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Vatikan erlässt Regelwerk für in Klausur lebende Ordensfrauen

15. Mai 2018 in Weltkirche, 14 Lesermeinungen
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Instruktion "Cor orans" ("Das betende Herz") regelt u.a. Gründung und Auflösung von kontemplativen Frauenklöstern sowie Bedingungen für die Unterhaltssicherung und die Veräußerung von Eigentum


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Der Vatikan hat rechtliche Regelungen für kontemplative Frauenorden erlassen. Die am Dienstag vorgestellte Instruktion mit dem lateinischen Titel "Cor orans" ("Das betende Herz") enthält Anwendungsbestimmungen zum Erlass "Vultum Dei Quaerere" von Papst Franziskus, den dieser im Juli 2016 zurückgezogen lebenden Ordensfrauen gewidmet hatte.

Zu den Neuerungen gehört die Verpflichtung für jedes Kloster, einer Föderation oder einer Ordenskonferenz anzugehören. Diese Zusammenschlüsse sollten bei Wahrung weitgehender Autonomie einer Isolation vorbeugen und mehr nach der geistlichen Ausrichtung denn nach regionalen Gesichtspunkten erfolgen, hieß es bei der Vorstellung des neuen Dokuments im Vatikan. Die Vorgaben sind binnen eines Jahres umzusetzen. Zuletzt war 1950 ein päpstliches Dokument zu Frauenklöstern erschienen.

Die 289 Artikel umfassende Instruktion "Cor orans" nennt unter anderem Bedingungen für die Gründung und Auflösung von Klöstern sowie für die Unterhaltssicherung und die Veräußerung von Eigentum. Geklärt werden in dem neuen Regelwerk ferner aufsichts- und weisungsrechtliche Fragen, die Organisation von Zusammenschlüssen und die Aus- und Weiterbildung, aber auch die Nutzung von Medien und Rahmenbedingungen des Klausurlebens.


Nach Vatikanangaben leben derzeit weltweit mehr als 37.000 Frauen in strenger Zurückgezogenheit als Nonnen. Kurienerzbischof Jose Rodriguez Carballo, Sekretär der vatikanischen Ordenskongregation, verwies bei der Vorstellung des Dokuments am Dienstag auf in jüngerer Zeit notwendig gewordene Klosteraufhebungen. Die Instruktion schließe hier eine Rechtslücke. Die Anwerbung ausländischer Nonnen zum Zweck, das Überleben des eigenen Klosters zu sichern, wird untersagt.

Nach der jetzigen Regelung dürfen zwischen einer Neugründung und einer formellen Errichtung als Kloster nicht mehr als 15 Jahre liegen. Man wolle keine Projekte in die Länge ziehen, die "keine vernünftigen Zukunftschancen" hätten, so Rodriguez. Für eine Neuerrichtung sind laut den Rechtsvorgaben acht Nonnen mit endgültigen Ordensgelübden erforderlich. Wenn ein selbstständiges Kloster die Grenze von fünf Mitgliedern erreicht, verlieren die Ordensfrauen das Recht zur Wahl einer Oberin.

Für den Fall, dass eine hinreichende Autonomie nicht mehr gewährleistet ist und ein Kloster einer anderen Einrichtung angeschlossen werden muss, klärt die Instruktion das Vorgehen.

Hinsichtlich der Weltabgeschiedenheit besteht das Dokument darauf, dass die Trennung "tatsächlich und wirksam, nicht nur symbolisch oder spirituell" gestaltet sein muss. In manchen Punkten, etwa der Erlaubnis für Nonnen, für eine befristete Zeit die Klausur zu verlassen, werden die Befugnisse der Ordensoberin gestärkt und teils männlichen Ordensoberen angeglichen.

Kurzvideo: Ordensfrauen und -männer geben Zeugnis über das Geweihte Leben (engl.)


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Lesermeinungen

 Marie Madeleine 23. Mai 2018 
 

Gute Sache!

Ich finde die Instruktion besonders für Deutschland gut. Welchen Sinn hat es wenn 5 oder weniger Schwestern darauf beharren in einem Kloster zu bleiben; aber das Ordensleben nicht richtig gelebt wird. Um Abhilfe zu schaffen holt man sich aus Asien junge Frauen, die aber, weil sie nicht gut Deutsch können, im Konvent nur als Putzerinnen fungieren. Solche versteckte mittelalterliche Unterrückung geht nun nicht mehr. Gott sei Dank! Jetzt müssen sich die Priorinnen auch verantworten und können nicht mehr unter dem Deckmantel des Gehorsams sich alles leisten.


0
 
 Lämmchen 22. Mai 2018 
 

wo ist das Problem

wie bereits richtig erwähnt wurde, werden auch Schwestern aus dem Ausland von ihren Orden bzw. Kongregationen und anderen geistlichen Insituten in der gesetzlichen Krankenkasse versichert (so in Deutschland).
Liebe Christine.klara.mm, es ist offensichtlich, dass Sie sich in der Materie nicht wirklich auskennen, all ihre Fragen sind bereits in einigen internationalen Gemeinschaften übliche Praxis und - noch, bei der politischen Lage weiß man ja nie - z. B. überhaupt kein Problem, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
Wo eine Wille wäre, wäre auch ein Weg.
Man vergisst leider allzu oft, dass auch die Missionare Ausländer waren, wären die nicht in die fremden Länder gegangen.... aber heute hat man den Hochmut und will sich nicht von den ehemaligen Missionsländern re-missionieren lassen. Auch, oder vielleicht sogar gerade, durch kontemplative Orden erfolgt die Neuevangelisierung. Man sieht leider immer wieder, wie wenig dieser Dienst an der Kirche wertgeschätzt wird.


1
 
  17. Mai 2018 
 

Die ansässigen Frauenorden sind oft völlig veraltet, so dass junge Nonnen aus Übersee importiert

werden müssen, um die alten, einheimischen zu pflegen - so sieht's doch aus. Von wegen kostenaufwändig: Durch den "Import" aus dem Ausland sparen die Klöster doch enorme Summen für die Krankenpflege!


1
 
 Walahfrid Strabo 17. Mai 2018 

@Schlegl

Ihr Hinweis zur Krankenversicherungspflicht ist völlig korrekt. Diese gilt aber für alle (zumindest in D), von dem her ist es unerheblich, ob inländische Frauen um Aufnahme bitten oder ausländische (egal ob EU oder nicht). Die Beiträge muß das Kloster/Orden für jeden bezahlen.


3
 
 ThomasR 16. Mai 2018 
 

@Schlegl

die meisten Ordensgemeinaschaften (auch kontemplativ) haben ausreichend Vermögen um sowohl ausländische als auch inländische Schwestern entweder privat oder gesetzlich bei einer Krankenkasse zu versichern.
Die meisten kontemplativen Orden wurden von Ihren Stiftern auch mit Vermögen (Wald, Ackerland, Zinshäuser) ausgestattet, bzw.das Vermögen (Wald, Ackerland, Zinshäuser) hat sich über Jahrhunderte aus Ausstuer der Schwestern angesammelt. So arm sind alle kontemplativen Orden auch nicht, sonst hätten die Diözesen nicht soviel Interesse (wie z.B. in Altomünster) gehabt die Klostergemeinschaften aufzulösen und das Vermögen zu übernehmen.


5
 
 SCHLEGL 16. Mai 2018 
 

@Walahfrid Strabo

Da dürfte Ihnen einiges an der Gesetzeslage entgangen sein.
Alle in Österreich/Deutschland lebenden Personen (also auch kontemplative Ordensfrauen)müssen krankenversichert sein (in Österreich Gebietskrankenkasse).
Haben Sie sich schon einmal erkundigt, was ein Spitalsaufenthalt pro Tag kostet für jemand der nicht versichert ist? Ca. 980 €!! Da ist noch keine Operation/keine Therapie und kein Medikament dabei.Es wäre höchst fahrlässig geistliche Schwestern aus dem Ausland, etwa NICHT -EU- Angehörige zu "importieren".
Von der Betreuung alter, oder chronisch kranker Personen gar nicht zu reden. Eine alle 3 Tage stattfindende Nierendialyse zum Beispiel könnte ein kleineres Kloster in den Ruin treiben. Christine Klara hat es ganz klar gesagt: FROMM zu sein allein, genügt nicht, wir sind nämlich keine körperlosen Wesen, wie die Engel. Wobei die vatikanische Regelung AUSSCHLIESSLICH für KONTEMPLATIVE Ordensgemeinschaften gilt! Das ist gut so!Msgr. Franz Schlegl


1
 
 anjali 16. Mai 2018 
 

Regelungen

Ich fuerchte doch dass diese neue Regelungen nicht gut sind fuer die Kloester.


6
 
 christine.klara.mm 16. Mai 2018 
 

fff

Und was den Papst und im Vatikan lebende Kardinäle u.a. betrifft:
Der Vatikan ist ein eigener STAAT. Die in ihm Lebenden haben die Aufenthaltserlaubnis selbstverständlich.
Also solche Gedanken erübrigen sich doch.Das ist doch Allgemeinwissen oder nicht.


0
 
 christine.klara.mm 16. Mai 2018 
 

ff

Ein WeltPriester aus dem Ausland ist jedenfalls kein in strenger Klausur lebender Priestermönch.Er wird von der Diözese erbeten und aus seiner Heimatdiözese entsandt.Das ist doch etwas ganz anderes.
Klausurnonnen benötigen außerdem einen näheren Verbund mit einem Männerkloster oder einen eigens für sie zuständigen Priester,der für den täglichen Gottesdienst,Betreuung des Altarsakramentes und die geistliche Betreuung ( Beichtdienst) zuständig bestellt ist.
Die Sorge um die alten und/oder kranken Klausurnonnen bedarf auch einer verläßlichen Vorsorge bzw.Versorgung.Was die Finanzierung,Betreuung und Örtlichkeit betrifft.Einfach nur ins Blaue hinein fromm sein ist meiner Meinung nach grob fahrlässig.
Wir Außenstehenden sollten auch die praktischen Notwendigkeiten nicht aus den Augen verliehren weder was andere betrifft und um so mehr was unsere eigenen Familien betrifft.Wir sind nun nicht körperlose Geistwesen.Weder die Frommen noch die Unfrommen.


2
 
 christine.klara.mm 16. Mai 2018 
 

In strenger Klausur lebende Nonnen

War denn Altomünster ein strenges Klausurkloster?War es überhaupt,da eigenständig(was immer das jetzt heißen mag)mit anderen Brigittenklöstern im Verbund oder gab es überhaupt eine BrigittenÄbtissinnenkonferenz in der Schwierigkeiten zu behandeln sind.
Der Wiederbeginn (nach der Aufhebung) im 19.Jhdt.fand doch weltlich durch die Erlaubnis des bayerischen König statt.Geht so was überhaupt?Es gab doch bis jetzt keine Äbtissin sondern eine Oberin ?,Priorin?.Ich bin mit den Örtlichkeiten gar nicht vertraut.Und:Klausurnonnen rennen doch nicht so frei herum,daß sie sich als Aufstockung eines zu geringen Mitgliederstatus auf eigenen Wunsch einbringen könnten.Selbst wenn es sich um BrigittenNonnen mit ewigen Gelübten aus dem Ausland gehandelt hätte oder hat.
Ich denke Ausländerinnen=Nicht EUBürgerinnen können nicht so einfach einen beständigen (Klausur)Aufenthalt erhalten.Was ist wenn sie zurück in ihre Heimat müssen weil eine Aufenthaltserlaubnis unwiderruflich abläuft?


0
 
 anjali 16. Mai 2018 
 

Paepste kommen aber manchmal auch aus dem Ausland.....


8
 
 Walahfrid Strabo 16. Mai 2018 

Soll dadurch....

....in Zukunft ein zweites Altomünster verhindert werden und man hat nun das entsprechende Papier dafür? Dort wurden ja auch ausländische Nonnen, die angeboten hatten zu kommen, abgelehnt. Kommt einem alles irgendwie spanisch vor. Und vor allem, seit wann zählt in der katholischen Kirche die Staatsangehörigkeit? Die Kirche war schon immer ein "Global Player".


12
 
 la gioia 16. Mai 2018 
 

@anjali sollte es natürlich heißen....
Entschuldigung bitte!
Und im ersten Satz: wenn man keine ausländischen....


6
 
 anjali 16. Mai 2018 
 

Ausland

Weshalb duerfen keine auslaendische Nonnen kommen?Wir haben hier auch auslaendische Priester.Das ist notwendig,da es zuviel Arbeit gibt fuer die Niederlaendische Priester.Und auslaendische Nonnen sind hier auch schon.


9
 

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