dass man einverstanden ist mit der FS-Übertragung. Oder? |  1
| | | | | 28. Mai 2018 | | | | Fiat iustitia et pereat mundus "Gerechtigkeit geschehe, auch wenn die Welt darob zugrunde geht."
In diesem bekannten Dictum dürfte allerdings das Wort "iustitia" = "Gerechtigkeit" fehl am Platze sein. Passender wäre wohl das Wort "ius" = (positives) "Recht", welches von irgendwem oder irgendeiner Instanz ziemlich willkürlich in die Welt gesetzt wird. Und das - wie man sieht - zu den absurdesten Konsequenzen führen kann. |  2
| | | | | Stefan Fleischer 28. Mai 2018 | |  | Ich persönlich glaube dass ein Katholik, welcher an z.B. an einer Fronleichnamsprozession teilnimmt, sich dessen bewusst sein sollte, dass dies ein Bekenntnis zum Glauben an die Realpräsenz unseres Herrn beinhaltet. Das ein solches Bekenntnis abgeschirmt von der Öffentlichkeit wenig Sinn macht, sollte einem vernünftigen Menschen ebenfalls klar sein. Dabei ist ihm bewusst, dass "wer sich vor den Menschen zu mir bekennt, zu dem werde auch ich mich vor meinem himmlischen Vater bekennen". Deshalb solle eigentlich die Zustimmung zu Aufnahmen vorausgesetzt werden können. Sollte er aber das alles nicht wissen, so wäre die Verantwortung für die mangelhafte Katechese zu prüfen. |  11
| | | | | Phil2 28. Mai 2018 | | | | an anderer Stelle Ich habe an anderer Stelle, weiß leidernicht mehr wo, gelesen, dass es für die Übertragung (z.B.) von Gottesdiensten auch darauf ankommt, wer der Übertragende ist. Ist es ein journalistischer Beitrag (etwa einer TV-Anstalt), so gelten dafür andere Maßstäbe, wie bei einer Pressestelle einer Diözese. Die ZDF-Fernsehgottesdienste sehe ich daher erstmal nicht gefährdet, wie der Verweis auf etwa Fußballspiele ja auch nahelegt.
Und was eigene Übertragungen betrifft, muss die Kirche vielleicht wirklich so vorsichtig sein und abwarten, wie sich die Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen entwickelt. Denn an Klagewilligen, die nur auf einen (vermeintlichen) Fehler warten, magelt es sicher nicht. |  5
| | | | | la gioia 28. Mai 2018 | | | |
Keine Übertragungen von hl. Messen mehr, auch nicht mehr aus Rom mit dem Segen urbi et orbi...Eigentlich darf man dann gar nichts mehr live senden... Welch ein Irrsinn, welch ein Schwachsinn - die Welt wird jeden Tag verrückter! |  13
| | | | | 28. Mai 2018 | | | | so geht also los.. Ja, so fängt man an, stück für stück alles zu verbieten, mit dem "mäntelchen", Datenschutz.
Bald dürfen dann wohl keine Messen mehr ins TV übertragen werden - ja Klasse.
Brüssel legt los |  16
| | | | | goldmund 28. Mai 2018 | | | | Datenschutz-Irrsinn Ich muss Thilo Sarrazin zustimmen.
Deutschland schafft sich wirklich ab.
Man kann über diesen Irrsinn nur noch den
Kopf schütteln. |  18
| | | | | USCA_Ecclesiam 28. Mai 2018 | |  | Vorauseilender Gehorsam oder zweierlei Maßstäbe? Wie sieht es dann eigentlich mit Fußball-Übetragungen aus? Muss da auch erst jeder Zuschauer zustimmen? |  22
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