
Schweden: Kleinstadt erlaubt Muezzinruf, verbietet Kirchenglocken23. Mai 2018 in Aktuelles, 30 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Kontroverse Diskussion in Schweden wird auch Wahlkampfthema
Stockholm (kath.net) Die schwedische Stadt Vexjö hält den Muezzinruf am Freitagnachmittag für zulässig. Für fast vier Minuten wird in der Kleinstadt künftig der Muezzin zu hören sein, sofern der Ruf eine vorgegebene Lautstärke nicht überschreitet. Das berichtete die Würzburger Tagespost. Die Entscheidung wird in Schweden kontrovers diskutiert und wird auch zum Thema im aktuell laufenden Wahlkampf um den nächsten Ministerpräsidenten. Denn der Pfarrer der katholischen Kirche St. Michael berichtete, dass seiner Kirche das Glockenläuten in den 1990ern sowie in den 2000ern verboten worden war, seine Kirche befindet sich nur einen guten Kilometer von der Moschee entfernt. Der katholische Priester fragt nach der Fairness dieser Entscheidung, man überlege, ob man den Antrag auf das Glockenläuten erneut stellen soll. 
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. |